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"...mein Acker ist die Zeit", Aufsätze zur Umweltgeschichte - Oapen

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Schädlinge in Brandenburg (2007)<br />

1 Eine kurze Orientierung von heute aus in drei<br />

Annäherungen<br />

1.1 Erste Annäherung<br />

Das Stat<strong>ist</strong>ische Jahrbuch der Bundesrepublik we<strong>ist</strong> 2003 letztmalig ‚Jagdstrecken‛<br />

aus. 222 Als Jagdstrecke wird »<strong>die</strong> in Deutschland [Jagdfläche] entnommene Wildmenge,<br />

bei größeren Wildarten einschließlich der erfassten Verkehrsverluste« bezeichnet.<br />

Seit der Wiedervereinigung sind in Deutschland jährlich etwas mehr als<br />

eine Million Rehe erlegt worden. Unterstellt, <strong>die</strong> Rehpopulation wäre stabil, müsste<br />

der Gesamtbestand an Rehen auf wenigstens zwei bis drei Millionen Individuen<br />

geschätzt werden.<br />

Obwohl Rehe Wald- und Flurschäden anrichten und Verkehrsunfälle verursachen,<br />

ex<strong>ist</strong>iert kein zentrales Reg<strong>ist</strong>er für rehbedingte Schadensfälle. 223 Wald- und<br />

Flurschäden wie auch Haftungen aus Verkehrsunfällen werden von den Jagdpächtern<br />

subsidiär beglichen. Es ex<strong>ist</strong>ieren keine verfügbaren Schätzungen über das<br />

gesamte Schadensausmaß. Das Beispiel <strong>ist</strong> ausbaufähig auch für Rot-, Dam- und<br />

Schwarzwild. 224 Für eine gesamtstaatliche Schadenserfassung, und damit für <strong>die</strong><br />

Erfassung der volkswirtschaftlichen Dimension, fehlt offenbar der Anlass. Rehe<br />

werden allge<strong>mein</strong> nicht als Schädlinge 225 angesehen, vielmehr sind sie populäre<br />

222 Stat<strong>ist</strong>isches Bundesamt (2003) S. 189. Aktuelle Zahlen in: Deutscher Jagdschutzverband (2005).<br />

223 Der Deutsche Jagdschutzverband [Deutscher Jagdschutzverband (2005)] gibt für das Jahr<br />

2004/05 den durch ‚Wild‛ verursachten Verkehrsunfallschaden mit 464 Millionen Euro an. Davon<br />

entfallen rund 90% auf von Rehen verursachte Unfälle. Rechnerisch ergäbe sich damit allein<br />

ein Schadensbetrag von mindestens 410 Millionen. Euro.<br />

224 Insbesondere Wildschweine erobern in den letzten Jahren Innenstadtbereiche von Großstädten<br />

(z.B. Berlin), verursachen Geländeschäden und bilden ein ernstes Gefährdungspotential für<br />

Stadtmenschen.<br />

225 Die Biologische Bundesanstalt führt gegenwärtig eine L<strong>ist</strong>e von Schadorganismen, deren ständige<br />

Beobachtung durch <strong>die</strong> Pflanzenschutz<strong>die</strong>nste der Bundesländer den Wirtschaftsbetrieben rechtzeitige<br />

Hinweise auf einen möglichen Schadensfall durch den Schadensorganismus geben, sofern<br />

dessen Dichte bestimmte Werte übersteigt. Interessanter Weise erfasst <strong>die</strong>se L<strong>ist</strong>e nur solche Organismen,<br />

für <strong>die</strong> der Markt zugelassene Bekämpfungsmittel bereitstellt. Ex<strong>ist</strong>ieren solche Mittel<br />

nicht, wie etwa im Fall der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi), gelangt <strong>die</strong>ser schwere Obstbaumschädling<br />

nicht auf <strong>die</strong> L<strong>ist</strong>e der Schadorganismen. Es bestimmt also letztlich das Angebot an<br />

zugelassenen Bekämpfungsmitteln über <strong>die</strong> Karriere eines Schädlings. Anders gewendet <strong>ist</strong> es der<br />

ökonomische Anreiz für <strong>die</strong> Schädlingsmittelindustrie, der auf der Seite der Produktionsbetriebe<br />

anhaltenden wirtschaftlichen Schaden voraussetzt, der aus einem Organismus einen Schadorganismus<br />

macht. Wo nicht von Amts wegen intervention<strong>ist</strong>isches Handeln erfolgt (Bekämpfung<br />

der Maikäfer 2006 im Südhessischen), prüft jeder Produktionsbetrieb in Eigenverantwortung und<br />

Abstimmung mit dem Pflanzenschutz<strong>die</strong>nst des Bundeslandes <strong>die</strong> Bekämpfungsmaßnahme.<br />

Normative Grundlage für <strong>die</strong> Schädlingsbekämpfung bildet heute vor allem das ‚Gesetz zum<br />

Schutz der Kulturpflanzen‛ (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) in der Fassung vom 14.5.1998<br />

(BGBl. I S.971). Dort heißt es (§2,7): »Schadorganismen: Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen<br />

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