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Dichte und Schrumpfung - Leibniz-Institut für ökologische ...

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<strong>Dichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Schrumpfung</strong> – Christiane Westphal IÖR Schriften │ Band 49 • 2008 73<br />

baulicher Entwicklungen aus der Fläche. Die stark zurückgehende Belegungsdichte<br />

der Wohnungen stellt uns darüber hinaus vor die Frage, ob <strong>und</strong> wie wir<br />

durch Verdichtung die schon vorhandenen Infrastruktureinrichtungen voll ausschöpfen<br />

können.“ (MÜLLER-IBOLD 1978, 131).<br />

Diese Probleme der Tragfähigkeit von Infrastrukturen werden vor allem <strong>für</strong> ländliche<br />

Räume diskutiert (BURBERG, WIENEKE 1989; WINKEL 1989, 329ff.), zum Teil jedoch<br />

auch <strong>für</strong> wachstumsstarke Verdichtungsregionen (WINKEL 1989, 270ff.).<br />

In Abbildung 18 werden die <strong>Dichte</strong>ziele der späten 1970er <strong>und</strong> der 1980er Jahre<br />

zusammenfassend dargestellt, umgerechnet auf Einwohner je ha Nettowohnbauland.<br />

Deutlich wird die Einheitlichkeit der <strong>Dichte</strong>ziele von ca. 200 Einwohnern je ha<br />

Nettowohnbauland. Dieses Ziel liegt unterhalb der zulässigen Höchstgrenze des<br />

Maßes baulicher Nutzung <strong>für</strong> Wohngebiete entsprechend der BauNVO von 1977 mit<br />

300 Einwohnern je ha Nettowohnbauland.<br />

Abbildung 18: <strong>Dichte</strong>ziele im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung<br />

<strong>und</strong> der <strong>ökologische</strong>n Stadt (Eigene Darstellung)<br />

Einwohner je ha netto<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

Gassner 1978 Müller-Ibold<br />

1978<br />

BauNVO 1977 Hecking et al.<br />

1980<br />

BMBau 1986<br />

3.3.4 Die BauNVO von 1977 – Der Trend zur moderaten Verdichtung<br />

Die BauNVO von 1977 steht bezüglich der Höchstmaße der baulichen Nutzung von<br />

Wohngebieten in weitgehender Kontinuität mit der vorherigen Fassung von 1968 (zu<br />

den Höchstmaßen baulicher Nutzung siehe daher Tabelle 8 zur BauNVO von 1968).<br />

Es erfolgt keine weitere Anhebung der zulässigen Höchstmaße baulicher Nutzung,<br />

auch wenn sich eine deutliche Zunahme der individuellen Wohnflächeninanspruchnahme<br />

vollzogen hat, von 23,8 m² (entspricht 29,8 m² Bruttogeschossfläche) in<br />

1968 auf 31,1 m² (entspricht 38,9 m² Bruttogeschossfläche) im Jahr 1978 (s. Anhang<br />

III). Demnach ist in diesem Zeitraum bei gleichbleibender Bebauungsdichte<br />

von einem Rückgang der Wohndichten auszugehen (FICKERT, FIESELER 1969, § 17<br />

Tz 1).<br />

Die Kommentierung der BauNVO von 1977 verdeutlicht, analog zur damaligen Bevorzugung<br />

moderater <strong>Dichte</strong>n, eine Abkehr von der 1968 vorherrschenden Tendenz<br />

der Verdichtung. FICKERT UND FIESELER (1969, § 17 Tz. 1) verweisen darauf, dass<br />

vereinzelt auch eine Rückkehr zu den Höchstmaßen baulicher Nutzung von 1962

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