Lebenslagen in Deutschland - Bundesministerium für Arbeit und ...
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dard können Personen aus beiden Stichproben verwendet werden. Dabei werden Übergänge<br />
von Welle 1 auf Welle 2 sowie Übergänge von Welle 2 auf Welle 3 betrachtet. Da im Folgenden<br />
Aufstiege zwischen zwei aufe<strong>in</strong>ander folgenden Befragungswellen untersucht werden,<br />
gehen <strong>in</strong> die Analyse nur Personen e<strong>in</strong>, <strong>für</strong> die <strong>in</strong> der ersten bzw. zweiten Welle <strong>in</strong> der Befragung<br />
e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>sicherungsbezug berichtet wurde <strong>und</strong> <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>e gültige Angabe über e<strong>in</strong>en<br />
Gr<strong>und</strong>sicherungsbezug zum darauffolgenden Befragungszeitpunkt vorliegt. Berücksichtigt<br />
werden Personen im Alter von m<strong>in</strong>destens 30 Jahren, die sich nicht mehr <strong>in</strong> Ausbildung bef<strong>in</strong>den.<br />
Alle deskriptiven Darstellungen erfolgen gewichtet.<br />
6.2. Aufstiege nach dem <strong>in</strong>stitutionellen Ansatz<br />
Der <strong>in</strong>stitutionelle Ansatz zieht den Bezug staatlicher Transferleistungen als Identifikationsmerkmal<br />
zur Bestimmung der bekämpften Armut heran. Hierbei werden Personengruppen<br />
betrachtet, die staatliche Unterstützung <strong>in</strong> Form von Sozialhilfe bzw. <strong>Arbeit</strong>slosengeld II erhalten.<br />
In unseren Analysen wird die Armutsschwelle <strong>für</strong> „bekämpfte Armut“ nach dem <strong>in</strong>stitutionellen<br />
Ansatz anhand des <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezugs im Haushalt def<strong>in</strong>iert 37 .<br />
Beim <strong>in</strong>stitutionellen Ansatz unterscheiden wir nicht zwischen dem mittleren <strong>und</strong> älteren<br />
Lebensalter, da der Leistungsbezug nach dem SGB II nur <strong>für</strong> Personen unter 65 Jahren<br />
möglich ist. Danach folgt entweder der Rentene<strong>in</strong>tritt oder die Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong><br />
bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung. Personen, die <strong>in</strong> die Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter wechseln, werden nicht<br />
als Aufstiege betrachtet. Zunächst erfolgt e<strong>in</strong>e Darstellung der zeitlichen Entwicklung <strong>und</strong> der<br />
Sozialstruktur des Gr<strong>und</strong>sicherungsbezugs im Zeitraum von 2007 bis 2009. Danach werden<br />
neben dem Ausmaß der Aufwärtsmobilität auch Risikofaktoren <strong>und</strong> Schutzmechanismen bestimmt,<br />
die Aufstiege aus ALG II hemmen bzw. begünstigen können. Zusätzlich werden relevante<br />
<strong>in</strong>dividuelle <strong>und</strong> haushaltsbezogene Ereignisse betrachtet. Anschließend wird e<strong>in</strong> Blick<br />
auf mögliche Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen geworfen, die bei Personen mit Risikofaktoren trotzdem<br />
zu Aufstiegen führen können. Da die eigene Aufnahme e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit zwar den häufigsten<br />
Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> das Verlassen des Leistungsbezugs darstellt (Achatz <strong>und</strong> Trappmann 2009),<br />
der Gr<strong>und</strong>sicherungsbezug jedoch auch auf anderem Wege verlassen werden kann, werden<br />
die Aufstiege aus dem Leistungsbezug im multivariaten Modell zweistufig dargestellt. Da<strong>für</strong><br />
wird als erstes die Aufnahme e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit im Leistungsbezug beschrieben. Danach<br />
werden die Aufstiege aus dem Leistungsbezug dargestellt. Abschließend wird die Auswirkung<br />
von Aufstiegen aus dem Leistungsbezug auf das <strong>in</strong>dividuelle Teilhabeempf<strong>in</strong>den <strong>und</strong> die Lebenszufriedenheit<br />
untersucht.<br />
37 Die Höhe der Regelsätze <strong>und</strong> deren Veränderung unterliegen politischen Entscheidungen, wodurch Veränderung<br />
<strong>in</strong> der Armutspopulationsgröße herbeigeführt werden können. Im untersuchten Zeitraum ist der Regelsatz<br />
im Januar 2007 <strong>in</strong> Ostdeutschland von 331 Euro auf 345 Euro angehoben worden. Im Juli 2007 erfolgte e<strong>in</strong>e<br />
b<strong>und</strong>esweite Anhebung auf 347 Euro. Im Juli 2008 wurde der Regelsatz erneut auf 351 Euro <strong>und</strong> im Juli 2009<br />
auf 359 Euro angehoben.<br />
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