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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Fazit: Tagfahrleuchten erhöhen die Erkennbarkeit<br />

und ermöglichen den Radfahrenden eine bessere<br />

Einschätzung von Geschwindigkeit und Distanz<br />

herannahender Fahrzeuge. Bei Dunkelheit lässt sich<br />

die Sicht der Lenkenden durch bessere Leuchtmittel,<br />

wie Xenon- oder LED-Scheinwerfer, eine variable<br />

Lichtverteilung in Quer- und Längsrichtung<br />

sowie ergänzend dazu Nachtsichtgeräte (idealerweise<br />

mit integrierter Personendetektion) verbessern.<br />

Teilweise wird be<strong>für</strong>chtet, dass eine verbesserte<br />

Beleuchtung zu schnellerem Fahren verleiten<br />

könnte, sodass die technischen Sicherheitseffekte<br />

nicht voll zum Tragen kommen. Das Rettungspotenzial<br />

lichttechnischer Optimierungen fällt eher<br />

bescheiden aus, nicht zuletzt weil die Nacht-<br />

Exposition der Radfahrenden verhältnismässig gering<br />

ist (Tabelle 88).<br />

Tabelle 88<br />

Lichttechnische Möglichkeiten<br />

Bezeichnung Rettungspotenzial<br />

(bezogen auf schwer oder<br />

tödlich verletzte Radfahrende)<br />

Xenon-/LED-Scheinwerfer *<br />

Dynamisches und statisches<br />

*<br />

Kurvenlicht<br />

Gefahrenmarkierungslicht **<br />

Nachtsichtgeräte mit<br />

**<br />

Personenerkennung<br />

Tagfahrleuchten (DRL) **<br />

* sehr gering / ***** sehr gross<br />

6.3.3 Umsetzung<br />

Die genannten lichttechnischen Innovationen<br />

zur Optimierung der Sicht bei Nacht haben bereits<br />

heute in vielen Automodellen Einzug gehalten –<br />

aufgrund der noch hohen Kosten jedoch primär in<br />

den Oberklassen-Fahrzeugen. In Zukunft werden<br />

sie sich vermehrt auch in den unteren Fahrzeugklassen<br />

durchsetzen. Da diese Systeme auch die<br />

Sicherheit der Insassen erhöhen und einen gewissen<br />

Komfortgewinn mit sich bringen, kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die Konsumenten bereit<br />

sind, die Mehrkosten zu tragen, sofern sie vom<br />

Zugewinn an Fahrsicherheit überzeugt sind. Deshalb<br />

sind gezielte Informationen gefragt, die den<br />

potenziellen Sicherheitsgewinn aufzeigen. Hierbei<br />

sollte aber auch <strong>für</strong> die Problematik einer unerwünschten<br />

Verhaltensadaptation sensibilisiert werden,<br />

da nicht auszuschliessen ist, dass gewisse<br />

Lenker in Anbetracht der besser ausgeleuchteten<br />

Strassen schneller fahren.<br />

Tagfahrleuchten sind <strong>für</strong> neue Personenwagen<br />

und kleinere Lieferwagen (Klasse M1 und N1) in<br />

der Schweiz (wie auch in der EU) seit dem<br />

7. Februar 2011 Pflicht, <strong>für</strong> neue Fahrzeuge der<br />

übrigen Klassen (Busse und Lastwagen) ab dem<br />

7. August 201276 .<br />

Beim bestehenden Fahrzeugpark ist eine Nachrüstung<br />

in der Regel technisch problemlos möglich,<br />

gesetzlich aber nicht verlangt. Stattdessen gilt <strong>für</strong><br />

Fahrzeuge ohne Tagfahrleuchten eine Soll-<br />

Vorschrift, wonach auch am Tag das Abblendlicht<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

76 Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September<br />

2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates<br />

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />

über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger<br />

zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 235

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