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Lebenslagen in Deutschland - Bundesministerium für Arbeit und ...

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dessen f<strong>in</strong>anzielle Folgen bee<strong>in</strong>flusst (Motel-Kl<strong>in</strong>gebiel <strong>und</strong> Engstler 2008). Die Unterscheidung<br />

zwischen freiwilligen <strong>und</strong> unfreiwilligen Erwerbsaustritten wird im deutschen Kontext<br />

dadurch erschwert, dass dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en der wichtigsten Frühverrentungspfade, der über<br />

die sogenannte 58er-Regelung <strong>und</strong> die Altersrente nach <strong>Arbeit</strong>slosigkeit verlief, oftmals e<strong>in</strong>e<br />

formelle Kündigung des <strong>Arbeit</strong>gebers vorang<strong>in</strong>g – worauf sich auch die oben <strong>in</strong> Abbildung<br />

festgestellte Häufung von <strong>Arbeit</strong>splatzverlusten gegen Ende des sechsten Lebensjahrzehnts<br />

zurückführen lässt. Aus der Literatur ist auch bekannt, dass dieser Frühverrentungspfad <strong>in</strong><br />

vielen Fällen mit Zustimmung der <strong>Arbeit</strong>nehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer genutzt wurde, so<br />

dass <strong>Arbeit</strong>splatzverluste durch arbeitgeberseitige Kündigung – <strong>und</strong> damit auch eventuell sich<br />

an diese anschließende Erwerbsaustritte – <strong>in</strong> dieser Altersgruppe nur bed<strong>in</strong>gt als unfreiwillig<br />

betrachtet werden können. Wir tragen diesem Problem im Folgenden Rechnung, <strong>in</strong>dem wir<br />

wie gleich näher erläutert zwei unterschiedliche Strategien zur Identifikation unfreiwilliger<br />

Erwerbsaustritte nutzen.<br />

Abbildungen 55 <strong>und</strong> 56 zeigen, <strong>in</strong>wieweit unfreiwillige <strong>und</strong> freiwillige Erwerbsaustritte<br />

mit Armutse<strong>in</strong>tritten verb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d. 28 Anders als <strong>in</strong> den bisherigen Analysen verzichten<br />

wir an dieser Stelle auf den Vergleich mit e<strong>in</strong>er Kontrollgruppe. Da das SOEP ke<strong>in</strong>e Fragen<br />

zur Freiwilligkeit des Erwerbsaustritts stellt, musste die (Un-)Freiwilligkeit des Erwerbsaustritts<br />

<strong>in</strong>direkt bestimmt werden. Für die <strong>in</strong> Abbildung 55 dargestellten Analysen wurden Erwerbsaustritte<br />

als unfreiwillig klassifiziert, wenn <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren vor dem Erwerbsaustritt<br />

e<strong>in</strong> unfreiwilliger <strong>Arbeit</strong>splatzverlust <strong>und</strong>/oder e<strong>in</strong>e deutliche Verschlechterung<br />

des Ges<strong>und</strong>heitszustands registriert wurde. E<strong>in</strong> mögliches Problem dieses Ansatzes ist wie<br />

gesagt, dass viele <strong>Arbeit</strong>splatzverluste mit e<strong>in</strong>er auch vom <strong>Arbeit</strong>nehmer gewünschten <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong>sofern freiwilligen Frühverrentung im Rahmen der sogenannten 58er-Regelung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

stehen dürften. Für diese Vermutung spricht, dass der Anteil der nach dieser Def<strong>in</strong>ition<br />

unfreiwilligen Erwerbsaustritte im Verlauf des Beobachtungszeitraums – parallel zum Abbau<br />

relevanter Frühverrentungsmöglichkeiten – zurückgeht. Die zweite, den Ergebnissen <strong>in</strong><br />

28 Die Analysen wurden auf Personen beschränkt, die nach dem 50. Geburtstag <strong>in</strong> nennenswertem Umfang erwerbstätig,<br />

nämlich <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Jahren <strong>für</strong> m<strong>in</strong>destens je neun Monate beschäftigt waren. Das Jahr des<br />

Erwerbsaustritts wurde sodann auf das erste Jahr der ersten m<strong>in</strong>destens dreijährigen Episode ohne nennenswerte<br />

Erwerbstätigkeit datiert. Als Jahre ohne nennenswerte Erwerbstätigkeit wurden dabei alle Jahre klassifiziert, <strong>in</strong><br />

denen e<strong>in</strong>e Person höchstens zwei Monate erwerbstätig war.<br />

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