Dichte und Schrumpfung - Leibniz-Institut für ökologische ...
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<strong>Dichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Schrumpfung</strong> – Christiane Westphal IÖR Schriften │ Band 49 • 2008 63<br />
reitzustellen seien <strong>und</strong> sich damit der Effekt der Verringerung der Ausdehnung in<br />
Folge höherer Wohnungsdichten abschwäche. So würden sich die Ausdehnungen<br />
von „ges<strong>und</strong>en“, gegliederten <strong>und</strong> aufgelockerten Städten mit 50.000 Einwohnern<br />
<strong>und</strong> <strong>Dichte</strong>n von 40 bis 60 Wohneinheiten je ha Nettowohnbaugebiet, bestehend<br />
zum größten Teil aus Einfamilienhäusern mit 100 bis 150 m² großen Hausgärten<br />
<strong>und</strong> mit umfangreicher Ausstattung mit Gemeinschaftsanlagen, nur wenig von der<br />
damaligen Ausdehnung von Städten unterscheiden (GÖDERITZ et al. 1957, 72).<br />
Mit Reihenhäusern in geschlossener Bauweise auf kleinen Gr<strong>und</strong>stücken oder Atriumhäusern<br />
können demnach <strong>Dichte</strong>n bis zu 60 Wohnungen je ha Nettobauland<br />
erreicht werden (RAINER 1968, 15). Eine <strong>Dichte</strong> von 60 Wohneinheiten je ha Nettobauland<br />
würde eine obere Grenze <strong>für</strong> den Einfamilienhausbau darstellen, vor allem<br />
wenn er als eingeschossiger Bau konzipiert sei (GÖDERITZ et al. 1957, 54f.). Entsprechend<br />
einer angenommenen Belegung mit vier Personen je Wohneinheit ergeben<br />
sich <strong>für</strong> diesen Bebauungstyp des zweigeschossigen angebauten Einfamilienhauses<br />
Einwohnerdichten von 240 Einwohnern je ha Nettowohnbauland bei einer<br />
GFZ von etwa 0,5. Geberding-Wiese benennt <strong>für</strong> Städte der Prägung „gegliederte<br />
<strong>und</strong> aufgelockerte Stadt“ einen Korridor der Nettowohndichten von 150 bis 250 Einwohnern<br />
je ha Nettowohnbauland (GEBERDING-WIESE 1968, 128).<br />
Auch wenn die gegliederte <strong>und</strong> aufgelockerte Stadt mit ihrer Bevorzugung des Einfamilienhauses<br />
ein geringes Maß baulicher <strong>Dichte</strong> aufwies, konnten mit 160 bis 240<br />
Einwohnern je ha Nettowohnbauland aufgr<strong>und</strong> der hohen Belegungsziffer <strong>und</strong> der<br />
damit geringen Wohnflächeninanpruchnahme pro Person vergleichsweise hohe<br />
Einwohnerdichten erreicht werden. Solche <strong>Dichte</strong>werte werden bei heutigen individuellen<br />
Wohnflächenansprüchen erst ab einer Geschossflächendichte von 1,0 erzielt<br />
(vgl. auch Abbildung 8, S. 47).<br />
3.1.2 Die BauNVO von 1962 – Begrenzung der Verdichtung<br />
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 wurden erstmalig <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
einheitliche Festsetzungen zu Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung getroffen.<br />
In § 17 Abs. 1 der BauNVO werden <strong>für</strong> verschiedene Baugebietstypen die<br />
Gr<strong>und</strong>flächen-, Geschossflächen- <strong>und</strong> Baumassenzahl sowie die Zahl der Vollgeschosse<br />
in Form zulässiger Höchstmaße festgesetzt (s. Tabelle 7).<br />
Tabelle 7: Höchstgrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 Abs. 1<br />
BauNVO 1962<br />
Baugebietstyp<br />
reine Wohngebiete (WR),<br />
allgem. Wohngebiete (WA),<br />
Mischgebiete (MI)<br />
Kerngebiete (MK),<br />
Gewerbegebiete (GE)<br />
Zahl der<br />
Vollgeschosse (Z)<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />
(GRZ)<br />
Geschossflächenzahl<br />
(GFZ)<br />
1 0,4 0,4<br />
2 0,4 0,7<br />
3 0,3 0,9<br />
4 <strong>und</strong> mehr 0,3 1,0<br />
1 0,8 0,8<br />
2 0,8 1,2<br />
3 0,6 1,6<br />
4 <strong>und</strong> mehr 0,6 2,0<br />
Mit ihren klar definierten Obergrenzen baulicher Nutzung durch die maximalen Geschossflächenzahlen<br />
von 1,0 in Wohngebieten <strong>und</strong> 2,0 in Kerngebieten, steht die<br />
BauNVO 1962 in der Tradition der gegliederten <strong>und</strong> aufgelockerten Stadt. So hat