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NATO-Handbuch - truppen.info

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stellen, um im Falle einer künftigen Mitgliedschaft den Verpflichtungen im<br />

Hinblick auf gemeinsame <strong>NATO</strong>-Unternehmungen gerecht werden zu können.<br />

Im Bereich Sicherheit müssen die Beitrittskandidaten in erster Linie<br />

sicherstellen, dass Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit vertraulicher<br />

Informationen vorhanden sind.<br />

Rechtliche Aspekte behandeln die Notwendigkeit für die<br />

Beitrittskandidaten zu gewährleisten, dass rechtliche Vorkehrungen und<br />

Vereinbarungen für die Zusammenarbeit innerhalb der <strong>NATO</strong> mit der nationalen<br />

Gesetzgebung vereinbar sind.<br />

DIE PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN<br />

Rahmen und Ziele<br />

Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist eine von der <strong>NATO</strong> im Januar<br />

1994 auf dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel auf den Weg<br />

gebrachte wichtige Initiative. Ziel dieser Partnerschaft ist die Erhöhung von<br />

Stabilität und Sicherheit in ganz Europa. Die Einladung zur Teilnahme an der<br />

Partnerschaft für den Frieden wurde an alle im Nordatlantischen<br />

Kooperationsrat (NAKR) 2 vertretenen Staaten sowie an andere Staaten gerichtet,<br />

die an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(KSZE) 3 teilnahmen und bereit und in der Lage waren, einen Beitrag zum<br />

Programm zu leisten. Der Einladung folgten seither insgesamt 30 Staaten. Mit<br />

dem Bündnisbeitritt der drei ehemaligen PfP-Staaten Tschechische Republik,<br />

Ungarn und Polen liegt die aktuelle Anzahl der PfP-Teilnehmer nun bei 27<br />

Staaten. Die Aktivitäten, zu denen sich jeder einzelne Partner verpflichtet,<br />

beruhen auf gemeinsam erarbeiteten Individuellen Partnerschaftsprogrammen.<br />

Schwerpunkt des PfP-Programms ist die verteidigungspolitische<br />

Zusammenarbeit; zur Schaffung einer echten Partnerschaft zwischen den einzelnen<br />

Partnerstaaten und der <strong>NATO</strong> geht es jedoch über Dialog und<br />

Kooperation hinaus. Es ist zu einem wichtigen und dauerhaften Element der<br />

europäischen Sicherheitsstruktur geworden, das zur Erweiterung und<br />

Intensivierung der politischen und militärischen Kooperation in Europa beiträgt.<br />

2 Der NAKR wurde im Mai 1997 durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzt. Der<br />

EAPR hat 46 Mitgliedstaaten.<br />

3 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde Anfang 1995 als<br />

Organisation (OSZE) eingerichtet. Sie hat mit sämtlichen europäischen Staaten sowie den<br />

Vereinigten Staaten und Kanada 55 Mitglieder.<br />

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