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NATO-Handbuch - truppen.info

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PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE<br />

ORGANISATIONEN<br />

NORDATLANTISCHE VERSAMMLUNG<br />

Der Zusammenhalt des Bündnisses wird dank der Unterstützung frei<br />

gewählter parlamentarischer Vertreter beträchtlich gestärkt.<br />

Die Nordatlantische Versammlung ist eine interparlamentarische<br />

Organisation, die seit 1955 als Forum für Parlamentarier aus den nordamerikanischen<br />

und westeuropäischen Mitgliedstaaten des Nordatlantischen<br />

Bündnisses dient, in dem sie zusammenkommen, um sich mit Themen von<br />

gemeinsamem Interesse und Belang zu befassen. In den letzten Jahren hat<br />

die Versammlung <strong>info</strong>lge der weitreichenden politischen Veränderungen in der<br />

ehemaligen Sowjetunion sowie in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowohl den<br />

Kreis ihrer Mitglieder als auch ihren Auftrag erheblich erweitert.<br />

Vertreter aus siebzehn Partnerländern des Bündnisses haben den Status<br />

assoziierter Delegierter in der Nordatlantischen Versammlung. Dadurch haben<br />

sie die Möglichkeit, sich an der Arbeit der Versammlung und ihren Debatten zu<br />

beteiligen. Diese konzentrieren sich verstärkt auf die Sicherheit in Europa insgesamt<br />

sowie auf spezielle wirtschaftliche, politische, ökologische und kulturelle<br />

Probleme in Mittel- und Osteuropa.<br />

Folgende Länder sind mit dem Status assoziierter Delegierter in der<br />

Nordatlantischen Versammlung vertreten:<br />

Albanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Kroatien, Lettland,<br />

Litauen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 , Moldau, Österreich,<br />

Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Slowakei,<br />

Slowenien und die Ukraine.<br />

Die Versammlung ist völlig unabhängig von der <strong>NATO</strong>, stellt allerdings ein<br />

Bindeglied zwischen den nationalen Parlamenten und dem Bündnis dar, das<br />

die Regierungen veranlasst, bei der Ausarbeitung nationaler Gesetze<br />

Bündnisbelange zu berücksichtigen. Sie erinnert auch stets daran, dass die<br />

von den Regierungen vereinbarten Entscheidungen der <strong>NATO</strong> letztlich von der<br />

politischen Billigung durch demokratisch gewählte Parlamente entsprechend<br />

der vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verfahren abhängen. So hat die<br />

Versammlung unterstützend am Prozess der Ratifizierung der<br />

Beitrittsprotokolle mitgewirkt, die Ende 1997 mit dem Ziel unterzeichnet wur-<br />

1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

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