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NATO-Handbuch - truppen.info

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Reihe anderer Vorschläge wurden ebenfalls geprüft, darunter auch eine neue<br />

Rolle der WEU im Bereich der Rüstungskooperation.<br />

Am 19. Juni 1992 traten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-<br />

Mitgliedstaaten in der Nähe von Bonn zusammen, um die Rolle der WEU weiter<br />

zu stärken, und gaben dabei die „Petersberg-Erklärung” ab. Diese legte die<br />

Richtlinien für die zukünftige Entwicklung der Organisation auf der Grundlage<br />

der Entscheidungen von Maastricht fest. Die WEU-Mitgliedstaaten erklärten<br />

ihre Bereitschaft, aus dem gesamten Spektrum ihrer konventionellen<br />

Streitkräfte Truppenteile für militärische Aufgaben unter Führung der WEU zur<br />

Verfügung zu stellen. Diese Aufgaben, die sogenannten „Petersberg-<br />

Aufgaben”, bestanden aus humanitären und Rettungsaufgaben, Aufgaben der<br />

Friedenserhaltung und Aufgaben von Kampf<strong>truppen</strong> im Rahmen der<br />

Krisenbewältigung einschließlich friedensstiftender Einsätze. In der<br />

Petersberg-Erklärung sagten die WEU-Mitglieder zu, im Zusammenwirken mit<br />

der KSZE und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen konfliktverhütende<br />

und friedenserhaltende Vorhaben zu unterstützen.<br />

Die im Vertrag von Maastricht enthaltenen Bestimmungen für die WEU<br />

(Artikel J.4.2 des Vertrags der Europäischen Union) fanden im November 1996<br />

zum ersten Mal Anwendung. Zu diesem Zeitpunkt fasste der Rat der<br />

Europäischen Union einen Beschluss, in dem die WEU ersucht wurde, rasch<br />

zu prüfen, wie sie die humanitären Bemühungen der EU bei der Hilfe für<br />

Flüchtlinge und Vertriebene im Gebiet der Großen Seen in Afrika unterstützen<br />

könnte. Zusammenarbeit zwischen WEU und EU gab es auch bei der Planung<br />

von Evakuierungsmaßnahmen, der Unterstützung afrikanischer Bemühungen<br />

um Friedenserhaltung und beim Minenräumen.<br />

Gemäß dem Vertrag von Maastricht festgelegte Bedingungen wurden<br />

anschließend bei der Regierungskonferenz 1996/97 erneut überprüft. Bei ihrer<br />

Ministertagung in Madrid im Jahre 1995 vereinbarte die WEU einen besonderen<br />

„WEU-Beitrag zur Regierungskonferenz der Europäischen Union von<br />

1996”. In diesem Dokument werden die Entwicklung der Organisation seit<br />

Maastricht bewertet, mehrere Alternativen für die künftigen Beziehungen zwischen<br />

EU und WEU beschrieben und eine Reihe vereinbarter Grundsätze und<br />

Richtlinien angeführt, die die Regierungskonferenz bei europäischen<br />

Verteidigungsabsprachen unterstützen sollen. Die WEU legte dieses<br />

Dokument formell dem Rat der Europäischen Union vor.<br />

Als Ergebnis der Regierungskonferenz am 16. und 17. Juni 1997 in<br />

Amsterdam vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU Änderungen<br />

am Vertrag von Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik der Union und die Beziehungen zwischen EU und WEU auswirken.<br />

Insbesondere die Petersberg-Aufgaben, wie von der WEU beim<br />

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