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Lebenslagen in Deutschland - Bundesministerium für Arbeit und ...

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2a Mittlere Reife <strong>und</strong> berufliche Ausbildung<br />

2b Mittlere Reife ohne berufliche Ausbildung<br />

1c Hauptschulabschluss <strong>und</strong> berufliche Ausbildung<br />

1b Hauptschulabschluss ohne berufliche Ausbildung<br />

1a ke<strong>in</strong> Abschluss<br />

3 Realschule<br />

2 Hauptschule Beruf<br />

1 ke<strong>in</strong> Abschluss<br />

Klassenposition<br />

Klassenpositionen <strong>in</strong> Anlehnung an Erikson/Goldthorpe (1992)<br />

Leitende Angestellte, höhere Beamte, freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte,<br />

Ärzte), Selbstständige <strong>in</strong><br />

Leitende Angestellte<br />

Handel, Gewerbe, Industrie <strong>und</strong> Dienstleistung mit 50 <strong>und</strong> mehr<br />

Mitarbeitern<br />

(Hoch) qualifizierte Angestellte <strong>und</strong> gehobene Beamte (z.B. höhere<br />

Verwaltungsbedienstete,<br />

Qualifizierte Angestellte<br />

Gr<strong>und</strong>schullehrer)<br />

Mittlere Angestellte (z.B. Sekretäre, e<strong>in</strong>fache Verwaltungsbedienstete);<br />

Beamte/<strong>in</strong>ne im mittleren<br />

Dienst<br />

Selbstständige <strong>in</strong> Handel, Gewerbe, Industrie <strong>und</strong> Dienstleistung Mittlere Position<br />

mit bis zu 49 Mitarbeitern<br />

Landwirte<br />

Facharbeiter <strong>und</strong> Meister<br />

Ungelernte <strong>Arbeit</strong>er, angelernte <strong>Arbeit</strong>er <strong>und</strong> Angestellte mit<br />

e<strong>in</strong>fachen Rout<strong>in</strong>etätigkeiten<br />

Ungelernte <strong>Arbeit</strong>er<br />

Erwerbs-/Leistungsbezugsstatus<br />

Zur Konstruktion des Erwerbs- <strong>und</strong> Leistungsbezugsstatus haben wir zwei Informationen<br />

komb<strong>in</strong>iert. Die Informationen über den Status auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt werden mit den Informationen<br />

zu den E<strong>in</strong>kommensquellen der Befragten, die explizit erfasst wurden, komb<strong>in</strong>iert.<br />

Für die E<strong>in</strong>gruppierung der Befragten haben diese E<strong>in</strong>kommensquellen Priorität: Erhalten<br />

Befragte nach eigenen Angaben z.B. <strong>Arbeit</strong>slosengeld II, so werden sie als ALG II Empfänger/-<strong>in</strong>nen<br />

klassifiziert, unabhängig davon, ob sie zusätzlich auch erwerbstätig s<strong>in</strong>d.<br />

Vollzeit, Teilzeit, Altersteilzeit, ger<strong>in</strong>gfügig beschäftigt oder<br />

1 Erwerbstätig<br />

gelegentlich beschäftigt sowie <strong>in</strong> Mutterschutz/Elternzeit oder <strong>in</strong><br />

Ausbildung <strong>und</strong> weder Bezug von ALG I noch von ALG II<br />

Alle Personen, die angeben, E<strong>in</strong>kommen aus ALG II zu erhalten.<br />

Da betrifft auch Personen, die erwerbstätig s<strong>in</strong>d („Aufstocker“)<br />

2 ALG II<br />

oder ALG I erhalten. Sobald Personen auch ALG II beziehen,<br />

fallen sie <strong>in</strong> diese Gruppe.<br />

Alle Personen, die angeben E<strong>in</strong>kommen aus <strong>Arbeit</strong>slosengeld I<br />

3 ALG I<br />

zu erhalten.<br />

4 Rente Rente, Pension, Vorruhestand<br />

5 sonstige nicht erwerbstätige Hausfrau/Hausmann <strong>und</strong> „sonstige“<br />

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