Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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hung der sicheren Gestaltung von Fahrrädern. Als<br />
Produktehaftung bezeichnet man das Einstehenmüssen<br />
(Haften) <strong>für</strong> einen Personen- oder Sachschaden,<br />
den ein in Verkehr gesetztes fehlerhaftes<br />
Produkt (z. B. mangelhaftes Spielplatzgerät) an<br />
einem vom Produkt unterschiedlichen Rechtsgut<br />
(z. B. Leben und Gesundheit des Kindes) verursacht<br />
hat. Der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst<br />
wird durch die Produktehaftpflicht nicht erfasst.<br />
Die Produktehaftung ist eine verschuldensunabhängige<br />
Haftung (Kausalhaftung). Der Hersteller<br />
muss also <strong>für</strong> jeden Fehler oder Mangel seines Produkts<br />
einstehen, auch wenn ihn kein direktes Verschulden<br />
daran trifft. Unabhängig von der Schuldfrage<br />
braucht der Betroffene nur nachzuweisen,<br />
dass das mangelhafte Produkt Auslöser <strong>für</strong> einen<br />
Folgeschaden war, unabhängig davon, ob Körperverletzung<br />
oder Sachschäden entstanden sind.<br />
Haftpflichtig ist der Produktehersteller, wobei<br />
dieser Begriff weit gefasst ist und neben dem eigentlichen<br />
Produzenten auch den Quasi-<br />
Hersteller 50 , den Importeur und den Lieferanten/Händler<br />
umfasst. Obwohl das Produktehaftpflichtgesetz<br />
erst dann zum Tragen kommt,<br />
wenn ein Schaden infolge eines Produktefehlers<br />
bereits eingetreten ist, hat die strenge (Kausal-)<br />
Haftungsdrohung durchaus auch präventive Wirkung<br />
auf den Produktionsprozess. Die Produkte<br />
werden infolge des potenziellen Risikos von vornherein<br />
sicherer ausgestaltet.<br />
Abschliessend kann festgehalten werden, dass das<br />
PrHG und das PrSG mit ihrem Bezug zu den EU-<br />
Richtlinien und Normen eine gute Basis <strong>für</strong> die<br />
Gewährleistung der Sicherheitsqualität von Fahrrädern<br />
darstellt. Eine schweizspezifische Verschär-<br />
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50 Quasi-Hersteller sind Personen, die sich als Hersteller ausgeben,<br />
indem sie Namen, Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen<br />
auf dem Produkt anbringen.<br />
fung der Anforderungen und eine Typenprüfung<br />
erscheinen nicht sinnvoll. Ebenso würde sich eine<br />
Intensivierung der Marktüberwachung kaum lohnen,<br />
da ein schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis zu<br />
erwarten ist.<br />
Edukative Strategien<br />
Instandhaltung und Unterhaltsarbeit: Da Rad-<br />
fahrende eine hohe «Mangeltoleranz» haben und<br />
Mängel oft erst nach Monaten reparieren [74]<br />
sollte bei den Radfahrenden das Verständnis <strong>für</strong><br />
Unterhaltsarbeiten und <strong>für</strong> die sicherheitstechnische<br />
Bedeutung einwandfreier Komponenten gefördert<br />
werden.<br />
Eine Möglichkeit, die Radfahrenden zu Unterhaltsarbeiten<br />
zu animieren, bieten Reparaturkurse oder<br />
jährliche Putz- und Servicetage. Hier können Radfahrende<br />
ihre Fahrzeuge unter Anleitung pflegen,<br />
reparieren und am Ende checken lassen. Dies erscheint<br />
auch in Anbetracht einer von der IG Velo<br />
durchgeführten Befragung von Eltern sinnvoll, die<br />
ergab, dass gut die Hälfte der Befragten Licht oder<br />
Bremsen nicht selber flicken können [74].<br />
Bedienungs-/Wartungsanleitung: In Gebrauchs-<br />
anleitungen muss der Wartung besonderes Gewicht<br />
gegeben werden und auf mögliche Gefahren<br />
durch Verschleiss und falsche Montage hingewiesen<br />
werden. Zum Beispiel können abgenutzte oder<br />
falsch justierte Bremsklötze von der Felge abrutschen<br />
und in die Speichen geraten. Eine umfassende<br />
Gebrauchsanweisung beinhaltet verständliche<br />
Informationen über Handhabung, Wartung, Pflege,<br />
Instandhaltung, Gefahren und die Verantwortung<br />
des Benutzers [146]. Idealerweise liegen der Gebrauchsanleitung<br />
die notwendigen Werkzeuge<br />
gleich bei. Es muss jedoch angemerkt werden, dass<br />
184 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08