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"...mein Acker ist die Zeit", Aufsätze zur Umweltgeschichte - Oapen

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wegen – nicht auf, sondern beschränkte sich auf zwei wirtschaftlich nützliche: Das<br />

damals in einheimischer Zucht genutzte Neozoon Seidenspinner und <strong>die</strong> Honigbiene.<br />

Ein Hinweis auf <strong>die</strong> wirtschaftlich – im negativen Sinne – ebenfalls bedeutsamen<br />

Schädlingskerfe, wie etwa Nonnen, Kiefernspinner oder eben Heuschrecken<br />

erfolgte nicht. Vielleicht wären sie dem nie erschienenen zweiten Theil seiner<br />

Topographie vorbehalten gewesen.<br />

Bratring, der 15 Jahre nach der zweiten Auflage von Band 23 der Enzyklopä<strong>die</strong><br />

von Krünitz mit der Veröffentlichung seiner Stat<strong>ist</strong>ische Topographie Brandenburgs<br />

(1804-09) begann, sah offensichtlich ebenfalls keine Veranlassung, auf <strong>die</strong><br />

Agrarschädlinge und damit auch <strong>die</strong> Heuschrecken einzugehen. Das Thema stand<br />

also schon 1804 nicht mehr im Vordergrund. Da Bratring aber – im Gegensatz zu<br />

Borgstede – keine allge<strong>mein</strong>en Ausführungen <strong>zur</strong> Tier- und Pflanzenwelt machte,<br />

scheint <strong>die</strong> Lücke auch aus anderen Gründen erklärbar.<br />

Alle erreichbaren Angaben zusammengefasst, bestätigt sich <strong>die</strong> Vermutung, dass<br />

bis ins frühe 18. Jh. <strong>die</strong> Heuschrecken in Brandenburg selten waren, dass sie im<br />

fortschreitenden 18. Jh. häufig wurden und im 19. Jh. nicht nur wieder seltener<br />

wurden, sondern ihr Auftreten auch erlosch.<br />

3 Die Perspektive der Betroffenen<br />

3.1 Die Edikte<br />

Begreift man Gesetzgebung (bzw. deren Äquivalente) als eine Handlungsanweisung<br />

infolge akuten Regelbedarfs, dann sind Verordnungen usw. Reaktionen auf<br />

vorausgegangene Entwicklungen und Ereignisse, für <strong>die</strong> sich das Bewusstsein einer<br />

Regelungsnotwendigkeit durch staatliche Institutionen einstellt. Diese Notwendigkeit<br />

kann sich auf das spezifische Handlungsmonopol staatlicher Stellen beziehen<br />

und/oder auf das Ausmaß des Ereignisses, dessen Potential mit der Fürsorgeverpflichtung<br />

des Staates gegenüber seinen Einwohnern kolli<strong>die</strong>rt und/oder eine koordinierte<br />

Handlungsweise zahlreicher Personen erforderlich machen.<br />

Wenn es, wie 1731 und 1752/53, zu Heuschreckenedikten kam, dann offenbar<br />

deshalb, weil das Zutreffen aller dreier Randbedingungen gegeben war (für notwendig<br />

erachtete Verwaltungsmaßnahme; Bedrohung des Schutzversprechens für<br />

<strong>die</strong> Bevölkerung; koordiniertes Vorgehen).<br />

Die insgesamt vier Edikte <strong>zur</strong> Heuschreckenbekämpfung im 18. Jh. spiegelten<br />

<strong>die</strong> wachsende Erfahrung im Umgang mit den Insekten wider. Das erste Gesetz<br />

wurde am 13. April 1731 publiziert. Um eine umfassende Verbreitung zu gewährle<strong>ist</strong>en,<br />

sollte sein Inhalt an öffentlichen Orten angeschlagen, in den Kirchen von<br />

den Kanzeln gelesen und durch <strong>die</strong> Obrigkeiten verbreitet werden. Diese waren zu

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