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NATO-Handbuch - truppen.info

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ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND<br />

DIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE<br />

NACHGEORDNETE ORGANE<br />

EINLEITUNG<br />

Grundsätzlich sind vom Nordatlantikrat, vom Verteidigungsplanungsausschuss,<br />

von der Nuklearen Planungsgruppe oder vom <strong>NATO</strong>-Militärausschuss<br />

eingesetzte nachgeordnete Organe in beratender Funktion tätig, wobei sie sich<br />

auf der Grundlage des von der übergeordneten Stelle erteilten Auftrags mit<br />

bestimmten Themen befassen. Ihre Rolle besteht in erster Linie in der Formulierung<br />

von Grundsatzempfehlungen, die zur Entscheidungsfindung herangezogen<br />

werden können.<br />

Zu unterschiedlichen Zeiten wurden allerdings eine Reihe von Organisationen<br />

und Dienststellen für speziellere Aufgaben geschaffen. Angesiedelt im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel oder in verschiedenen Mitgliedstaaten des<br />

Bündnisses bilden sie einen festen Bestandteil der Gesamtstruktur der <strong>NATO</strong>.<br />

Sie sind die Zentren für besondere Forschungs- und Beratungstätigkeiten, für<br />

die Umsetzung von Entscheidungen des Bündnisses, für das Management<br />

und die Durchführung gemeinsamer Programme bzw. den Betrieb gemeinsamer<br />

Systeme sowie für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen.<br />

Einige dieser Stellen sind einem übergeordneten Gremium wie dem<br />

Nordatlantikrat oder dem Militärausschuss direkt unterstellt. Andere unterstehen<br />

beiden oder haben weiter reichende Zuständigkeiten, in deren Rahmen sie<br />

Systeme oder Dienste verwalten bzw. überwachen, die den Bedürfnissen des<br />

Bündnisses insgesamt entsprechen. In diesen Fällen können als „auftragerteilende<br />

Stellen” die Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber oder andere <strong>NATO</strong>-Elemente<br />

auftreten.<br />

Viele der Organisationen, auf die in diesem Kapitel Bezug genommen<br />

wird, gehören zur Kategorie der <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen,<br />

den sogenannten „NPLO”. Dabei handelt es sich um nachgeordnete Gremien,<br />

die im Rahmen der Umsetzung des Nordatlantikvertrags geschaffen wurden.<br />

Der Nordatlantikrat gewährt jeder NPLO organisatorische, administrative und<br />

finanzielle Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe besteht in der Feststellung der<br />

kollektiven Forderungen der Teilnehmerstaaten in den relevanten Bereichen<br />

Konstruktion und Entwicklung, Produktion, Einsatz- bzw. logistische<br />

Unterstützung und Management in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen<br />

Statuten.<br />

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