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NATO-Handbuch - truppen.info

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• eine Koordinierungsstelle zur Feinabstimmung der Unterstützung<br />

durch die <strong>NATO</strong> und durch Mitgliedstaaten für beitrittswillige Länder<br />

auf verteidigungspolitischem und militärischem Gebiet;<br />

• ein Verteidigungsplanungsansatz für beitrittswillige Länder, der die<br />

Erarbeitung und Überprüfung vereinbarter Planungsziele einschließt.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Außenminister werden den Erweiterungsprozess einschließlich<br />

der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft ständig überprüfen. Die<br />

<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs werden den Prozess auf ihrem nächsten<br />

Gipfeltreffen überprüfen, das noch im Jahr 2002 stattfinden wird.<br />

Die Einführung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft im April 1999 hat beitrittswilligen<br />

Ländern geholfen, ihre Vorbereitungen stärker auf die Erfüllung<br />

der im Plan definierten Ziele und Prioritäten auszurichten. Zudem ist seine<br />

Umsetzung nicht länger nur Angelegenheit der Außen- und<br />

Verteidigungsminister. Mit der Einführung von Ministertreffen auf nationaler<br />

Ebene werden in die Erfüllung der Planziele im Rahmen einer abgestimmten<br />

und systematischen Vorgehensweise zunehmend auch andere Ministerien einbezogen.<br />

Bei den neun Ländern, die Interesse an einem <strong>NATO</strong>-Beitritt bekundet<br />

haben und am Aktionsplan zur Mitgliedschaft teilnehmen, handelt es sich um<br />

Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei,<br />

Slowenien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 .<br />

Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft verleiht dem Bekenntnis der <strong>NATO</strong> zur<br />

Politik der offenen Tür Substanz. Eine Beteiligung am Aktionsplan zur<br />

Mitgliedschaft stellt jedoch keine Garantie für eine künftige Mitgliedschaft dar.<br />

Auch ist der Plan nicht lediglich eine Checkliste mit Punkten, die die beitrittswilligen<br />

Länder erfüllen müssen. Die Entscheidungen zur Aufnahme von<br />

Beitrittsverhandlungen mit beitrittswilligen Ländern werden innerhalb der<br />

<strong>NATO</strong> einvernehmlich und von Fall zu Fall getroffen.<br />

Durch den Aktionsplan zur Mitgliedschaft erhalten beitrittswillige Ländern<br />

konkretes Feedback und Anleitung durch die <strong>NATO</strong> zu ihren eigenen<br />

Vorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft. Er stellt eine Reihe von<br />

Maßnahmen zur Stärkung der Kandidatur der einzelnen beitrittswilligen Länder<br />

bereit. Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft stellt keinen Ersatz für das<br />

Programm der Partnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Die Mitwirkung der beitrittswilligen<br />

Länder in der PfP sowie der PfP-Planung und Überprüfung wurde<br />

auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten. Die volle Mitwirkung an der PfP<br />

sowie an der PfP-Planung und Überprüfung ist von wesentlicher Bedeutung,<br />

da sie den beitrittswilligen Ländern den Aufbau der Interoperabilität mit <strong>NATO</strong>-<br />

1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

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