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NATO-Handbuch - truppen.info

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Zum Abschluss der Regierungskonferenz der EU, die 1996/1997 stattfand,<br />

beschlossen die Staats- und Regierungschefs den Vertrag von<br />

Amsterdam. Die Implikationen dieses Vertrags für die zukünftige Gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik der Union und für die Beziehungen zwischen der<br />

EU und der WEU werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.<br />

Weitere Schritte zur Umsetzung der GASP und der GESVP wurden auf<br />

nachfolgenden Treffen des Europäischen Rates beschlossen, insbesondere in<br />

Köln im Juni 1999, in Helsinki im Dezember 1999 und in Lissabon im März<br />

2000.<br />

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll umfassend sein und<br />

alle einschlägigen Bereiche abdecken. Im Vertrag über die Europäische Union<br />

sowie in der zugehörigen Erklärung der Mitgliedstaaten der Westeuropäischen<br />

Union (WEU) wurde beschlossen, dass die WEU integraler Bestandteil der<br />

Entwicklung der EU und die EU in der Lage sein sollte, die WEU zu ersuchen,<br />

GASP-Entscheidungen und -Maßnahmen, die Konsequenzen für die<br />

Verteidigung haben, auszuarbeiten und umzusetzen. Um den Zusammenhalt<br />

zwischen der EU, der WEU und der <strong>NATO</strong> zu gewährleisten, wurden Mitglieder<br />

der Europäischen Union aufgefordert, der WEU beizutreten oder Beobachter<br />

zu werden; anderen europäischen <strong>NATO</strong>-Staaten wurde der Status assoziierter<br />

WEU-Mitglieder angetragen.<br />

Bei der Genehmigung dieser Maßnahmen betonten die Staats- und<br />

Regierungschefs der Europäischen Union, dass die <strong>NATO</strong> die Grundlage der<br />

kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder bleibe und auch weiterhin eine wichtige<br />

Rolle bei der Krisenbewältigung spielen werde. Darüber hinaus werde die<br />

Entwicklung der GESVP unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedsländer<br />

nach Artikel 5 des Washingtoner (<strong>NATO</strong>-)Vertrags und nach Artikel V des<br />

Brüsseler (WEU-)Vertrags erfolgen.<br />

Zusätzlich zu den oben beschriebenen neuen ständigen Gremien und<br />

Interimsmaßnahmen legte der Rat in Helsinki im Dezember 1999 ein gemeinsames<br />

europäisches Leitziel für schnell einsetzbare Militärpotenziale fest und<br />

vereinbarte, kollektive Fähigkeitsziele in den Bereichen Führung,<br />

Nachrichtendienst und strategischer Transport zu entwickeln, damit die EU den<br />

gesamten Bereich der Petersberg-Aufgaben durchführen kann. Diese Ziele<br />

würden durch freiwillige, koordinierte nationale und internationale<br />

Bemühungen erreicht werden.<br />

Das Leitziel zur Entwicklung von europäischen Militärpotenzialen erfordert<br />

die Fähigkeit zur schnellen Dislozierung (innerhalb von 60 Tagen) von einsatzfähigen<br />

Streitkräften in Korpsstärke von bis zu 60.000 Mann, die für die Dauer<br />

von mindestens einem Jahr im Einsatz verbleiben können. Es wurden auch<br />

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