Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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Im Weiteren müssen die Anschlüsse ein sicheres<br />
Erreichen des Radwegs auf der anderen Strassenseite<br />
ermöglichen (Abbildung 101).<br />
Freigabe Trottoir<br />
Das Befahren des Trottoirs von Radfahrenden ist<br />
grundsätzlich nicht erlaubt. Gemäss Signalisationsverordnung<br />
kann jedoch seit 1998 insbesondere<br />
zur Schulwegsicherung auf relativ stark befahrenen<br />
Strassen am Beginn eines schwach begangenen<br />
Trottoirs das Signal «Fussweg» (2.61) mit der Zusatztafel<br />
«Fahrrad gestattet» (Abbildung 102) angebracht<br />
werden (Art. 65 Abs. 8.8 SSV). Das Trottoir<br />
darf dann von Motorfahrradlenkenden und<br />
Radfahrenden mit abgestelltem Motor mitbenutzt<br />
werden. Aus je einer Publikation der bfu und der<br />
Schweizerischen Fahrradkonferenz (SVK) [266,267]<br />
geht hervor, dass neben dem auszuweisenden<br />
Bedürfnis verschiedene sicherheitstechnische Bedingungen<br />
an eine Freigabe geknüpft sind. Die<br />
Breite darf ein gewisses Minimum nicht unterschreiten,<br />
der Abschnitt muss ausserorts liegen<br />
(Wegfallen seitlicher Konflikte), der Fussgängerverkehr<br />
darf ein gewisses Mass nicht überschreiten.<br />
Abbildung 102<br />
Signal 2.61 Fussweg mit Zusatztafel «Fahrrad gestattet»<br />
Korrekte Breiten bei Mischverkehr<br />
Sind weder Radwege möglich noch die Freigabe<br />
des Trottoirs <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr zulässig,<br />
so ist – wie auf freier Strecke innerorts – das<br />
Einhalten von sicherheitstechnisch korrekten Fahrbahnbreiten<br />
angezeigt (Abbildung 103). Es sind<br />
also Breiten zu vermeiden, die den motorisierten<br />
Individualverkehr dazu verleiten, leichten Zweiradverkehr<br />
bei Gegenverkehr mit zu wenig seitlichem<br />
Abstand zu überholen. Die Problematik inkl. der<br />
Empfehlungen wird in [265] abgehandelt.<br />
Keine Kernfahrbahnen<br />
Auch ausserorts wurde in den vergangenen Jahren<br />
versucht, zur Hebung der Sicherheit und Attraktivität<br />
von Fahrradrouten bei geringen Fahrbahnbreiten<br />
Kernfahrbahnen zu markieren (Kap. VII.7.9.2, S. 260),<br />
obwohl in Fachkreisen sicherheitstechnische Bedenken<br />
geäussert wurden. In einer Forschungsarbeit das<br />
ASTRA wurden an 15 Strassenabschnitten Vorher-/<br />
Nachher-Vergleiche (Geschwindigkeit, Abstandsverhalten)<br />
durchgeführt. Die Autoren gelangen zum<br />
Schluss, dass sich ausserorts «Kernfahrbahnen in der<br />
Regel nicht als Massnahme zur Erhöhung der <strong>Verkehrssicherheit</strong><br />
im Radverkehr» eignen [268].<br />
Abbildung 103<br />
Betrieb mit Mischverkehr<br />
268 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08