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NATO-Handbuch - truppen.info

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Europäische Union. Der Vertrag trat nach Ratifizierung durch alle<br />

Vertragspartner am 1. November 1993 in Kraft.<br />

Am 16. und 17. Juni 1997 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs<br />

der EU in Amsterdam eine Reihe von Änderungen an dem Vertrag von<br />

Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik (GASP) auswirken werden. Im Einzelnen wurden folgende<br />

besondere Vereinbarungen getroffen:<br />

• Der Generalsekretär des Europäischen Rats übernimmt die<br />

Funktionen eines Hochrangigen Vertreters in Fragen der<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;<br />

• unter seiner Zuständigkeit wird eine Grundsatzplanungs- und<br />

Frühwarngruppe eingerichtet;<br />

• innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags von<br />

Amsterdam trifft die EU zusammen mit der WEU Vereinbarungen über<br />

eine verbesserte gegenseitige Zusammenarbeit;<br />

• in den überarbeiteten Vertrag (Artikel J.7) werden humanitäre und<br />

Rettungsaufgaben, Aufgaben der Friedenserhaltung und solche von<br />

Kampf<strong>truppen</strong> bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensstiftender<br />

Maßnahmen (die so genannten „Petersberg-Aufgaben” der<br />

WEU; siehe Kapitel 4) aufgenommen.<br />

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde der<br />

bedingte Einsatz der qualifizierten Mehrheitswahl eingehender behandelt.<br />

Nach der neuen Struktur des Vertrags entscheidet der Europäische Rat über<br />

gemeinsame Strategien, die die Europäische Union in Bereichen umsetzen<br />

soll, in denen die Mitgliedstaaten gewichtige gemeinsame Interessen haben.<br />

Der Europäische Rat setzt diese insbesondere durch gemeinsame<br />

Maßnahmen und das Beziehen gemeinsamer Positionen um. Diese<br />

Entscheidungen werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen, schließen jedoch<br />

die Möglichkeit ein, dass sich ein Mitgliedstaat der „konstruktiven Enthaltung”<br />

bedienen kann. Dies würde bedeuten, dass der betreffende Mitgliedstaat sich<br />

nicht an der Entscheidung beteiligen möchte, die anderen Mitgliedstaaten in<br />

ihrer Vorgehensweise jedoch nicht behindert. Stehen in einem anderen Fall<br />

wichtige nationale politische Fragen auf dem Spiel, kann ein Mitgliedstaat eine<br />

qualifizierte Mehrheitsentscheidung verhindern, wobei anderen Mitgliedstaaten<br />

die Möglichkeit bleibt, beim Europäischen Rat Rechtsmittel einzulegen.<br />

Die Rolle der Europäischen Union in den internationalen Beziehungen<br />

geht weit über die Standpunkte und Schritte hinaus, die im Rahmen der<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingenommen und unternommen<br />

wurden. Die EU ist die größte Handelsorganisation der Welt. Sie ist einer der<br />

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