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Des Claudius Ptolemäus Handbuch der astronomie ..

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Anhang.<br />

431<br />

27) S. 219. Daß die Ägypter den Tag mit Sonnenaufgang anfingen,<br />

steht allgemein fest (Ideler, Chron. I, S. lOOf.; Lepsius,<br />

Chron. <strong>der</strong> Ägypter I, S 130; Ginzel, Chron. I, S. 161). Diese Definition<br />

des ägyptischen Tages muß vorausgesetzt werden zur<br />

richtigen Beurteilung des astronomischen Tages, welcher<br />

von Mittag zu Mittag gerechnet wird und deshalb durch eindoppeltägiges<br />

Datum zu bezeichnen ist (©cb^ xd'' slg rr\v X'). Diese<br />

doppeltägigen Daten wendet <strong>Ptolemäus</strong> überall da an, wo es sich<br />

auf Grund einer längeren o<strong>der</strong> kürzeren Zwischenzeit um Berechnungen<br />

nach den Sonnen- und den Mondtafeln handelt, weil<br />

diesen Tafeln als Epoche, d. i. als Ausgangspunkt <strong>der</strong> Berechnung,<br />

<strong>der</strong> Mittag des 1. Thoth des ersten Regierungsjahres des Nabonassar<br />

zugrunde gelegt ist. Der astronomische Tag umfaßt also<br />

vom ersten Datum die 6 bürgerlichen Tagstunden von Mittag<br />

bis Sonnenuntergang und die 12 bürgerlichen Nachtstunden bis<br />

Sonnenaufgang, vom zweiten Datum dagegen nur die 6 bürgerlichen<br />

Tagstunden von Sonnenaufgang bis Mittag. Daß die beiden<br />

Daten nicht wie bei dem mo<strong>der</strong>nen astronomischen Doppeltag<br />

durch die Mitternachtstunde geschieden werden, ist von<br />

Böckh (Sonnenkreise <strong>der</strong> Alten, S. 303 f.) eingehend nachgewiesen<br />

worden. Ein beson<strong>der</strong>s deutliches Beispiel hierfür liefert die<br />

Setzung <strong>der</strong> Sommerwende (S. 144,1; 167,8o) auf den 11. Mesore<br />

ungefähr 2 Stunden „nach <strong>der</strong> Mittemacht auf den 12*«'*". Diese<br />

ausdrückliche Setzung <strong>der</strong> Wende auf den 11 *«'>, obgleich sie n ach<br />

Mittemacht eintrat, läßt keinen Zweifel aufkommen, daß Mitternacht<br />

nicht die (jrenzscheide zwischen den beiden Daten ist.<br />

Die ähnliche Bestimmung mit Beziehung auf die Mitternacht liegt<br />

bei einer von Hipparch beobachteten Frühlingsnachtgleiche (S.<br />

135,13) vor. Sonst wird bei reinen Beobachtungen, d i. bei solchen,<br />

mit denen keinerlei Berechnung des Sonnenortes nach den<br />

Tafeln verbunden ist, in <strong>der</strong> Regel das eintägige Datum gesetzt,<br />

wie bei Angaben von Nachtgleichen und Wenden o<strong>der</strong> Mondbeobachtungen<br />

(S. 134f.; 265,9; 266,6). Zweideutig könnte die Ansetzung<br />

einer Beobachtung durch das einfache Datum nur dann<br />

werden, wenn sie in die Morgendämmerung fällt, weil <strong>der</strong><br />

ägyptische Tag bei<strong>der</strong>seits von einer Morgendämmerung begrenzt<br />

wird. Somit könnte es für Planetenbeobachtungen,<br />

welche kurz vor Sonnenaufgang angestellt werden, bei Anwendung<br />

des eintägigen Datums zweifelhaft sein, in welche <strong>der</strong> beiden<br />

Morgendämmerungen sie fallen. Da nun Planetenbeobachtungen<br />

stets mit einer Berechnung des jeweiligen Sonnenortes verbunden<br />

sind, so wird zur Bestimmung ihrer Zeit in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> astronomische<br />

Doppeltao angewendet, welcher keiüen Zweifel darüber<br />

läßt, daß die Beobachtung in die Morgendämmerung des zweiten<br />

Datums fällt. Hieraus ist zu schließen, daß die Zeit deiMorgen*<br />

dämmerung grundsätzlich zum Anfang des beginnenden, nicht

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