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NATO-Handbuch - truppen.info

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DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />

AUFGABEN DER INTEGRIERTEN STREITKRÄFTE<br />

Alle Staaten, die sich für eine Mitwirkung in der militärischen Organisation<br />

der <strong>NATO</strong> entscheiden, stellen Streitkräfte ab, die in ihrer Gesamtheit die integrierte<br />

Militärstruktur des Bündnisses bilden. Gemäß den grundlegenden<br />

Prinzipien für die Beziehungen zwischen politischen und militärischen<br />

Institutionen in demokratischen Staaten verbleibt die integrierte Militärstruktur<br />

unter ständiger Kontrolle und Führung der obersten politischen Ebene.<br />

Die integrierte Militärstruktur soll den organisatorischen Rahmen zur<br />

Verteidigung des Staatsgebiets der Mitgliedstaaten gegen Bedrohungen ihrer<br />

Sicherheit und Stabilität gemäß Artikel 5 1 des Nordatlantikvertrags bieten.<br />

Innerhalb dieser integrierten Militärstruktur unterhält das Bündnis die notwendigen<br />

militärischen Potenziale, um das gesamte Spektrum der <strong>NATO</strong>-<br />

Missionen zu erfüllen. Zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 des<br />

Washingtoner Vertrags müssen die vereinten Streitkräfte des Bündnisses fähig<br />

sein, vor jeder potenziellen Aggression gegen das Bündnis abzuschrecken<br />

und, falls dennoch ein Angriff stattfinden sollte, den Vormarsch des Angreifers<br />

möglichst weit vorne zum Stehen zu bringen sowie die politische<br />

Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Mitgliedstaaten des Bündnisses<br />

sicherzustellen. Außerdem müssen sie bereit sein, sich an der<br />

Konfliktverhütung zu beteiligen und nicht unter Artikel 5 fallende<br />

Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses spielen<br />

eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Zusammenarbeit und<br />

Verständigung mit den <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten und anderen Staaten, insbesondere<br />

bei der Unterstützung von Partnerstaaten bei der Vorbereitung einer<br />

potenziellen Beteiligung an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen im Rahmen der<br />

Partnerschaft für den Frieden. So tragen sie zur Erhaltung des Friedens, zur<br />

Wahrung gemeinsamer Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zur<br />

Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums<br />

bei. Das erste bedeutende Beispiel für diese neue, erweiterte Rolle stellte der<br />

neuartige Einsatz von <strong>NATO</strong>-Streitkräften im Verbund mit Truppen anderer<br />

Staaten in Bosnien und Herzegowina dar, wo der <strong>NATO</strong> Ende 1995 von den<br />

Vereinten Nationen die Zuständigkeit für die Umsetzung der militärischen Teile<br />

der Friedensvereinbarung von Dayton erteilt wurde.<br />

Ende 1996 wurde die zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffene IFOR-<br />

Truppe durch die multinationale SFOR-Truppe unter Führung der <strong>NATO</strong><br />

ersetzt, in der ebenfalls Kräfte aus den <strong>NATO</strong>-Staaten Seite an Seite mit<br />

1 Siehe Fußnote 2 in Kapitel 7.<br />

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