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Dichte und Schrumpfung - Leibniz-Institut für ökologische ...

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<strong>Dichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Schrumpfung</strong> – Christiane Westphal IÖR Schriften │ Band 49 • 2008 63<br />

reitzustellen seien <strong>und</strong> sich damit der Effekt der Verringerung der Ausdehnung in<br />

Folge höherer Wohnungsdichten abschwäche. So würden sich die Ausdehnungen<br />

von „ges<strong>und</strong>en“, gegliederten <strong>und</strong> aufgelockerten Städten mit 50.000 Einwohnern<br />

<strong>und</strong> <strong>Dichte</strong>n von 40 bis 60 Wohneinheiten je ha Nettowohnbaugebiet, bestehend<br />

zum größten Teil aus Einfamilienhäusern mit 100 bis 150 m² großen Hausgärten<br />

<strong>und</strong> mit umfangreicher Ausstattung mit Gemeinschaftsanlagen, nur wenig von der<br />

damaligen Ausdehnung von Städten unterscheiden (GÖDERITZ et al. 1957, 72).<br />

Mit Reihenhäusern in geschlossener Bauweise auf kleinen Gr<strong>und</strong>stücken oder Atriumhäusern<br />

können demnach <strong>Dichte</strong>n bis zu 60 Wohnungen je ha Nettobauland<br />

erreicht werden (RAINER 1968, 15). Eine <strong>Dichte</strong> von 60 Wohneinheiten je ha Nettobauland<br />

würde eine obere Grenze <strong>für</strong> den Einfamilienhausbau darstellen, vor allem<br />

wenn er als eingeschossiger Bau konzipiert sei (GÖDERITZ et al. 1957, 54f.). Entsprechend<br />

einer angenommenen Belegung mit vier Personen je Wohneinheit ergeben<br />

sich <strong>für</strong> diesen Bebauungstyp des zweigeschossigen angebauten Einfamilienhauses<br />

Einwohnerdichten von 240 Einwohnern je ha Nettowohnbauland bei einer<br />

GFZ von etwa 0,5. Geberding-Wiese benennt <strong>für</strong> Städte der Prägung „gegliederte<br />

<strong>und</strong> aufgelockerte Stadt“ einen Korridor der Nettowohndichten von 150 bis 250 Einwohnern<br />

je ha Nettowohnbauland (GEBERDING-WIESE 1968, 128).<br />

Auch wenn die gegliederte <strong>und</strong> aufgelockerte Stadt mit ihrer Bevorzugung des Einfamilienhauses<br />

ein geringes Maß baulicher <strong>Dichte</strong> aufwies, konnten mit 160 bis 240<br />

Einwohnern je ha Nettowohnbauland aufgr<strong>und</strong> der hohen Belegungsziffer <strong>und</strong> der<br />

damit geringen Wohnflächeninanpruchnahme pro Person vergleichsweise hohe<br />

Einwohnerdichten erreicht werden. Solche <strong>Dichte</strong>werte werden bei heutigen individuellen<br />

Wohnflächenansprüchen erst ab einer Geschossflächendichte von 1,0 erzielt<br />

(vgl. auch Abbildung 8, S. 47).<br />

3.1.2 Die BauNVO von 1962 – Begrenzung der Verdichtung<br />

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 wurden erstmalig <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

einheitliche Festsetzungen zu Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung getroffen.<br />

In § 17 Abs. 1 der BauNVO werden <strong>für</strong> verschiedene Baugebietstypen die<br />

Gr<strong>und</strong>flächen-, Geschossflächen- <strong>und</strong> Baumassenzahl sowie die Zahl der Vollgeschosse<br />

in Form zulässiger Höchstmaße festgesetzt (s. Tabelle 7).<br />

Tabelle 7: Höchstgrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 Abs. 1<br />

BauNVO 1962<br />

Baugebietstyp<br />

reine Wohngebiete (WR),<br />

allgem. Wohngebiete (WA),<br />

Mischgebiete (MI)<br />

Kerngebiete (MK),<br />

Gewerbegebiete (GE)<br />

Zahl der<br />

Vollgeschosse (Z)<br />

Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />

(GRZ)<br />

Geschossflächenzahl<br />

(GFZ)<br />

1 0,4 0,4<br />

2 0,4 0,7<br />

3 0,3 0,9<br />

4 <strong>und</strong> mehr 0,3 1,0<br />

1 0,8 0,8<br />

2 0,8 1,2<br />

3 0,6 1,6<br />

4 <strong>und</strong> mehr 0,6 2,0<br />

Mit ihren klar definierten Obergrenzen baulicher Nutzung durch die maximalen Geschossflächenzahlen<br />

von 1,0 in Wohngebieten <strong>und</strong> 2,0 in Kerngebieten, steht die<br />

BauNVO 1962 in der Tradition der gegliederten <strong>und</strong> aufgelockerten Stadt. So hat

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