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Dichte und Schrumpfung - Leibniz-Institut für ökologische ...

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60 IÖR Schriften │ Band 49 • 2008 <strong>Dichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Schrumpfung</strong> – Christiane Westphal<br />

- Die gegliederte <strong>und</strong> aufgelockerte Stadt (1940 bis 1960),<br />

- Urbanität durch <strong>Dichte</strong> (1960 bis 1975),<br />

- behutsame Stadterneuerung, Innenentwicklung, <strong>ökologische</strong> orientierte Stadt<br />

(Ende der 1970er <strong>und</strong> 1980er Jahre).<br />

Exkurs 1: <strong>Dichte</strong>n <strong>und</strong> baurechtliche Vorschriften der Stadt des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

Mit der Industrialisierung <strong>und</strong> zunehmenden Überbauung des Stadtgebietes war es Ende<br />

des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts notwendig geworden, die Ausnutzbarkeit von privaten Gr<strong>und</strong>stücken<br />

zu regeln. Es entstanden deshalb Staffel- <strong>und</strong> Zonenbauordnungen als Bestandteil der Bauordnungen,<br />

nach denen Einwohnerdichten von bis zu 2.900 Einwohnern je ha Bruttobauland<br />

einschließlich Straßen erzielt werden konnten (GEBERDING-WIESE 1968, 37f.).<br />

Diese Staffel- <strong>und</strong> Zonenbauordnungen sowie die nachfolgenden Bauordnungen der großen<br />

Städte folgten dem Prinzip „je größer das Gr<strong>und</strong>stück, umso kleiner das Haus“, in dem sie in<br />

zentralen Lagen eine hohe Ausnutzung kleiner Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> am Siedlungsrand eine<br />

geringe Ausnutzung auf großen Gr<strong>und</strong>stücken vorsahen (s. Abbildung 13) (GEBERDING-<br />

WIESE 1968, 37f.; SCHÖNING 1968, 17). So erlaubten z. B. die Bauordnungen der Städte<br />

Berlin (1925), Stuttgart (1934) <strong>und</strong> Köln (1941) bei eingeschossiger Bauweise die Bebauung<br />

von einem Zehntel der Gr<strong>und</strong>stücksfläche, entsprechend einer GFZ von 0,1. In den Kerngebieten<br />

der Innenstädte hingegen konnten bei sechsgeschossiger Bauweise sechs Zehntel<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks bebaut werden, entsprechend einer GFZ von 3,6 (HOHENADL 1977, 32;<br />

SCHÖNING 1968, 17). Diese Regelung wurde aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit vielfach<br />

kritisiert (GEBERDING-WIESE 1968, 48). 11<br />

Abbildung 13: Die Berliner Bauordnung von 1925: „Je größer das Haus, desto kleiner<br />

das Gr<strong>und</strong>stück“ (Eigene Darstellung nach GÖDERITZ et al. 1957, 21)<br />

3/10<br />

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2/10<br />

6/10<br />

5/10<br />

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4/10<br />

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1/10<br />

Trotz dieser Kritik muss festgestellt werden, dass durch die Bauordnungen der 1920er <strong>und</strong><br />

1930er Jahre im Vergleich zu den vorherigen Bauordnungen bereits eine deutliche Reduzierung<br />

der <strong>Dichte</strong>n erreicht wurde, wie Tabelle 6 am Beispiel von Berlin verdeutlicht.<br />

Tabelle 6: Erzielbare Einwohnerdichten (netto) gemäß der Berliner Bauordnungen von<br />

1897 <strong>und</strong> 1925 (WASMUTH 1929 zitiert nach GEBERDING-WIESE 1968, 42)<br />

Geschosse Bauordnung von 1897 Bauordnung von 1925<br />

5 1.600 EW/ha 1.200 EW/ha<br />

4 1.000 EW/ha 800 EW/ha<br />

3 600 EW/ha 450 EW/ha<br />

2 300 EW/ha 150 EW/ha<br />

11 Zu einer genaueren Darlegung der Vorschriften sowie zu vorhergehenden Regelungen<br />

der Intensität der Flächennutzung siehe GEBERDING-WIESE 1968, 34ff. sowie HOHENADL<br />

1977, 29ff.

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