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NATO-Handbuch - truppen.info

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gemeinschaftliche Prüfung aller relevanten Erwägungen mit dem Ziel, die für<br />

die Verteidigung verfügbaren nationalen Ressourcen optimal nutzen zu können.<br />

Eine enge Abstimmung zwischen den internationalen zivilen und militärischen<br />

Stäben, den <strong>NATO</strong>-Militärbehörden und Regierungen wird im Rahmen<br />

eines jährlichen Informationsaustauschs über nationale Planungen erreicht.<br />

Dieser Informationsaustausch ermöglicht es, die Absichten der einzelnen Staaten<br />

an den Gesamterfordernissen der <strong>NATO</strong> zu messen und gegebenenfalls<br />

im Lichte neuer politischer Ministerrichtlinien, des Modernisierungsbedarfs<br />

sowie geänderter Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Streitkräfte selbst<br />

neu zu überdenken. Alle diese Aspekte werden ständig überprüft und in jeder<br />

Phase der Verteidigungsplanung genauestens untersucht.<br />

Als Teil der Anpassung des Bündnisses wurde eine Überprüfung seiner<br />

Verteidigungsplanung vorgenommen. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen<br />

wurden von den Ministern im Juni 1997 bestätigt. Es wurde ein einzelner,<br />

kohärenter und gestraffter Prozess geschaffen, der gewährleistet, dass die<br />

<strong>NATO</strong> die zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisses<br />

erforderliche Entwicklung von Streitkräften und Fähigkeiten fortsetzt. Dazu<br />

gehört die Unterstützung von gegebenenfalls unter Leitung der Europäischen<br />

Union im Kontext der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

durchgeführten Operationen. Im gleichen Zusammenhang ermöglicht dieser<br />

Prozess die Bereitstellung von Unterstützung innerhalb der Allianz für alle<br />

europäischen Bündnispartner im Hinblick auf deren Planungsmaßnahmen zur<br />

Durchführung von Operationen unter Leitung der EU.<br />

Ausgangspunkt für die Verteidigungsplanung war das 1991 angenommene<br />

Strategische Konzept, das die Grundzüge der Bündnisziele und die Mittel<br />

zu ihrer Umsetzung vorgibt. Das ursprüngliche Strategische Konzept wurde<br />

durch das neue Strategische Konzept des Bündnisses ersetzt, das anlässlich<br />

des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 von den <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />

Regierungschefs gebilligt wurde. Detailliertere Vorgaben werden alle zwei<br />

Jahre von den Verteidigungsministern in Form der „Ministerrichtlinien” herausgegeben.<br />

Diese enthalten Weisungen für die Verteidigungsplanung im Allgemeinen<br />

und die Streitkräfteplanung im Besonderen. Sie erstrecken sich auf die<br />

politischen, wirtschaftlichen, technologischen und militärischen Faktoren, die<br />

sich auf die Entwicklung der Streitkräfte und Fähigkeiten der Bündnispartner<br />

auswirken könnten, und bestimmen die Prioritäten und Belange, die in erster<br />

Linie von den <strong>NATO</strong>-Militärbehörden bei der Konzipierung ihrer Streitkräfteziele<br />

und in zweiter Linie von den Mitgliedstaaten bei ihrer eigenen Planung<br />

berücksichtigt werden müssen. Sie befassen sich mit der Planung für die<br />

Streitkräfte und Fähigkeiten, die sowohl für die kollektive Verteidigung als auch<br />

für Eventualfälle, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 des<br />

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