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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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7.8.2 Zielsetzung<br />

Grundsätzlich bestehen die zwei Varianten Überund<br />

Unterführung. Für die Sicherheit massgebende<br />

Elemente sind eine attraktive Linienführung, die<br />

Sichtweiten bei Richtungswechseln und seitlichen<br />

Zugängen, die öffentliche Beleuchtung sowie eine<br />

positive Sicherheitsempfindung im öffentlichen<br />

Raum. Die VSS-Normen [256] und [257] zeigen im<br />

Detail auf, wie diese Ziele zu erreichen sind. Nebst<br />

den Detailgestaltungen <strong>für</strong> einen sicheren Betrieb<br />

(Beleuchtung, Sichtverhältnisse) ist ein attraktives<br />

Befahren von zentraler Bedeutung, um die Benützung<br />

dieser Anlagen sicherzustellen (Abbildung 83).<br />

7.9 Freie Strecke innerorts<br />

7.9.1 Ausgangslage<br />

Auf der freien Strecke innerorts wird mit Infrastrukturelementen<br />

beabsichtigt, die negativen Auswirkungen<br />

der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen<br />

motorisiertem Individualverkehr und leichtem Zweiradverkehr<br />

sowie von Überholmanövern mit zu<br />

geringem seitlichen Abstand zu minimieren.<br />

Gesamtschweizerisch waren in den letzten 5 Jahren<br />

21,8 % aller schwer verunfallten Radfahrende<br />

bei Kollisionen auf freier Strecke innerorts zu verzeichnen.<br />

Es kann davon ausgegangen werden,<br />

dass mit korrekten infrastrukturellen Interventionen<br />

das Unfallgeschehen rund um die Hälfte reduziert<br />

werden kann.<br />

7.9.2 Zielsetzung<br />

Geschwindigkeitsregime<br />

Ein Angleichen der Geschwindigkeit der verschiedenen<br />

Verkehrsteilnehmenden ist anzustreben. Auf<br />

dem übergeordneten Strassennetz ist sicherzustellen,<br />

dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von<br />

generell 50 km/h nicht überschritten bzw. den Umständen<br />

angepasst wird, namentlich den Verkehrsverhältnissen<br />

(Gegenwart von leichtem Zweiradverkehr).<br />

Auf dem untergeordneten Strassennetz,<br />

d. h. in Quartieren, wo Wohnen, Aufenthalt und<br />

Begegnung die dominierenden Bedürfnisse sind, ist<br />

ein deutlich niedrigeres Geschwindigkeitsregime<br />

erforderlich.<br />

Gemäss Signalisationsverordnung wird die generelle<br />

Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit<br />

dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell»<br />

(2.30.1) dort angezeigt, wo die dichte Überbauung<br />

auf einer der beiden Strassenseiten beginnt.<br />

Der Beginn von Tempo-30-Zonen wird mit dem<br />

Signal «Tempo-30-Zone» (2.59.1) gekennzeichnet.<br />

Oftmals gilt im ganzen Innerorts-Gebiet<br />

Tempo 50, weil die Möglichkeit, Tempo-30-<br />

Zonen auf Quartierstrassen einzuführen, wenig<br />

genutzt wird. Ende 2006 waren erst 25 % aller<br />

überbauten Wohnzonen mit einer Tempo-30-<br />

Zonensignalisation belegt, [258], obwohl nach<br />

der Lockerung der Bestimmungen zur Einführung<br />

von Tempo-30-Zonen 82 eine starke Zunahme<br />

solcher Zonen zu verzeichnen war.<br />

Ein adäquates Geschwindigkeitsregime innerorts<br />

wird seit Jahren unter dem Begriff «Modell Tempo<br />

50/30» propagiert. Eine konsequente Umsetzung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

82 Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen<br />

vom 28. September 2001, SR 741.213.3<br />

260 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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