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NATO-Handbuch - truppen.info

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GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:<br />

<strong>NATO</strong>-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN<br />

GRUNDSÄTZE DER GEMEINSAMEN FINANZIERUNG<br />

Die <strong>NATO</strong> - eine zwischenstaatliche Organisation - erhält die Mittel, die sie<br />

für ihren täglichen Betrieb und für die Bereitstellung der für Konsultation, Entscheidungsfindung<br />

und anschließende Umsetzung vereinbarter Verfahrensrichtlinien<br />

und Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen benötigt, von den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten zugeteilt. Sie ist ein im Wesentlichen auf eine<br />

militärische Struktur aufbauendes politisches Bündnis mit dem Auftrag, für die<br />

gemeinsame Verteidigung der Mitgliedstaaten zu sorgen, die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten zu pflegen und die Bündnispolitik bei der<br />

Friedenserhaltung und in anderen Bereichen umzusetzen.<br />

Aus militärischer Sicht bleibt neben einer begrenzten Zahl ständiger<br />

Hauptquartiere und kleiner stehender Verbände der Großteil der Streitkräfte<br />

und Ressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten bis zu dem Zeitpunkt unter<br />

nationalem Kommando, zu dem je nach Mitgliedstaat gegebenenfalls die<br />

gesamten Streitkräfte oder Teile davon zur Durchführung bestimmter militärischer<br />

Einsätze der <strong>NATO</strong> unterstellt werden. Die Streitkräfte der <strong>NATO</strong>-Länder,<br />

die einen Beitrag zu den unter <strong>NATO</strong>-Führung in Bosnien und Herzegowina<br />

sowie im Kosovo eingesetzten SFOR- und KFOR-Truppen leisten, sind also<br />

der <strong>NATO</strong> vorübergehend unterstellt, um die Mandate des Bündnisses zu erfüllen;<br />

ihre Ausbildung, Ausrüstung, Erhaltung und Finanzierung gehen jedoch zu<br />

Lasten der Verteidigungshaushalte der einzelnen Mitgliedstaaten.<br />

Zur Vereinfachung der Konsultation und gemeinsamen Entscheidungsfindung<br />

im Bündnisrahmen unterhält jeder Mitgliedstaat eine diplomatische und<br />

militärische Vertretung im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier sowie eine zivile und/oder<br />

militärische Vertretung in den Stäben der verschiedenen <strong>NATO</strong>-Gremien und<br />

-Kommandobehörden. Die Kosten für die Unterhaltung und personelle Besetzung<br />

ihrer nationalen Delegationen und Militärmissionen fallen ebenfalls in<br />

nationale Zuständigkeit; ihre Finanzierung erfolgt nach den Abrechnungsgrundsätzen<br />

und -verfahren des jeweiligen Landes.<br />

Die beiden vorstehend angeführten Beispiele - Kosten für die Unterhaltung<br />

der Streitkräfte sowie für die zivile und militärische Vertretung in <strong>NATO</strong>-<br />

Gremien - veranschaulichen die Ausgaben, die bei einer Analyse der Gesamtkosten<br />

berücksichtigt werden müssten, die für jeden Staat aufgrund seiner<br />

<strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft anfallen. Diese Ausgaben müssten einer ähnlichen Analyse<br />

des wirtschaftlichen Nutzens, der dem jeweiligen Mitgliedstaat aus seiner<br />

<strong>NATO</strong>-Zugehörigkeit erwächst, gegenübergestellt werden.<br />

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