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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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hung der sicheren Gestaltung von Fahrrädern. Als<br />

Produktehaftung bezeichnet man das Einstehenmüssen<br />

(Haften) <strong>für</strong> einen Personen- oder Sachschaden,<br />

den ein in Verkehr gesetztes fehlerhaftes<br />

Produkt (z. B. mangelhaftes Spielplatzgerät) an<br />

einem vom Produkt unterschiedlichen Rechtsgut<br />

(z. B. Leben und Gesundheit des Kindes) verursacht<br />

hat. Der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst<br />

wird durch die Produktehaftpflicht nicht erfasst.<br />

Die Produktehaftung ist eine verschuldensunabhängige<br />

Haftung (Kausalhaftung). Der Hersteller<br />

muss also <strong>für</strong> jeden Fehler oder Mangel seines Produkts<br />

einstehen, auch wenn ihn kein direktes Verschulden<br />

daran trifft. Unabhängig von der Schuldfrage<br />

braucht der Betroffene nur nachzuweisen,<br />

dass das mangelhafte Produkt Auslöser <strong>für</strong> einen<br />

Folgeschaden war, unabhängig davon, ob Körperverletzung<br />

oder Sachschäden entstanden sind.<br />

Haftpflichtig ist der Produktehersteller, wobei<br />

dieser Begriff weit gefasst ist und neben dem eigentlichen<br />

Produzenten auch den Quasi-<br />

Hersteller 50 , den Importeur und den Lieferanten/Händler<br />

umfasst. Obwohl das Produktehaftpflichtgesetz<br />

erst dann zum Tragen kommt,<br />

wenn ein Schaden infolge eines Produktefehlers<br />

bereits eingetreten ist, hat die strenge (Kausal-)<br />

Haftungsdrohung durchaus auch präventive Wirkung<br />

auf den Produktionsprozess. Die Produkte<br />

werden infolge des potenziellen Risikos von vornherein<br />

sicherer ausgestaltet.<br />

Abschliessend kann festgehalten werden, dass das<br />

PrHG und das PrSG mit ihrem Bezug zu den EU-<br />

Richtlinien und Normen eine gute Basis <strong>für</strong> die<br />

Gewährleistung der Sicherheitsqualität von Fahrrädern<br />

darstellt. Eine schweizspezifische Verschär-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

50 Quasi-Hersteller sind Personen, die sich als Hersteller ausgeben,<br />

indem sie Namen, Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen<br />

auf dem Produkt anbringen.<br />

fung der Anforderungen und eine Typenprüfung<br />

erscheinen nicht sinnvoll. Ebenso würde sich eine<br />

Intensivierung der Marktüberwachung kaum lohnen,<br />

da ein schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis zu<br />

erwarten ist.<br />

Edukative Strategien<br />

Instandhaltung und Unterhaltsarbeit: Da Rad-<br />

fahrende eine hohe «Mangeltoleranz» haben und<br />

Mängel oft erst nach Monaten reparieren [74]<br />

sollte bei den Radfahrenden das Verständnis <strong>für</strong><br />

Unterhaltsarbeiten und <strong>für</strong> die sicherheitstechnische<br />

Bedeutung einwandfreier Komponenten gefördert<br />

werden.<br />

Eine Möglichkeit, die Radfahrenden zu Unterhaltsarbeiten<br />

zu animieren, bieten Reparaturkurse oder<br />

jährliche Putz- und Servicetage. Hier können Radfahrende<br />

ihre Fahrzeuge unter Anleitung pflegen,<br />

reparieren und am Ende checken lassen. Dies erscheint<br />

auch in Anbetracht einer von der IG Velo<br />

durchgeführten Befragung von Eltern sinnvoll, die<br />

ergab, dass gut die Hälfte der Befragten Licht oder<br />

Bremsen nicht selber flicken können [74].<br />

Bedienungs-/Wartungsanleitung: In Gebrauchs-<br />

anleitungen muss der Wartung besonderes Gewicht<br />

gegeben werden und auf mögliche Gefahren<br />

durch Verschleiss und falsche Montage hingewiesen<br />

werden. Zum Beispiel können abgenutzte oder<br />

falsch justierte Bremsklötze von der Felge abrutschen<br />

und in die Speichen geraten. Eine umfassende<br />

Gebrauchsanweisung beinhaltet verständliche<br />

Informationen über Handhabung, Wartung, Pflege,<br />

Instandhaltung, Gefahren und die Verantwortung<br />

des Benutzers [146]. Idealerweise liegen der Gebrauchsanleitung<br />

die notwendigen Werkzeuge<br />

gleich bei. Es muss jedoch angemerkt werden, dass<br />

184 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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