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NATO-Handbuch - truppen.info

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im Rahmen des Vertrags. Sie müssen die von sämtlichen Bündnisstaaten<br />

übernommenen Prinzipien, Richtlinien und Verfahrensvorschriften vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitritts an bejahen und einhalten. Die Studie stellte klar, dass<br />

der Wille und die Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nicht nur auf dem Papier,<br />

sondern in der Praxis nachzukommen, bei jeder Entscheidung des<br />

Bündnisses, einen Staat zum Beitritt aufzufordern, ein entscheidender Faktor<br />

sei.<br />

Staaten, die in ethnische Konflikte, externe territoriale Auseinandersetzungen<br />

oder innerstaatliche Hoheitskonflikte verwickelt sind, müssen<br />

diese Streitigkeiten nach den OSZE-Grundsätzen mit friedlichen Mitteln beilegen,<br />

bevor sie Mitglied werden können.<br />

Darüber hinaus stellte die Studie fest, dass die Fähigkeit interessierter<br />

Staaten, zur gemeinsamen Verteidigung und zur Friedenserhaltung sowie<br />

anderen, neuen Aufgaben des Bündnisses militärisch beizutragen, ein mitentscheidender<br />

Faktor dafür ist, ob sie zum Beitritt eingeladen werden. Letzten<br />

Endes, so folgerte die Studie, entscheiden die Bündnisstaaten einvernehmlich<br />

über die Einladung jedes neuen Mitglieds zum Beitritt, wobei sich die<br />

Entscheidung zum jeweiligen Zeitpunkt darauf stützt, ob die Mitgliedschaft<br />

eines bestimmten Staates ihres Erachtens nach zur Sicherheit und Stabilität im<br />

nordatlantischen Raum beitragen würde. Kein Staat außerhalb des<br />

Bündnisses hat bei dem Erweiterungsprozess oder den damit verbundenen<br />

Entscheidungen ein Veto- oder Mitspracherecht („droit de regard”).<br />

Auf dem Madrider Gipfeltreffen im Juli 1997 luden die Staats- und<br />

Regierungschefs des Bündnisses nach sorgfältiger und umfassender Beratung<br />

und eingehenden Einzeldialogen mit den interessierten Partnerstaaten die<br />

Tschechische Republik, Ungarn und Polen ein, Beitrittsverhandlungen mit der<br />

<strong>NATO</strong> aufzunehmen. Nach dieser Entscheidung fanden im Herbst 1997<br />

Verhandlungen mit jedem eingeladenen Land statt, und im Dezember 1997<br />

wurde für jedes der drei Länder ein Beitrittsprotokoll unterzeichnet. Diese<br />

Beitrittsprotokolle wurden von allen 16 Bündnisstaaten und den neuen<br />

Mitgliedern nach ihren jeweiligen nationalen Verfahrensvorschriften ratifiziert.<br />

Im März 1999 traten die drei Staaten dem Vertrag offiziell bei.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung ist kein Einzelereignis, sondern ein offener, fortdauernder<br />

Prozess.<br />

Der Beitrittsprozess<br />

Nachstehend sind die wesentlichen Schritte bis zum Beitritt der drei neuen<br />

Mitgliedstaaten dargestellt.<br />

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