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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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stark befahrenen Strassen am Beginn eines<br />

schwach begangenen Trottoirs das Signal «Fussweg»<br />

mit der Zusatztafel «Fahrrad gestattet» angebracht<br />

werden (Abbildung 30). In diesem Fall<br />

darf das Trottoir von Fahrrädern (und Motorfahrrädern<br />

mit abgestelltem Motor) mitbenutzt werden.<br />

Im Rahmen der Anhörung zu den neuen Verordnungen<br />

betreffend Verkehrsregeln und Signalisation<br />

(VERVE) hat das ASTRA im Januar 2011<br />

vorgeschlagen, dass Kinder unter 10 Jahren<br />

ausserorts das Trottoir und die Fusswege generell<br />

mitbenutzen dürfen (Art. 72 Abs. 4 E-StBV) 46 .<br />

Die bfu erachtet eine generelle Öffnung als problematisch.<br />

In der bfu-Dokumentation «Freigabe<br />

von Trottoirs <strong>für</strong> Fahrräder zu Schulwegzwecken»<br />

wurde diese Frage vertieft studiert. Fazit: Wenn<br />

ausserorts eine Freigabe erfolgen sollte, wird auch<br />

tendenziell innerorts auf dem Trottoir gefahren<br />

werden. Die bfu sieht zudem bei einer generellen<br />

Freigabe der Trottoirs im Ausserortsbereich Sicherheitsbedenken,<br />

dass diese Trottoirs Gefahren bergen<br />

(Zugänge; Sicht; Ausweichen auf die Fahrbahn;<br />

Beginn und Ende). Deshalb wäre bei einer<br />

Freigabe der Trottoirs im Ausserortsbereich ein<br />

Hinweis «nach Prüfung und Sanierung allfälliger<br />

Gefahren» wünschenswert. Falls die Regelung<br />

doch kommen sollte, wäre das Alter von 14 Jahren<br />

angebracht.<br />

Der Schutz der Kinder kann durch weitere «kleine»<br />

Massnahmen, gute Erkennbarkeit am Tag und<br />

in der Nacht, Helm, keine emotional aufwühlenden<br />

Diskussionen vor Fahrten usw., verbes-<br />

sert werden. Eltern und andere Bezugspersonen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

46 Verordnung über die Strassenbenützung, Beilage 1A der<br />

Vernehmlassungsunterlagen VERVE – Anhörung,<br />

http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1824/Vorlage_<br />

1A.pdf Zugriff am 12.01.2012<br />

sind in geeigneter Art und Weise darüber zu informieren.<br />

Es bestehen genügend Kanäle, wie<br />

Eltern auf die entwicklungsbedingten Defizite der<br />

Kinder aufmerksam gemacht werden können.<br />

Wichtig ist, nicht nur zu informieren, sondern konkrete<br />

Handlungsanweisungen zu vermitteln: Wie<br />

können sie erwirken, dass problematische Querungssituationen<br />

entschärft oder die Geschwindigkeiten<br />

der MFZ-Lenkenden in ihrer Gemeinde gesenkt<br />

werden? Wie kann vorgegangen werden,<br />

wenn auf dem Schulweg Sicherheitsdefizite vorhanden<br />

sind? Wenn den Eltern sogleich die richtige<br />

Kontaktperson in der Gemeinde genannt wird,<br />

erleichtert dies erste Schritte sehr. Hilfreich sind<br />

auch Bezugsadressen von Sicherheitshilfen wie<br />

Abstandskelle (Kap. VII.3.3, S. 186), reflektierende<br />

Materialien, Helme usw. Dabei ist darauf aufmerksam<br />

zu machen, was es – z. B. gerade bei Helmen<br />

– zu beachten gilt. Ökonomische Anreize <strong>für</strong><br />

Schutzprodukte können zur Reduktion sozialer<br />

Ungleichheiten beitragen (Kap. VII.4, S. 195).<br />

Verkehrserziehung von Kindern während der ganzen<br />

Schulzeit durch Fachpersonen wäre als Basis<br />

wichtig (vgl. später in diesem Kapitel). Es ist wichtig,<br />

die Eltern im Rahmen einer Verkehrserziehung<br />

ihrer Kinder anzusprechen. Es darf nicht der Eindruck<br />

entstehen, dass Kinder nach genossener<br />

Verkehrserziehung in der Lage sind, gefahrlos am<br />

Verkehr teilzunehmen. Entwicklungsbedingte Defizite<br />

können – wenn überhaupt – nur zu einem<br />

bescheidenen Ausmass durch Verkehrserziehung<br />

reduziert werden.<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 165

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