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NATO-Handbuch - truppen.info

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DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM<br />

RAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG<br />

DER PROZESS DER FRIEDENSSTIFTUNG IM<br />

EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN<br />

Die politische Grundlage für die Rolle des Bündnisses im ehemaligen<br />

Jugoslawien wurde auf der Ministertagung des Nordatlantikrats in Oslo im Juni<br />

1992 geschaffen. Damals brachten die Außenminister der <strong>NATO</strong> ihre<br />

Bereitschaft zum Ausdruck, friedenserhaltende Maßnahmen unter der<br />

Verantwortung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(KSZE) (später umbenannt in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit<br />

in Europa oder OSZE) von Fall zu Fall gemäß ihren eigenen Verfahren zu<br />

unterstützen. Dazu gehörte die Bereitstellung von Kräften und Mitteln sowie<br />

Sachverstand des Bündnisses zur Durchführung friedenserhaltender Einsätze.<br />

Im Dezember 1992 erklärten die Außenminister der <strong>NATO</strong>, dass das<br />

Bündnis auch zur Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen im Auftrag<br />

des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bereit sei, der die<br />

Hauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit trägt.<br />

Die Minister erörterten die friedenserhaltenden Maßnahmen und Sanktionen<br />

bzw. Maßnahmen zur Embargodurchsetzung, die von den <strong>NATO</strong>-Staaten einzeln<br />

oder im Bündnis zur Unterstützung der Durchführung der Resolutionen<br />

des VN-Sicherheitsrats zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien auf den Weg<br />

gebracht waren. Sie wiesen darauf hin, dass die Allianz auf weitere Initiativen<br />

positiv reagieren werde, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen zum<br />

Erreichen der Unterstützung durch die Allianz auf diesem Gebiet möglicherweise<br />

ergreifen würde.<br />

Überwachungs- und Erzwingungsmaßnahmen<br />

Zwischen 1992 und 1995 traf das Bündnis mehrere wichtige<br />

Entscheidungen, die in Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen Union zum<br />

einen zu Einsätzen von <strong>NATO</strong>-Seestreitkräften zur Überwachung und später<br />

zur Erzwingung des VN-Embargos und der Sanktionen in der Adria und zum<br />

anderen zum Einsatz von <strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften zunächst zur Überwachung<br />

und dann zur Durchsetzung der von den Vereinten Nationen verhängten<br />

Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina führten. Das Bündnis sorgte<br />

auch für Luftnahunterstützung der VN-Schutztruppe (UNPROFOR) in Bosnien<br />

und Herzegowina und genehmigte Luftangriffe zur Lockerung der Belagerung<br />

Sarajevos und anderer bedrohter, von den Vereinten Nationen zu Schutzzonen<br />

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