Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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stark befahrenen Strassen am Beginn eines<br />
schwach begangenen Trottoirs das Signal «Fussweg»<br />
mit der Zusatztafel «Fahrrad gestattet» angebracht<br />
werden (Abbildung 30). In diesem Fall<br />
darf das Trottoir von Fahrrädern (und Motorfahrrädern<br />
mit abgestelltem Motor) mitbenutzt werden.<br />
Im Rahmen der Anhörung zu den neuen Verordnungen<br />
betreffend Verkehrsregeln und Signalisation<br />
(VERVE) hat das ASTRA im Januar 2011<br />
vorgeschlagen, dass Kinder unter 10 Jahren<br />
ausserorts das Trottoir und die Fusswege generell<br />
mitbenutzen dürfen (Art. 72 Abs. 4 E-StBV) 46 .<br />
Die bfu erachtet eine generelle Öffnung als problematisch.<br />
In der bfu-Dokumentation «Freigabe<br />
von Trottoirs <strong>für</strong> Fahrräder zu Schulwegzwecken»<br />
wurde diese Frage vertieft studiert. Fazit: Wenn<br />
ausserorts eine Freigabe erfolgen sollte, wird auch<br />
tendenziell innerorts auf dem Trottoir gefahren<br />
werden. Die bfu sieht zudem bei einer generellen<br />
Freigabe der Trottoirs im Ausserortsbereich Sicherheitsbedenken,<br />
dass diese Trottoirs Gefahren bergen<br />
(Zugänge; Sicht; Ausweichen auf die Fahrbahn;<br />
Beginn und Ende). Deshalb wäre bei einer<br />
Freigabe der Trottoirs im Ausserortsbereich ein<br />
Hinweis «nach Prüfung und Sanierung allfälliger<br />
Gefahren» wünschenswert. Falls die Regelung<br />
doch kommen sollte, wäre das Alter von 14 Jahren<br />
angebracht.<br />
Der Schutz der Kinder kann durch weitere «kleine»<br />
Massnahmen, gute Erkennbarkeit am Tag und<br />
in der Nacht, Helm, keine emotional aufwühlenden<br />
Diskussionen vor Fahrten usw., verbes-<br />
sert werden. Eltern und andere Bezugspersonen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
46 Verordnung über die Strassenbenützung, Beilage 1A der<br />
Vernehmlassungsunterlagen VERVE – Anhörung,<br />
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1824/Vorlage_<br />
1A.pdf Zugriff am 12.01.2012<br />
sind in geeigneter Art und Weise darüber zu informieren.<br />
Es bestehen genügend Kanäle, wie<br />
Eltern auf die entwicklungsbedingten Defizite der<br />
Kinder aufmerksam gemacht werden können.<br />
Wichtig ist, nicht nur zu informieren, sondern konkrete<br />
Handlungsanweisungen zu vermitteln: Wie<br />
können sie erwirken, dass problematische Querungssituationen<br />
entschärft oder die Geschwindigkeiten<br />
der MFZ-Lenkenden in ihrer Gemeinde gesenkt<br />
werden? Wie kann vorgegangen werden,<br />
wenn auf dem Schulweg Sicherheitsdefizite vorhanden<br />
sind? Wenn den Eltern sogleich die richtige<br />
Kontaktperson in der Gemeinde genannt wird,<br />
erleichtert dies erste Schritte sehr. Hilfreich sind<br />
auch Bezugsadressen von Sicherheitshilfen wie<br />
Abstandskelle (Kap. VII.3.3, S. 186), reflektierende<br />
Materialien, Helme usw. Dabei ist darauf aufmerksam<br />
zu machen, was es – z. B. gerade bei Helmen<br />
– zu beachten gilt. Ökonomische Anreize <strong>für</strong><br />
Schutzprodukte können zur Reduktion sozialer<br />
Ungleichheiten beitragen (Kap. VII.4, S. 195).<br />
Verkehrserziehung von Kindern während der ganzen<br />
Schulzeit durch Fachpersonen wäre als Basis<br />
wichtig (vgl. später in diesem Kapitel). Es ist wichtig,<br />
die Eltern im Rahmen einer Verkehrserziehung<br />
ihrer Kinder anzusprechen. Es darf nicht der Eindruck<br />
entstehen, dass Kinder nach genossener<br />
Verkehrserziehung in der Lage sind, gefahrlos am<br />
Verkehr teilzunehmen. Entwicklungsbedingte Defizite<br />
können – wenn überhaupt – nur zu einem<br />
bescheidenen Ausmass durch Verkehrserziehung<br />
reduziert werden.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 165