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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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quenten Geschwindigkeitsregime 50/30 eine zentrale<br />

Sicherheitsmassnahme dar. Nicht zuletzt ist ein angemessener<br />

Unterhalt des Strassennetzes, der die Belange<br />

des leichten Zweiradverkehrs mit einbezieht,<br />

nötig. Dazu gehört auch die regelmässige Überprüfung<br />

der Signalisation im Hinblick auf eine mögliche<br />

Reduktion der Signalisationsdichte. Strategien zur<br />

Umsetzung der infrastrukturellen Massnahmen sind<br />

insbesondere die nachhaltige Ausbildung von Verkehrsfachleuten,<br />

die systematische Umsetzung von<br />

Road Safety Audits und Road Safety Inspections sowie<br />

die Fertigstellung des VSS-Normenpaketes zum<br />

Thema «leichter Zweiradverkehr».<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 273

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