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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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3. Fahrradmarkt<br />

Gemäss dem Verband der Schweizer Fahrradlieferanten<br />

(velosuisse) wurden im Jahr 2010 in der<br />

Schweiz rund 312 000 neue Fahrräder verkauft<br />

(Kinderfahrräder11 nicht eingerechnet) 12 . Davon<br />

waren etwa 63 % Sportfahrräder ohne Ausrüstung<br />

und 37 % Freizeit- und Alltagsfahrräder mit Ausrüstung.<br />

Als Ausrüstung zählen Ausstattungselemente<br />

wie Schutzbleche, Lichtanlage, Gepäckträger,<br />

Kettenschutz usw. (Tabelle 5).<br />

Im Vergleich zu den Verkaufszahlen vor 5 Jahren<br />

(2006) wurden im Jahr 2010 rund 16 000 Fahrräder<br />

mehr verkauft, 9000 davon waren Alltags- und<br />

7000 Sportfahrräder. Im Vergleich zum Vorjahr<br />

hingegen wurden im Jahr 2010 rund 15 000 Alltagsfahrräder<br />

weniger verkauft. velosuisse erklärt<br />

sich diesen Rückgang dadurch, dass sich viele Käufer<br />

zugunsten des E-Bikes statt Citybikes entschieden<br />

haben. In der Tat haben sich die Verkaufszahlen<br />

von Elektrofahrrädern in den letzten Jahren<br />

vervielfacht (von 3181 im Jahr 2006 auf 39 247 im<br />

Jahr 2010). E-Bikes gelten nicht als Fahrräder<br />

(Kap. IX.1, S. 275).<br />

Trotz diesen hohen Verkaufszahlen kämpfen die<br />

Fahrradhersteller mit Problemen: Der massive<br />

Preisdruck führt zu Billigfahrrädern mit qualitativ<br />

ungenügender Technik. Die Produktezyklen sind<br />

kurz, sodass zu schnell und zu häufig neue Modelle<br />

auf den Markt gebracht werden, was die Gefahr<br />

von unausgereiften Fahrradmodellen mit sich<br />

bringt. Das in Verkehr bringen von Fahrrädern,<br />

Fahrradbestandteilen und Zusatzausrüstung ist seit<br />

Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Produk-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

11 Kinderfahrräder sind Fahrräder mit einem Raddurchmesser<br />

zwischen 10" und 18".<br />

12 http://www.autopubli.ch/Webkit/UserData/000162/<br />

de/media49668.html, Zugriff am 2. Mai.2011.<br />

tesicherheit (PrSG) 13 gesetzlich geregelt. Gemäss<br />

Art. 1 Abs. 7 VTS14 wird dieses Gesetz <strong>für</strong> Fahrzeuge,<br />

deren Bestandteile und Ausrüstungsgegenstände<br />

ergänzend zu den bestehenden Vorschriften<br />

angewendet.<br />

4. Verkehrspolitik<br />

Das Bundesamt <strong>für</strong> Strassen (ASTRA) hat im Auftrag<br />

des Eidgenössischen Departements <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)<br />

ein Leitbild erarbeitet, das den Langsamverkehr<br />

(Zu-Fuss-Gehen, Radfahren, Wandern, Fortbewegung<br />

mit fahrzeugähnlichen Geräten wie Rollschuhen,<br />

Skateboards, Trottinette usw.) vermehrt fördern<br />

soll. Bedenkt man, dass heute 30 % der Autofahrten<br />

weniger als 3 km weit bzw. 45 % weniger als<br />

5 km weit sind, wird das grosse Verlagerungspotenzial<br />

ersichtlich [8]. Der Langsamverkehr soll sich<br />

neben dem öffentlichen Verkehr und dem motorisierten<br />

Individualverkehr zum gleichberechtigten<br />

dritten Pfeiler einer nachhaltigen Verkehrspolitik<br />

entwickeln. Gemäss der Strategie «Nachhaltige<br />

Entwicklung», deren Aktualisierung durch den<br />

Bundesrat 2008 gutgeheissen wurde, soll der<br />

Anteil der Langsamverkehr-Etappen an der gesamten<br />

Personenmobilität zunehmen. Wichtiger<br />

Leitsatz ist dabei auch die Sicherheit, die als unabdingbare<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Förderung des<br />

Langsamverkehrs betrachtet wird. Ende 2010 hat<br />

der Bundesrat die Botschaft zu Via sicura verabschiedet.<br />

Via sicura entspricht einem <strong>Verkehrssicherheit</strong>spaket,<br />

mit dem die Zahl der Verkehrsopfer<br />

bedeutend gesenkt werden soll. Es geht vor allem<br />

darum, die bestehenden Vorschriften besser durch-<br />

zusetzen und die grössten Unfallschwerpunkte zu<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

13 Bundesgesetz über die Produktesicherheit vom 1. Juli 2010,<br />

SR 930.11<br />

14 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge<br />

vom 19. Juni 1995, SR 741.41<br />

66 Rahmenbedingungen bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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