Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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6.5 Bauliche Hindernisse sowie Unterhaltsmängel<br />
<strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr<br />
6.5.1 Ausgangslage und Verbreitung<br />
Hindernisse <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr sind<br />
unvermittelt oder überraschend auftretende Objekte<br />
auf der Fahrbahn im weitesten Sinn. Oft finden<br />
sich solche Hindernisse im Bereich des Fahrbahnrands,<br />
und zwar sowohl innerorts als auch ausserorts.<br />
Beispiele da<strong>für</strong> sind Schlaglöcher, Scherben,<br />
Längsrisse, schlecht erkennbare Verkehrsberuhigungsmassnahmen,<br />
an den Fahrbahnrand geräumten<br />
Schnee, Eisflächen, ungenügender Abstand<br />
zwischen Trottoirrand und Tramgeleise, nicht fahrradfreundlich<br />
ausgestaltete Schachtdeckel sowie<br />
Randsteinkanten bei Einmündungen und Trottoirrand,<br />
Stahlplatten als Abdeckung von Baugruben<br />
auf der Fahrbahn, ungenügende Belagsgriffigkeit<br />
(z. B. Holzbelag auf Fahrradüberführungen) und<br />
andere.<br />
Aber auch bewusst projektierte und gebaute Infrastrukturelemente<br />
können zum Hindernis werden.<br />
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie:<br />
a) nicht normkonform sind,<br />
b) zwar den geometrischen Vorgaben von Normen<br />
oder Richtlinien entsprechen, jedoch eine Inhomogenität<br />
im Strassenzug darstellen und<br />
somit <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr überraschend<br />
auftreten.<br />
Laut Gesetz ist der leichte Zweiradverkehr verpflichtet,<br />
am rechten Fahrbahnrand zu fahren.<br />
Befinden sich dort solche Hindernisse, können<br />
diese abrupte Fahrmanöver auslösen (Sturz, plötzliches<br />
Ausweichen vor fahrende Motorfahrzeuge).<br />
6.5.2 Gefahrenpotenzial und Unfallrelevanz<br />
Eine Aussage über die Verbreitung dieses Risikofaktors<br />
ist nicht möglich, da keine entsprechenden<br />
Erhebungen bekannt sind. Die Beobachtungen in<br />
der Praxis lassen jedoch eine zunehmende Tendenz<br />
vermuten. Ebenso konnten in der Literaturanalyse<br />
keine Grössenangaben zum Risiko gefunden werden,<br />
das von den verschiedenen Hindernissen ausgeht.<br />
Immerhin zeigt die Analyse der Strassenverkehrsunfallstatistik,<br />
dass zumindest in 5 % der<br />
Unfälle mit schweren Personenschäden «mangelhafter<br />
Strassenzustand» oder «Hindernis auf der<br />
Fahrbahn» codiert wurde. Dieser Wert könnte das<br />
wahre Ausmass unterschätzen. Einerseits besteht<br />
eine hohe Dunkelziffer und andererseits ist nicht<br />
auszuschliessen, dass diensthabende Beamte in<br />
geringerem Masse darauf sensibilisiert sein könnten,<br />
im Zusammenhang mit Fahrradunfällen die<br />
genannten Mängel zu nennen.<br />
Im Weiteren zeigen die Ergebnisse einer Online-<br />
Umfrage in England, dass rund ein Viertel aller hindernisbedingten<br />
Fahrrad-Alleinunfälle auf Eisglätte<br />
zurückzuführen waren, wovon drei Viertel auf einer<br />
übergeordneten Strasse [133]. Interessant ist auch<br />
die – zumindest in ihrer Höhe – überraschende Dunkelziffer<br />
dieser hindernisbedingten Alleinunfälle. So<br />
waren beispielsweise lediglich 8 % der Unfälle mit<br />
Spitaleinlieferung der Polizei bekannt. Dies muss bei<br />
der Interpretation von Tabelle 67 mitberücksichtigt<br />
Tabelle 67<br />
Schwere Personenschäden bei Alleinunfällen infolge mangelhaften<br />
Unterhalts der Infrastruktur, ∑ 2005-2009<br />
Mangelhafter Unterhalt der Infrastruktur<br />
Lokal mangelhafter Strassenzustand (z. B. Oel,<br />
53<br />
Schmutz, Schlaglöcher, Spurrinnen)<br />
Hindernis auf der Fahrbahn 21<br />
Quelle: BFS. Auswertungen bfu<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Risikofaktoren 157