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NATO-Handbuch - truppen.info

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ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />

Das Ziel der zivilen Notfallplanung der <strong>NATO</strong> besteht in der Koordinierung<br />

nationaler Planungsaktivitäten für eine möglichst wirksame Nutzung ziviler<br />

Ressourcen zur kollektiven Unterstützung der Bündnisstrategie. Die zivile<br />

Notfallplanung liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Zivile<br />

Kräfte und Mittel bleiben jederzeit unter nationaler Kontrolle. Auf <strong>NATO</strong>-Ebene<br />

werden nationale Absichten und Potenziale jedoch harmonisiert, um sicherzustellen,<br />

dass gemeinsam entwickelte Pläne und Verfahren funktionieren werden<br />

sowie notwendige Kräfte und Mittel verfügbar sind. Zu diesen Kräften und<br />

Mitteln gehören Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnen, medizinische Einrichtungen,<br />

Kommunikationseinrichtungen, Katastrophenhilfspotenziale und andere zivile<br />

Ressourcen.<br />

Die Hauptfunktionen der zivilen Notfallplanung in der <strong>NATO</strong> spiegeln die<br />

grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses wider und umfassen die<br />

zivile Unterstützung bei militärischen und Krisenreaktionseinsätzen,<br />

Unterstützung für nationale Behörden bei zivilen Notfällen sowie den Schutz<br />

der Zivilbevölkerung. Unter diesen allgemeinen Oberbegriffen spielt die zivile<br />

Notfallplanung eine Rolle bei der Verwaltung der Verfügbarkeit von zivilen<br />

Kräften, Mitteln und Einrichtungen sowie bei der Aufrechterhaltung des normalen<br />

Lebens in Notsituationen wie beispielsweise Krieg, Krisen und<br />

Katastrophen. Diese Arbeit wird in zunehmendem Maße in enger<br />

Zusammenarbeit mit Partnerstaaten ausgeführt, die mittlerweile aktiv in die<br />

zivile Notfallplanung der <strong>NATO</strong> eingebunden sind.<br />

Dies alles wird vom Oberausschuss Zivile Notfallplanung zusammengeführt,<br />

der direkt dem Nordatlantikrat unterstellt ist. Plenarsitzungen des<br />

Oberausschusses Zivile Notfallplanung finden mindestens zweimal jährlich<br />

und ständige Sitzungen mindestens achtmal jährlich statt. Vorsitzender der<br />

Plenarsitzungen ist der Generalsekretär, aber in der Praxis hat der<br />

Beigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung den Vorsitz inne, während der Vorsitz der ständigen Sitzungen<br />

beim Direktor für Zivile Notfallplanung liegt. Die Vertretung der Staaten auf<br />

Plenarebene wird von den Leitern der nationalen Organisationen für Zivile<br />

Notfallplanung in den Hauptstädten gestellt. An den ständigen Treffen nehmen<br />

normalerweise Mitglieder der nationalen Delegationen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

teil. Diese können jedoch durch Teilnehmer aus den Hauptstädten verstärkt<br />

werden. Aufgrund der umfangreichen Einbindung der zivilen Notfallplanung in<br />

PfP-Aktivitäten werden die zweimal jährlich stattfindenden Plenartreffen des<br />

Oberausschusses Zivile Notfallplanung auch in EAPR-Zusammensetzung<br />

abgehalten, wobei die Teilnahme allen Partnerstaaten offen steht, und die<br />

ständigen Treffen mit den Partnerstaaten finden mindestens viermal pro Jahr<br />

statt.<br />

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