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Lebenslagen in Deutschland - Bundesministerium für Arbeit und ...

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den die Wellen 1995 bis 2009 (L bis Z). Als Haushaltse<strong>in</strong>kommen wird das E<strong>in</strong>kommen im<br />

Befragungsmonat verwendet („Screener-E<strong>in</strong>kommen“). Das retrospektiv erhobene Jahres-<br />

E<strong>in</strong>kommen ist zwar genauer, allerd<strong>in</strong>gs bestehen Probleme bei Änderungen der Haushaltszusammensetzung:<br />

Da sich die E<strong>in</strong>kommensmessung auf das gesamte Vorjahr bezieht, s<strong>in</strong>d Informationen<br />

zur Haushaltsgröße, die sich ja <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres ändern kann, nur schwer<br />

h<strong>in</strong>zuzufügen (Debels <strong>und</strong> Vandecasteele 2008). 16 Das Haushaltsnettoe<strong>in</strong>kommen wird <strong>in</strong>flationsbere<strong>in</strong>gt,<br />

entsprechend der neuen OECD-Skala bedarfsgewichtet <strong>und</strong> allen Personen im<br />

Haushalt zugewiesen. Im Interesse der Lesbarkeit sprechen wir <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>fach vom<br />

„E<strong>in</strong>kommen“; geme<strong>in</strong>t ist damit stets das bedarfsgewichtete Haushaltsnettoe<strong>in</strong>kommen.<br />

In vielen der folgenden Analysen steht das Risiko e<strong>in</strong>es Abstiegs <strong>in</strong> die Armutsgefährdungszone<br />

im Mittelpunkt. Nach unserer Def<strong>in</strong>ition erlebt e<strong>in</strong>e Person i zwischen dem Jahr t<br />

<strong>und</strong> dem Folgejahr t+1 e<strong>in</strong>en Abstieg, wenn die folgenden drei Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />

1. Das E<strong>in</strong>kommen von Person i liegt im Jahr t oberhalb der Armutsgefährungsgrenze<br />

<strong>in</strong> Höhe von 60% des Medians;<br />

2. Das E<strong>in</strong>kommen von Person i liegt im Folgejahr t+1 unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze;<br />

3. Das Durchschnittse<strong>in</strong>kommen der Person liegt <strong>in</strong> <strong>in</strong> der <strong>in</strong> t+1 beg<strong>in</strong>nenden Episode<br />

unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze m<strong>in</strong>destens 10 % unter dem Durchschnittse<strong>in</strong>kommen<br />

der vorangegegangenen (im Jahr t endenden) Episode oberhalb der<br />

Armutsgrenze. Durch die Verwendung der 10%-Hürde vermeiden wir es, Abstiege zu<br />

messen, die auf Messfehler zurückzuführen s<strong>in</strong>d. 17<br />

16 Gr<strong>und</strong>sätzlich betrifft dieses Problem, obgleich <strong>in</strong> deutlich abgeschwächter Form, natürlich auch das hier verwendete<br />

E<strong>in</strong>kommen im Befragungsmonat, da e<strong>in</strong>e Trennung beispielsweise während des Befragungsmonats<br />

stattgef<strong>und</strong>en haben kann. Zudem können wir ke<strong>in</strong>e Aussagen über die Zeit zwischen den beiden Befragungen<br />

machen. Beispielsweise wissen wir nicht, wie hoch das E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong>es Befragten während e<strong>in</strong>er <strong>Arbeit</strong>slosigkeitsepisode<br />

war, wenn diese nach der Befragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr t begann <strong>und</strong> bereits vor der Befragung im Folgejahr<br />

t+1 wieder endete.<br />

17 E<strong>in</strong> Beispiel mag unser Vorgehen verdeutlichen. Wir <strong>in</strong>teressieren uns da<strong>für</strong>, ob e<strong>in</strong>e Person i zwischen dem<br />

Jahr t <strong>und</strong> dem Jahr t+1 nach unserer Def<strong>in</strong>ition <strong>in</strong> die Armutsgefährdungszone abgestiegen ist. Die Armutsgefährdungsgrenze<br />

liege den gesamten Zeitraum über bei 1000 €. Im Jahr t-43wurde i (noch) nicht beobachtet oder<br />

war armutsgefährdet. Das E<strong>in</strong>kommen von i betrug <strong>in</strong> t-2 1150 €, <strong>in</strong> t-1 1100 € <strong>und</strong> <strong>in</strong> t 1050 €. In t+1 fällt das<br />

E<strong>in</strong>kommen von i unter die E<strong>in</strong>kommensgefährdungsgrenze <strong>und</strong> liegt bei 950 €, <strong>in</strong> t+2 s<strong>in</strong>kt es weiter auf 900 €<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> t+2 schließlich auf 850 €. In t+4 hat i wieder e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze<br />

oder wird nicht mehr beobachtet. Das mittlere E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> der <strong>in</strong> t endenden Episode oberhalb der Armutsrisikogrenze<br />

beträgt <strong>in</strong> diesem Beispiel 1100 (=(1150+1100+1050)/3) €, das mittlere E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> der <strong>in</strong> t+1<br />

beg<strong>in</strong>nenden Episode unterhalb der Armutsrisikogrenze h<strong>in</strong>gegen 900 (=(950+900+850)/3) €. Der E<strong>in</strong>kommensrückgang<br />

200 (=1100-900) € beträgt also deutlich mehr als 10% des Durschnittse<strong>in</strong>kommens vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong><br />

die Risikozone (0,1*1100 = 110 €). Das 10 %-Kriterium ist <strong>in</strong> diesem Fall also erfüllt. Würden statt der Durchschnittse<strong>in</strong>kommen<br />

<strong>in</strong> den Episoden ober- <strong>und</strong> unterhalb der Armutsrisikogrenze nur die E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> t (dem<br />

letzten Jahr oberhalb der Armutsrisikogrenze) <strong>und</strong> t+1 (dem ersten Jahr unterhalb der Atrmutsrisikogrenze) vergleichen,<br />

wäre das 10 %-Kriterium h<strong>in</strong>gegen nicht erfüllt (1050 € - 950 € = 100 € < 0,1 * 1050 € = 105 €). Das<br />

Beispiel verdeutlicht damit, dass der Vergleich der durchschnittlichen Episodene<strong>in</strong>kommen besser geeignet ist,<br />

E<strong>in</strong>kommensrückgänge zu erfassen, die sich <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Schritten vollziehen, <strong>in</strong> der Summe aber beträchtlich<br />

s<strong>in</strong>d. Solche Verläufe könnten unter anderem deshalb häufiger auftreten, weil der Personen nach e<strong>in</strong>em <strong>Arbeit</strong>splatzverlust<br />

zunächst das höhere <strong>Arbeit</strong>slosengeld I, nach Erschöpfung ihrer Ansprüche dann aber das niedrigere<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld II beziehen.<br />

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