05.11.2012 Aufrufe

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Keine separaten Radwege<br />

Innerorts sind separate Radwege zu vermeiden, insbesondere<br />

auf Abschnitten, auf denen seitlich private<br />

Zufahrten, Einmündungen, Zugänge usw. in rascher<br />

Abfolge vorkommen. Ein separat geführter Radweg<br />

vermittelt den Benutzenden ein hohes Mass an Sicherheit,<br />

was unbewusst zu weniger vorsichtigem<br />

Verhalten führen kann. Die erwartete Sicherheit ist<br />

jedoch in Wirklichkeit wegen der vielen Konfliktpunkte<br />

nicht gegeben. Separate Radwege innerorts stellen<br />

somit in der Regel einen klassischen Fall von falscher<br />

Sicherheit dar (Abbildung 97). Für das Führen des<br />

leichten Zweiradverkehrs auf Trottoir innerorts gelten<br />

analoge Überlegungen (Kap. VII.7.10, S. 266).<br />

Abbildung 96<br />

Betrieb mit Mischverkehr<br />

Abbildung 97<br />

Separater Radweg innerorts – falsche Sicherheit<br />

7.10 Freie Strecke ausserorts<br />

7.10.1 Ausgangslage<br />

Auf der freien Strecke ausserorts haben die Infrastrukturelemente<br />

zum Ziel, die – gegenüber Innerortsabschnitten<br />

– stärkeren negativen Auswirkungen<br />

der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen<br />

motorisiertem Individualverkehr und leichtem Zweiradverkehr<br />

sowie von Überholmanövern mit zu<br />

geringem seitlichen Abstand zu minimieren. Eine<br />

baulich getrennte Führung ist deshalb in der Regel<br />

anzustreben.<br />

Gesamtschweizerisch wurden in den letzten 5 Jahren<br />

9,2 % aller Radfahrenden bei Kollisionen auf<br />

freier Strecke ausserorts schwer verletzt oder getötet.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass mit<br />

korrekten infrastrukturellen Interventionen das<br />

Unfallgeschehen rund um die Hälfte reduziert werden<br />

kann.<br />

7.10.2 Zielsetzung<br />

Radweg<br />

Bei ausgewiesenem Bedarf und besonderen Bedürfnissen<br />

(z. B. Schulwegsicherung) ist diese Massnahme<br />

ausserorts angezeigt. Gemäss Art. 1 Abs. 6<br />

VRV sind Radwege <strong>für</strong> Radfahrende bestimmte,<br />

von der Fahrbahn durch bauliche Massnahmen<br />

getrennte und entsprechend signalisierte Wege.<br />

Radfahrende müssen Radwege benützen, wenn<br />

diese mit dem Signal «Radweg» gekennzeichnet<br />

sind. Radwege müssen gemäss VSS-Normen und<br />

Signalisationsverordnung signalisiert und markiert<br />

werden.<br />

266 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!