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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Kernfahrbahnen<br />

Wenn die Fahrbahn zu schmal ist, um gleichzeitig<br />

Radstreifen und Mittellinie zu markieren und dennoch<br />

die Sicherheit der Zweiradfahrer verbessert<br />

werden soll, kann eine Kernfahrbahn eine mögliche<br />

Lösung sein (Abbildung 92 und Abbildung 93).<br />

Bei der Beurteilung sind verschiedene Kriterien zu<br />

berücksichtigen:<br />

� Mindestbreite des Radstreifens in Abhängigkeit<br />

der Randabschlüsse und der vertikalen Linienführung<br />

(Steigung, Gefälle)<br />

� Maximale Längsneigung<br />

� Breite der verbleibenden Fahrbahn (Kernfahrbahn)<br />

Abbildung 92<br />

Kernfahrbahn – Beispiel 1<br />

Abbildung 93<br />

Kernfahrbahn – Beispiel 2<br />

� Verkehrsmenge des leichten Zweiradverkehrs<br />

� Verkehrsmenge des motorisierten Individualverkehrs<br />

� Lastwagenanteil<br />

Die Einsatzmöglichkeiten sind in der VSS-Norm<br />

SN640 212 aufgezeigt. Die Werte basieren auf<br />

dem Forschungsbericht des UVEK «Optimierte<br />

Führung des <strong>Fahrradverkehr</strong>s an engen Strassenabschnitten»<br />

[264].<br />

Führung auf Strassen mit öffentlichem Verkehr<br />

Die Führung des leichten Zweiradverkehrs auf<br />

Strassen mit öffentlichem Verkehr bedarf einer<br />

besonders sorgfältigen Planung. Die verschiedenen<br />

Varianten der Infrastruktur <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr<br />

(mit/ohne Radstreifen), der Infrastruktur<br />

<strong>für</strong> den öffentlichen Verkehr sowie der Anordnung<br />

untereinander sind in der VSS-Norm SN 640 064<br />

«Führung des leichten Zweiradverkehrs auf Strassen<br />

mit öffentlichem Verkehr» abgehandelt. Nachfolgend<br />

ist exemplarisch einer der häufigsten Fälle<br />

dargestellt.<br />

Mitbenützung von Busspuren<br />

Bei knappen Platzverhältnissen und markierter<br />

Busspur besteht die Möglichkeit, den leichten<br />

Zweiradverkehr auf der Busspur selbst zu führen<br />

(Abbildung 94). Hauptkriterien <strong>für</strong> den Entscheid<br />

dieser Führungsart sind die Längsneigung der Strecke<br />

mit Busstreifen sowie die Gesamtbreite des<br />

Bus- und des Motorfahrzeugstreifens.<br />

Das Gesetz sieht diese Möglichkeit vor. Art. 74<br />

Abs. 4 SSV besagt, dass «Bus-Streifen, die durch<br />

ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien<br />

264 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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