Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7.8.2 Zielsetzung<br />
Grundsätzlich bestehen die zwei Varianten Überund<br />
Unterführung. Für die Sicherheit massgebende<br />
Elemente sind eine attraktive Linienführung, die<br />
Sichtweiten bei Richtungswechseln und seitlichen<br />
Zugängen, die öffentliche Beleuchtung sowie eine<br />
positive Sicherheitsempfindung im öffentlichen<br />
Raum. Die VSS-Normen [256] und [257] zeigen im<br />
Detail auf, wie diese Ziele zu erreichen sind. Nebst<br />
den Detailgestaltungen <strong>für</strong> einen sicheren Betrieb<br />
(Beleuchtung, Sichtverhältnisse) ist ein attraktives<br />
Befahren von zentraler Bedeutung, um die Benützung<br />
dieser Anlagen sicherzustellen (Abbildung 83).<br />
7.9 Freie Strecke innerorts<br />
7.9.1 Ausgangslage<br />
Auf der freien Strecke innerorts wird mit Infrastrukturelementen<br />
beabsichtigt, die negativen Auswirkungen<br />
der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen<br />
motorisiertem Individualverkehr und leichtem Zweiradverkehr<br />
sowie von Überholmanövern mit zu<br />
geringem seitlichen Abstand zu minimieren.<br />
Gesamtschweizerisch waren in den letzten 5 Jahren<br />
21,8 % aller schwer verunfallten Radfahrende<br />
bei Kollisionen auf freier Strecke innerorts zu verzeichnen.<br />
Es kann davon ausgegangen werden,<br />
dass mit korrekten infrastrukturellen Interventionen<br />
das Unfallgeschehen rund um die Hälfte reduziert<br />
werden kann.<br />
7.9.2 Zielsetzung<br />
Geschwindigkeitsregime<br />
Ein Angleichen der Geschwindigkeit der verschiedenen<br />
Verkehrsteilnehmenden ist anzustreben. Auf<br />
dem übergeordneten Strassennetz ist sicherzustellen,<br />
dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von<br />
generell 50 km/h nicht überschritten bzw. den Umständen<br />
angepasst wird, namentlich den Verkehrsverhältnissen<br />
(Gegenwart von leichtem Zweiradverkehr).<br />
Auf dem untergeordneten Strassennetz,<br />
d. h. in Quartieren, wo Wohnen, Aufenthalt und<br />
Begegnung die dominierenden Bedürfnisse sind, ist<br />
ein deutlich niedrigeres Geschwindigkeitsregime<br />
erforderlich.<br />
Gemäss Signalisationsverordnung wird die generelle<br />
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit<br />
dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell»<br />
(2.30.1) dort angezeigt, wo die dichte Überbauung<br />
auf einer der beiden Strassenseiten beginnt.<br />
Der Beginn von Tempo-30-Zonen wird mit dem<br />
Signal «Tempo-30-Zone» (2.59.1) gekennzeichnet.<br />
Oftmals gilt im ganzen Innerorts-Gebiet<br />
Tempo 50, weil die Möglichkeit, Tempo-30-<br />
Zonen auf Quartierstrassen einzuführen, wenig<br />
genutzt wird. Ende 2006 waren erst 25 % aller<br />
überbauten Wohnzonen mit einer Tempo-30-<br />
Zonensignalisation belegt, [258], obwohl nach<br />
der Lockerung der Bestimmungen zur Einführung<br />
von Tempo-30-Zonen 82 eine starke Zunahme<br />
solcher Zonen zu verzeichnen war.<br />
Ein adäquates Geschwindigkeitsregime innerorts<br />
wird seit Jahren unter dem Begriff «Modell Tempo<br />
50/30» propagiert. Eine konsequente Umsetzung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
82 Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen<br />
vom 28. September 2001, SR 741.213.3<br />
260 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08