Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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Fazit: Tagfahrleuchten erhöhen die Erkennbarkeit<br />
und ermöglichen den Radfahrenden eine bessere<br />
Einschätzung von Geschwindigkeit und Distanz<br />
herannahender Fahrzeuge. Bei Dunkelheit lässt sich<br />
die Sicht der Lenkenden durch bessere Leuchtmittel,<br />
wie Xenon- oder LED-Scheinwerfer, eine variable<br />
Lichtverteilung in Quer- und Längsrichtung<br />
sowie ergänzend dazu Nachtsichtgeräte (idealerweise<br />
mit integrierter Personendetektion) verbessern.<br />
Teilweise wird be<strong>für</strong>chtet, dass eine verbesserte<br />
Beleuchtung zu schnellerem Fahren verleiten<br />
könnte, sodass die technischen Sicherheitseffekte<br />
nicht voll zum Tragen kommen. Das Rettungspotenzial<br />
lichttechnischer Optimierungen fällt eher<br />
bescheiden aus, nicht zuletzt weil die Nacht-<br />
Exposition der Radfahrenden verhältnismässig gering<br />
ist (Tabelle 88).<br />
Tabelle 88<br />
Lichttechnische Möglichkeiten<br />
Bezeichnung Rettungspotenzial<br />
(bezogen auf schwer oder<br />
tödlich verletzte Radfahrende)<br />
Xenon-/LED-Scheinwerfer *<br />
Dynamisches und statisches<br />
*<br />
Kurvenlicht<br />
Gefahrenmarkierungslicht **<br />
Nachtsichtgeräte mit<br />
**<br />
Personenerkennung<br />
Tagfahrleuchten (DRL) **<br />
* sehr gering / ***** sehr gross<br />
6.3.3 Umsetzung<br />
Die genannten lichttechnischen Innovationen<br />
zur Optimierung der Sicht bei Nacht haben bereits<br />
heute in vielen Automodellen Einzug gehalten –<br />
aufgrund der noch hohen Kosten jedoch primär in<br />
den Oberklassen-Fahrzeugen. In Zukunft werden<br />
sie sich vermehrt auch in den unteren Fahrzeugklassen<br />
durchsetzen. Da diese Systeme auch die<br />
Sicherheit der Insassen erhöhen und einen gewissen<br />
Komfortgewinn mit sich bringen, kann davon<br />
ausgegangen werden, dass die Konsumenten bereit<br />
sind, die Mehrkosten zu tragen, sofern sie vom<br />
Zugewinn an Fahrsicherheit überzeugt sind. Deshalb<br />
sind gezielte Informationen gefragt, die den<br />
potenziellen Sicherheitsgewinn aufzeigen. Hierbei<br />
sollte aber auch <strong>für</strong> die Problematik einer unerwünschten<br />
Verhaltensadaptation sensibilisiert werden,<br />
da nicht auszuschliessen ist, dass gewisse<br />
Lenker in Anbetracht der besser ausgeleuchteten<br />
Strassen schneller fahren.<br />
Tagfahrleuchten sind <strong>für</strong> neue Personenwagen<br />
und kleinere Lieferwagen (Klasse M1 und N1) in<br />
der Schweiz (wie auch in der EU) seit dem<br />
7. Februar 2011 Pflicht, <strong>für</strong> neue Fahrzeuge der<br />
übrigen Klassen (Busse und Lastwagen) ab dem<br />
7. August 201276 .<br />
Beim bestehenden Fahrzeugpark ist eine Nachrüstung<br />
in der Regel technisch problemlos möglich,<br />
gesetzlich aber nicht verlangt. Stattdessen gilt <strong>für</strong><br />
Fahrzeuge ohne Tagfahrleuchten eine Soll-<br />
Vorschrift, wonach auch am Tag das Abblendlicht<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
76 Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September<br />
2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates<br />
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen<br />
<strong>für</strong> Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger<br />
zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 235