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"...mein Acker ist die Zeit", Aufsätze zur Umweltgeschichte - Oapen

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Heuschreckenkalamitäten in Brandenburg (2010) 369<br />

<strong>die</strong> gleichen Vorstellungen folgten. Wenn hier ein Betroffener dasjenige forderte,<br />

was das Edikt des Vorjahrs 1752 substantiell längst vorgab, obwohl er selbst zu<br />

den Besserinformierten des Landes gehörte, 692 wirft <strong>die</strong>s ein bezeichnendes Licht<br />

auf <strong>die</strong> Schwierigkeit praktischer Staatsführung. Interessant an der Denkschrift <strong>ist</strong> allerdings<br />

auch und besonders, dass sie keinen Vorschlag <strong>zur</strong> Deckung auftretender<br />

Schäden durch den Staat oder <strong>zur</strong> besonderen Entlastung der Betroffenen enthält.<br />

Anders als bei anderen Schädlingen ver<strong>mein</strong>tlicher oder tatsächlicher gesamtstaatlicher<br />

Dimension, etwa den Sperlingen, regulierte der Staat im Falle der Heuschrecken nicht<br />

mit direkten Steuern. 693 Er verpflichtete <strong>die</strong> Untertanen <strong>zur</strong> Bekämpfungstätigkeit, 694<br />

auch durch ein Anreizsystem, indem Sammelgelder ausgegeben wurden. Von einer<br />

Beteiligung „staatlicher Kräfte“ zu sprechen, <strong>ist</strong> gewiss euphem<strong>ist</strong>isch, denn es handelte<br />

sich ja in der Regel nur um einen Anordnungen treffenden Landrat, der <strong>die</strong> Aufsicht<br />

wenigen Funktionsträgern, wie z.B. Feldjägern, übertrug. Die Bekämpfungsarbeit<br />

selbst wurde unseres Wissens nur ganz selten durch staatliches Personal, etwa Soldaten,<br />

vorgenommen oder unterstützt, 695 sondern durchgängig von bedarfsabhängig angeworbenem<br />

Personal. An keiner Stelle schien <strong>die</strong> Idee einer Staatshaftung im praktischen<br />

Handeln der Admin<strong>ist</strong>ration auf. 696<br />

Der etwas zynischen Deutungsalternative, wonach ein im Grundsatz hilfloser Staat<br />

seinen Untertanen das psychologische Ventil angesichts objektiver Hilflosigkeit bot,<br />

wie in Zusammenhang mit der Sperlingsbekämpfung diskutiert wurde, 697 können wir<br />

keinen substantiellen Wirklichkeitswert zubilligen. 698 Die bei der Regelung eines Heuschreckenschadens<br />

anzuwendenden Rechtsprinzipien waren nämlich vergleichsweise<br />

übersichtlich. Krünitz 699 fasste sie mit dem Blick auf Pachtverhältnisse zusammen, also<br />

betriebswirtschaftlich besonders herausfordernde Unternehmungen. Die entscheidende<br />

Frage sei, ob ein Heuschreckenschaden im Verpachtungsfall zu den remissionsfähigen<br />

Unglücksfällen zu rechnen sei. Hier sei zu unterscheiden zwischen einem Heu-<br />

692 Es <strong>ist</strong> davon auszugehen, dass zumindest einem Teil der Gutsbesitzer <strong>die</strong> einschlägigen Edikte als<br />

Ausdruck verfügbar waren. Hierzu Fußnote bei Sander, L. (1902): Die Wanderheuschrecken und ihre<br />

Bekämpfung in unseren afrikanischen Kolonien, Reimer: Berlin: S. 533.<br />

693 Herrmann (2007): Beitrag.<br />

694 Die von den Edikten vorgeschriebene Verpflichtung <strong>zur</strong> Bekämpfungstätigkeit trifft theoretisch<br />

<strong>die</strong> gesamte Bevölkerung in den betroffenen Gebieten, könnte also als eine in Arbeit zu entrichtende<br />

Steuer aufgefasst werden.<br />

695 z.B. wurden 1763 <strong>zur</strong> Sprengselbekämpfung 4 Feldjäger und 20 Fußjäger nach Lebus und Beeskow<br />

komman<strong>die</strong>rt. Grundsätzlich, wenn auch auf den äußersten Notfall beschränkt, konnte auch<br />

Militärpersonal <strong>zur</strong> Bekämpfung herangezogen werden (Rescript an <strong>die</strong> Churmärkische Kriegs-und<br />

Domainen-Kammer, <strong>die</strong> Vertilgung der Heuschrecken betreffend, vom 13. Juni 1753; Mylius,<br />

Sp. 485-486).<br />

696 Ge<strong>mein</strong>t <strong>ist</strong> hier der Anspruch eines Betroffenen aus staatlich fehlerhaftem Handeln, also z.B. der<br />

unterlassenen Heuschreckenbekämpfung.<br />

697 Engler, B. / Bauer, H.-G. (2002): Dokumentation eines starken Bestandsrückgangs beim Haussperling<br />

(Passer domesticus) in Deutschland auf Basis von Literaturangaben von 1850-2000. In: Die<br />

Vogelwarte 41, S. 196-210.<br />

698 Das Argument haben Herrmann & Woods (im Druck) für <strong>die</strong> Sperlingsbekämpfungen geprüft<br />

und abgelehnt.<br />

699 Krünitz, Lemma „Heuschrecke“, S. 479 ff.

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