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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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6.5 Bauliche Hindernisse sowie Unterhaltsmängel<br />

<strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr<br />

6.5.1 Ausgangslage und Verbreitung<br />

Hindernisse <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr sind<br />

unvermittelt oder überraschend auftretende Objekte<br />

auf der Fahrbahn im weitesten Sinn. Oft finden<br />

sich solche Hindernisse im Bereich des Fahrbahnrands,<br />

und zwar sowohl innerorts als auch ausserorts.<br />

Beispiele da<strong>für</strong> sind Schlaglöcher, Scherben,<br />

Längsrisse, schlecht erkennbare Verkehrsberuhigungsmassnahmen,<br />

an den Fahrbahnrand geräumten<br />

Schnee, Eisflächen, ungenügender Abstand<br />

zwischen Trottoirrand und Tramgeleise, nicht fahrradfreundlich<br />

ausgestaltete Schachtdeckel sowie<br />

Randsteinkanten bei Einmündungen und Trottoirrand,<br />

Stahlplatten als Abdeckung von Baugruben<br />

auf der Fahrbahn, ungenügende Belagsgriffigkeit<br />

(z. B. Holzbelag auf Fahrradüberführungen) und<br />

andere.<br />

Aber auch bewusst projektierte und gebaute Infrastrukturelemente<br />

können zum Hindernis werden.<br />

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie:<br />

a) nicht normkonform sind,<br />

b) zwar den geometrischen Vorgaben von Normen<br />

oder Richtlinien entsprechen, jedoch eine Inhomogenität<br />

im Strassenzug darstellen und<br />

somit <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr überraschend<br />

auftreten.<br />

Laut Gesetz ist der leichte Zweiradverkehr verpflichtet,<br />

am rechten Fahrbahnrand zu fahren.<br />

Befinden sich dort solche Hindernisse, können<br />

diese abrupte Fahrmanöver auslösen (Sturz, plötzliches<br />

Ausweichen vor fahrende Motorfahrzeuge).<br />

6.5.2 Gefahrenpotenzial und Unfallrelevanz<br />

Eine Aussage über die Verbreitung dieses Risikofaktors<br />

ist nicht möglich, da keine entsprechenden<br />

Erhebungen bekannt sind. Die Beobachtungen in<br />

der Praxis lassen jedoch eine zunehmende Tendenz<br />

vermuten. Ebenso konnten in der Literaturanalyse<br />

keine Grössenangaben zum Risiko gefunden werden,<br />

das von den verschiedenen Hindernissen ausgeht.<br />

Immerhin zeigt die Analyse der Strassenverkehrsunfallstatistik,<br />

dass zumindest in 5 % der<br />

Unfälle mit schweren Personenschäden «mangelhafter<br />

Strassenzustand» oder «Hindernis auf der<br />

Fahrbahn» codiert wurde. Dieser Wert könnte das<br />

wahre Ausmass unterschätzen. Einerseits besteht<br />

eine hohe Dunkelziffer und andererseits ist nicht<br />

auszuschliessen, dass diensthabende Beamte in<br />

geringerem Masse darauf sensibilisiert sein könnten,<br />

im Zusammenhang mit Fahrradunfällen die<br />

genannten Mängel zu nennen.<br />

Im Weiteren zeigen die Ergebnisse einer Online-<br />

Umfrage in England, dass rund ein Viertel aller hindernisbedingten<br />

Fahrrad-Alleinunfälle auf Eisglätte<br />

zurückzuführen waren, wovon drei Viertel auf einer<br />

übergeordneten Strasse [133]. Interessant ist auch<br />

die – zumindest in ihrer Höhe – überraschende Dunkelziffer<br />

dieser hindernisbedingten Alleinunfälle. So<br />

waren beispielsweise lediglich 8 % der Unfälle mit<br />

Spitaleinlieferung der Polizei bekannt. Dies muss bei<br />

der Interpretation von Tabelle 67 mitberücksichtigt<br />

Tabelle 67<br />

Schwere Personenschäden bei Alleinunfällen infolge mangelhaften<br />

Unterhalts der Infrastruktur, ∑ 2005-2009<br />

Mangelhafter Unterhalt der Infrastruktur<br />

Lokal mangelhafter Strassenzustand (z. B. Oel,<br />

53<br />

Schmutz, Schlaglöcher, Spurrinnen)<br />

Hindernis auf der Fahrbahn 21<br />

Quelle: BFS. Auswertungen bfu<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Risikofaktoren 157

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