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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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esonderen Umstände beurteilt werden, z. B. anhand<br />

der Lautstärkeneinstellung oder wenn der<br />

Radfahrer nicht auf den Zuruf der Polizei reagiert.<br />

Im Rahmen einer Beobachtungsstudie in den Niederlanden<br />

aus dem Jahr 2010 stellte sich heraus,<br />

dass rund 6 % der Personen ein mediales Gerät<br />

während des Radfahrens benutzten (5 % hörten<br />

Musik, rund 1 % fuhren mit dem Handy am Ohr<br />

und 0,3 % tippten gerade eine SMS oder eine<br />

Telefonnummer ein). Die von der Polizei in den<br />

Jahren 2005–2009 als Unfallursachen erfassten<br />

Mängel und Einflüsse im Bereich Ablenkung durch<br />

Elektronik (Radio oder Handy) beliefen sich insgesamt<br />

auf 11. Vermutlich besteht hier jedoch eine<br />

Unterschätzung. Insgesamt wird die Relevanz dieses<br />

Risikofaktors als eher gering eingestuft.<br />

2.5.2 Zielsetzung<br />

Die Gefahren, die durch die Nutzung von medialen<br />

Geräten während des Radfahrens entstehen, sollen<br />

reduziert werden.<br />

2.5.3 Umsetzung<br />

Das Telefonieren auf dem Fahrrad geht mit reduzierter<br />

Geschwindigkeit, geringerer Leistung im<br />

peripheren Sehen, erhöhtem Risiko, erhöhter mentaler<br />

Anstrengung und reduzierter Manövrierfähigkeit<br />

einher. Am schlechtesten sind die Fahrleistungen<br />

beim SMS-Schreiben. Diese und auch noch<br />

weitere Erkenntnisse müssen kommuniziert werden.<br />

Insbesondere die Jugendlichen, die mediale<br />

Geräte während des Radfahrens am meisten nutzen,<br />

sollen über die möglichen Risiken umfassend<br />

informiert werden.<br />

Musikhören beim Radfahren ist zwar grundsätzlich<br />

erlaubt, aber nur, wenn dadurch die Aufmerksamkeit<br />

des Lenkers nicht beeinträchtigt wird. Es empfiehlt<br />

sich daher, bei dichtem Verkehr oder wo<br />

besondere Aufmerksamkeit gefordert ist, auf Musik<br />

zu verzichten oder sie nur sehr leise zu hören.<br />

Stellt die Polizei fest, dass ein Radfahrer schon<br />

geringfügig zu laut Musik hört, könnte sie ihn wegen<br />

Verstosses gegen Art. 31 Abs. 1 SVG und Art.<br />

3 Abs. 1 VRV büssen.<br />

Polizeikontrollen/Aktionen sind zwar denkbar,<br />

aber vermutlich nicht ressourceneffizient<br />

(Kap. VII.2.3, S. 166).<br />

2.5.4 Massnahmenbeurteilung<br />

Tabelle 72<br />

Massnahmen zur Reduzierung der Ablenkung durch mediale<br />

Geräte<br />

Massnahme Beurteilung<br />

Gefahr durch Nutzung von medialen Empfehlenswert<br />

Geräten während des Radfahrens in der<br />

Verkehrserziehung thematisieren<br />

Kampagne über die Gefährlichkeit der<br />

Nutzung von medialen Geräten während<br />

des Fahrens, kombiniert mit polizeilicher<br />

Kontrolltätigkeit zur Steigerung des Gefahrenbewusstseins<br />

Bedingt empfehlenswert<br />

(nicht ressourceneffizient)<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 173

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