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Dichte und Schrumpfung - Leibniz-Institut für ökologische ...

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<strong>Dichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Schrumpfung</strong> – Christiane Westphal IÖR Schriften │ Band 49 • 2008 89<br />

Abbildung 22: <strong>Dichte</strong>ziele ab 1990 (Eigene Darstellung) 19<br />

3.5.5 Die BauNVO von 1990 – Zwischen Verdichtung <strong>und</strong> Auflockerung<br />

Die in § 17 Abs. 1 angegebenen Obergrenzen des Maßes baulicher Nutzung sind<br />

mit der BauNVO 1990 weitgehend aus der BauNVO 1977 übernommen worden.<br />

Eine Anhebung ergab sich bei Mischgebieten <strong>für</strong> die GRZ von 0,4 auf 0,6 <strong>und</strong> bei<br />

Kerngebieten wurde die GFZ von 2,4 auf 3,0 erhöht (KNAUP 1997, § 17 Tz 21). Die<br />

bisher in § 17, Abs. 7 BauNVO genannten Höchstmaße der baulichen Nutzung <strong>für</strong><br />

besondere Wohngebiete wurden in Tabellenwerte des § 17 Abs. 1 integriert.<br />

Tabelle 14: Höchstgrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach<br />

§ 17 Abs. 1 BauNVO 1990<br />

Baugebietstyp<br />

Reine Wohngebiete (WR),<br />

Allgem. Wohngebiete (WA)<br />

Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />

(GRZ)<br />

Geschossflächenzahl<br />

(GFZ)<br />

0,4 1,2<br />

Besondere Wohngebiete (WB) 0,6 1,6<br />

Kerngebiete (MK) 1,0 3,0<br />

Mit der BauNVO von 1990 erhält der Plangeber erstmals die Möglichkeit neben den<br />

in § 17 Abs. 1 angegebenen Höchstgrenzen des Maßes der baulichen Nutzung<br />

auch ein Mindestmaß festzusetzen. Die Festsetzung eines Mindestmaßes allein ist<br />

allerdings nicht ausreichend, sondern kann nur in Kombination mit der Festsetzung<br />

eines Höchstmaßes erfolgen. Damit stellt die gleichzeitige Festsetzung von Höchst-<br />

<strong>und</strong> Mindestmaßen einen stärkeren Eingriff in die Eigentumsrechte des Planungsbetroffenen<br />

dar, der einer in der Begründung des Bebauungsplans darzulegenden<br />

besonderen städtebaulichen Rechtfertigung bedarf (KNAUP 1997, § 16 Tz 68).<br />

19 Da es sich bei der Zwischenstadt nicht um ein Leitbild sondern um eine Zustandsbeschreibung<br />

handelt, werden hier diejenigen Ziele genannt, die zum Umgang mit der Zwischenstadt<br />

entwickelt wurden.

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