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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Im Weiteren müssen die Anschlüsse ein sicheres<br />

Erreichen des Radwegs auf der anderen Strassenseite<br />

ermöglichen (Abbildung 101).<br />

Freigabe Trottoir<br />

Das Befahren des Trottoirs von Radfahrenden ist<br />

grundsätzlich nicht erlaubt. Gemäss Signalisationsverordnung<br />

kann jedoch seit 1998 insbesondere<br />

zur Schulwegsicherung auf relativ stark befahrenen<br />

Strassen am Beginn eines schwach begangenen<br />

Trottoirs das Signal «Fussweg» (2.61) mit der Zusatztafel<br />

«Fahrrad gestattet» (Abbildung 102) angebracht<br />

werden (Art. 65 Abs. 8.8 SSV). Das Trottoir<br />

darf dann von Motorfahrradlenkenden und<br />

Radfahrenden mit abgestelltem Motor mitbenutzt<br />

werden. Aus je einer Publikation der bfu und der<br />

Schweizerischen Fahrradkonferenz (SVK) [266,267]<br />

geht hervor, dass neben dem auszuweisenden<br />

Bedürfnis verschiedene sicherheitstechnische Bedingungen<br />

an eine Freigabe geknüpft sind. Die<br />

Breite darf ein gewisses Minimum nicht unterschreiten,<br />

der Abschnitt muss ausserorts liegen<br />

(Wegfallen seitlicher Konflikte), der Fussgängerverkehr<br />

darf ein gewisses Mass nicht überschreiten.<br />

Abbildung 102<br />

Signal 2.61 Fussweg mit Zusatztafel «Fahrrad gestattet»<br />

Korrekte Breiten bei Mischverkehr<br />

Sind weder Radwege möglich noch die Freigabe<br />

des Trottoirs <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr zulässig,<br />

so ist – wie auf freier Strecke innerorts – das<br />

Einhalten von sicherheitstechnisch korrekten Fahrbahnbreiten<br />

angezeigt (Abbildung 103). Es sind<br />

also Breiten zu vermeiden, die den motorisierten<br />

Individualverkehr dazu verleiten, leichten Zweiradverkehr<br />

bei Gegenverkehr mit zu wenig seitlichem<br />

Abstand zu überholen. Die Problematik inkl. der<br />

Empfehlungen wird in [265] abgehandelt.<br />

Keine Kernfahrbahnen<br />

Auch ausserorts wurde in den vergangenen Jahren<br />

versucht, zur Hebung der Sicherheit und Attraktivität<br />

von Fahrradrouten bei geringen Fahrbahnbreiten<br />

Kernfahrbahnen zu markieren (Kap. VII.7.9.2, S. 260),<br />

obwohl in Fachkreisen sicherheitstechnische Bedenken<br />

geäussert wurden. In einer Forschungsarbeit das<br />

ASTRA wurden an 15 Strassenabschnitten Vorher-/<br />

Nachher-Vergleiche (Geschwindigkeit, Abstandsverhalten)<br />

durchgeführt. Die Autoren gelangen zum<br />

Schluss, dass sich ausserorts «Kernfahrbahnen in der<br />

Regel nicht als Massnahme zur Erhöhung der <strong>Verkehrssicherheit</strong><br />

im Radverkehr» eignen [268].<br />

Abbildung 103<br />

Betrieb mit Mischverkehr<br />

268 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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