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NATO-Handbuch - truppen.info

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Seit Beginn des Konflikts im Kosovo im Jahre 1998 und während der<br />

gesamten Krise bestanden enge Kontakte zwischen dem Generalsekretär der<br />

Vereinten Nationen und dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär. Die vom Bündnis zur<br />

Unterstützung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowohl während des<br />

Konflikts als auch nach dem Konflikt unternommenen Aktionen und die Rolle<br />

der Kosovo-Schutztruppe (KFOR), die auf der Basis der Resolution 1244 des<br />

VN-Sicherheitsrats vom 12. Juni 1999 gebildet wurde, sind in Kapitel 5<br />

beschrieben.<br />

Abgesehen vom ehemaligen Jugoslawien haben <strong>NATO</strong>-Länder, auch<br />

wenn sie nicht direkt als Bündnispartner beteiligt waren, angesichts sonstiger<br />

Gefahren für den Weltfrieden den Bemühungen des Sicherheitsrats und des<br />

Generalsekretärs der Vereinten Nationen um die Vermeidung von Konflikten<br />

und die Wiederherstellung des Völkerrechtsprinzips ihre Unterstützung und<br />

Zustimmung gewährt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von<br />

Resolutionen des Sicherheitsrats zum Irak und zur internationalen<br />

Prüfkommission, die die Feststellung und Beseitigung von Massenvernichtungswaffen<br />

und der Produktionskapazitäten für solche Waffen gewährleisten<br />

sollte, forderte das Bündnis Anfang 1998 vom Irak die umfassende Erfüllung<br />

dieser Resolutionen.<br />

Am 25. Februar 1998 gab der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär eine Erklärung heraus,<br />

in der er die Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der Vereinten<br />

Nationen und dem Irak über eine diplomatische Lösung der Irak-Krise<br />

begrüßte. Er zollte den diplomatischen Bemühungen und der entschlossenen<br />

Haltung der internationalen Gemeinschaft einschließlich der <strong>NATO</strong>-<br />

Verbündeten Respekt und bestand auf der Notwendigkeit, alle einschlägigen<br />

Resolutionen des Sicherheitsrats uneingeschränkt zu erfüllen. Als der<br />

Nordatlantikrat am 4. März 1998 erneut über die Lage im Irak beriet, begrüßte<br />

er die einstimmige Annahme der Resolution 1154 des Sicherheitsrats über die<br />

Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der Vereinten<br />

Nationen und dem Irak. Der Nordatlantikrat brachte seine Zustimmung zu den<br />

einschlägigen VN-Entscheidungen zum Ausdruck und unterstrich die<br />

Bedeutung der Stabilität in der Golfregion für die Sicherheit des euro-atlantischen<br />

Raums.<br />

Somit bestehen zwischen der Charta der Vereinten Nationen und dem<br />

Nordatlantikvertrag einerseits und den Institutionen der Vereinten Nationen<br />

und denjenigen des Bündnisses andererseits sowohl juristische als auch enge<br />

praktische Beziehungen. Beide Elemente sind Teil des umfassenderen institutionellen<br />

Rahmens, in dem das Bündnis tätig ist. Andere an diesem Rahmen<br />

beteiligte institutionelle Beziehungen werden im Weiteren beschrieben.<br />

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