Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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esonderen Umstände beurteilt werden, z. B. anhand<br />
der Lautstärkeneinstellung oder wenn der<br />
Radfahrer nicht auf den Zuruf der Polizei reagiert.<br />
Im Rahmen einer Beobachtungsstudie in den Niederlanden<br />
aus dem Jahr 2010 stellte sich heraus,<br />
dass rund 6 % der Personen ein mediales Gerät<br />
während des Radfahrens benutzten (5 % hörten<br />
Musik, rund 1 % fuhren mit dem Handy am Ohr<br />
und 0,3 % tippten gerade eine SMS oder eine<br />
Telefonnummer ein). Die von der Polizei in den<br />
Jahren 2005–2009 als Unfallursachen erfassten<br />
Mängel und Einflüsse im Bereich Ablenkung durch<br />
Elektronik (Radio oder Handy) beliefen sich insgesamt<br />
auf 11. Vermutlich besteht hier jedoch eine<br />
Unterschätzung. Insgesamt wird die Relevanz dieses<br />
Risikofaktors als eher gering eingestuft.<br />
2.5.2 Zielsetzung<br />
Die Gefahren, die durch die Nutzung von medialen<br />
Geräten während des Radfahrens entstehen, sollen<br />
reduziert werden.<br />
2.5.3 Umsetzung<br />
Das Telefonieren auf dem Fahrrad geht mit reduzierter<br />
Geschwindigkeit, geringerer Leistung im<br />
peripheren Sehen, erhöhtem Risiko, erhöhter mentaler<br />
Anstrengung und reduzierter Manövrierfähigkeit<br />
einher. Am schlechtesten sind die Fahrleistungen<br />
beim SMS-Schreiben. Diese und auch noch<br />
weitere Erkenntnisse müssen kommuniziert werden.<br />
Insbesondere die Jugendlichen, die mediale<br />
Geräte während des Radfahrens am meisten nutzen,<br />
sollen über die möglichen Risiken umfassend<br />
informiert werden.<br />
Musikhören beim Radfahren ist zwar grundsätzlich<br />
erlaubt, aber nur, wenn dadurch die Aufmerksamkeit<br />
des Lenkers nicht beeinträchtigt wird. Es empfiehlt<br />
sich daher, bei dichtem Verkehr oder wo<br />
besondere Aufmerksamkeit gefordert ist, auf Musik<br />
zu verzichten oder sie nur sehr leise zu hören.<br />
Stellt die Polizei fest, dass ein Radfahrer schon<br />
geringfügig zu laut Musik hört, könnte sie ihn wegen<br />
Verstosses gegen Art. 31 Abs. 1 SVG und Art.<br />
3 Abs. 1 VRV büssen.<br />
Polizeikontrollen/Aktionen sind zwar denkbar,<br />
aber vermutlich nicht ressourceneffizient<br />
(Kap. VII.2.3, S. 166).<br />
2.5.4 Massnahmenbeurteilung<br />
Tabelle 72<br />
Massnahmen zur Reduzierung der Ablenkung durch mediale<br />
Geräte<br />
Massnahme Beurteilung<br />
Gefahr durch Nutzung von medialen Empfehlenswert<br />
Geräten während des Radfahrens in der<br />
Verkehrserziehung thematisieren<br />
Kampagne über die Gefährlichkeit der<br />
Nutzung von medialen Geräten während<br />
des Fahrens, kombiniert mit polizeilicher<br />
Kontrolltätigkeit zur Steigerung des Gefahrenbewusstseins<br />
Bedingt empfehlenswert<br />
(nicht ressourceneffizient)<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 173