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NATO-Handbuch - truppen.info

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geplanten Ziele erreichen. Bestehende Engpässe werden erörtert und die<br />

Bemühungen der einzelnen Staaten vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten<br />

und Grenzen beurteilt. Die als Entwurf vorliegenden Einzelberichte werden<br />

durch Stellungnahmen der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber ergänzt, die sich<br />

schwerpunktmäßig mit den Fähigkeiten der Streitkräfte im Hinblick auf die operativen<br />

Erfordernisse und Aufgaben befassen.<br />

Die Einzelberichte werden im Rahmen „multilateraler Untersuchungen”<br />

geprüft. Dazu gehört auch eine Überprüfung des Umfangs, in dem die einzelnen<br />

Staaten ihren streitkräftebezogenen Verpflichtungen im laufenden Jahr<br />

nachgekommen sind. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen vor allem<br />

mögliche Differenzen zwischen den Streitkräfteplänen der einzelnen Länder<br />

und den <strong>NATO</strong>-Streitkräftezielen oder -plänen ausgeräumt werden. Sie dienen<br />

aber auch der Beurteilung des Umfangs, in dem die Pläne der betreffenden<br />

Bündnisstaaten die Forderungen von EU-geführten Operationen unterstützen<br />

und zur Abstimmung der Verteidigungspläne der einzelnen Mitgliedstaaten beitragen<br />

könnten.<br />

Auf der Grundlage der die jeweiligen Mitgliedstaaten betreffenden Einzelberichte<br />

und einer Stellungnahme des Militärausschusses wird ein Sammelbericht<br />

erstellt und dem Verteidigungsplanungsausschuss vorgelegt. Dieser<br />

Bericht enthält einen Vorschlag für einen <strong>NATO</strong>-Fünfjahres-Streitkräfteplan zur<br />

Annahme durch die Verteidigungsminister und untersucht die Ausgewogenheit,<br />

Durchführbarkeit und Annehmbarkeit des Streitkräfteplans insgesamt.<br />

Des Weiteren wird geprüft, ob die einzelnen Staaten ihren streitkräftebezogenen<br />

Verpflichtungen im laufenden Jahr nachgekommen sind, und beurteilt,<br />

inwieweit den in den Ministerrichtlinien niedergelegten Gesamtzielen und<br />

besonderen Weisungen auch im Hinblick auf die Erfordernisse für EU-geführte<br />

Operationen entsprochen wurde. Als Teil der Konsultationen im Bündnisrahmen<br />

werden zusätzliche „außerplanmäßige” Konsultationen mit Bündnispartnern<br />

notwendig, wenn ein Land wichtige Änderungen an den von den Ministern<br />

in der Verteidigungsüberprüfung und der Festsetzung der Streitkräfteziele<br />

genehmigten Verpflichtungen und Plänen in Erwägung zieht. Solche Konsultationen<br />

finden auch dann statt, wenn der Zeitplan für nationale Entscheidungen<br />

eine Prüfung dieser Änderungen in der nächsten Verteidigungsüberprüfung<br />

nicht zulässt.<br />

NUKLEARPOLITIK<br />

Die Änderungen in der <strong>NATO</strong>-Nuklearstrategie und dem entsprechenden<br />

Streitkräftedispositiv sind konkrete Beispiele für die vielen positiven Schritte,<br />

die zur Anpassung an das neue Sicherheitsumfeld unternommen wurden. Die<br />

seit dem Ende des Kalten Krieges erzielten bedeutenden Verbesserungen des<br />

Sicherheitsumfelds haben es der <strong>NATO</strong> ermöglicht, ihre Abhängigkeit von<br />

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