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Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

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folgversprechend ist, fallen bis dahin keine bzw. keine nennenswerten Kosten<br />

an, denn: Auch wenn <strong>Scientology</strong> sich dabei durch Anwälte vertreten lässt und<br />

sich äußert, müssen <strong>der</strong>en Kosten im reinen Prozesskostenhilfe-Verfahren<br />

auch dann nicht erstattet werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller abschlägig beschieden<br />

wird.<br />

Der Anspruchsteller hat aber damit zu geringen Kosten eine begründete<br />

Entscheidung des Gerichts in <strong>der</strong> Hand, in <strong>der</strong> sich nachlesen lässt, dass<br />

und warum nach Meinung des Gerichts <strong>die</strong> geplante Klage keinen Erfolg verspricht.<br />

Gegebenenfalls lässt sich dann »nachbessern«, da <strong>der</strong> ablehnende<br />

Beschluss des Gerichts gegebenenfalls durch Gegenvorstellungen o<strong>der</strong> durch<br />

Beschwerde anfechtbar ist.<br />

Gewährt das Gericht hingegen <strong>die</strong> beantragte Prozesskostenhilfe, lässt sich<br />

daraus <strong>die</strong> Erfolgsaussicht schließen (allerdings nie zu 100 Prozent).<br />

Auf <strong>die</strong>se Weise lässt sich sehr kostengünstig eine Meinungsbildung des<br />

Gerichts über <strong>die</strong> Chancen einer Rückzahlungsklage herbeiführen.<br />

Der Erfolg einer Rückzahlungsklage hängt ebenfalls ganz wesentlich von <strong>der</strong><br />

Beweisführung ab. Vor allem muss belegbar sein, welche Beträge wann eingezahlt<br />

worden sind. Wenn Beträge nicht »verbraucht« sind, steht einer Rückfor<strong>der</strong>ung<br />

nichts im Wege. Dabei sollte auch an <strong>die</strong> Zinsen gedacht werden, <strong>die</strong> in<br />

<strong>der</strong> tatsächlich entstandenen Höhe von <strong>Scientology</strong> erstattet werden müssen,<br />

jedenfalls ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> ersten Auffor<strong>der</strong>ung zur Rückzahlung.<br />

Auf <strong>die</strong>se Weise lassen sich oft zumindest ein Teil <strong>der</strong> bei <strong>Scientology</strong> eingezahlten<br />

Gel<strong>der</strong> zurückerhalten und damit entstandene Schulden tilgen.<br />

Gelingt <strong>die</strong>s nicht o<strong>der</strong> nur teilweise, wäre als nächstes zu überprüfen, ob es<br />

weiterhilft, mit <strong>der</strong> Bank zu sprechen und ein Moratorium anzustreben. In<br />

<strong>die</strong>sem Zusammenhang kann es eine Rolle spielen, unter welchen Umständen<br />

beispielsweise Bankkredite gewährt worden sind. In manchen Fällen haben<br />

Scientologen für das Darlehen gebürgt. Sie können dann von <strong>der</strong> Bank<br />

wegen <strong>der</strong> Bürgschaft in Anspruch genommen werden.<br />

Manchmal kann es auch von Nutzen sein, <strong>die</strong> näheren Umstände <strong>der</strong> Kredithingabe<br />

aufzuklären. Es sind Fälle bekannt, in denen <strong>die</strong> Kreditsachbearbeiter<br />

<strong>der</strong> Bank, sei es bewusst o<strong>der</strong> fahrlässig, gegen <strong>die</strong> internen Vergaberegeln<br />

verstoßen haben. Wenn <strong>die</strong> Bank aber bei Beachtung <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Grundsätze <strong>die</strong> Kredite nicht hätte gewähren dürfen, könnte daran ein Rückzahlungsanspruch<br />

<strong>der</strong> Bank scheitern.<br />

In einer Reihe von Fällen werden aber auch private Darlehen von Scientologen<br />

an an<strong>der</strong>e Scientologen gegeben. Daher kann es passieren, dass solche<br />

privaten Darlehensgeber später auf <strong>die</strong> Aus Steiger zukommen und von ihnen<br />

Rückzahlung verlangen. Dem kann mit Hinweis auf <strong>die</strong> Sittenwidrigkeit des<br />

Gesamtgeschäfts entgegengetreten werden, wobei aber <strong>der</strong> scientologische<br />

Zusammenhang bewiesen werden muss.<br />

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