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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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2.2.3 Umsetzung<br />

Begleitetes Radfahren (um von A nach B zu<br />

gelangen)<br />

Gemäss der heutigen Gesetzgebung (Stand<br />

Herbst 2011) in der Schweiz dürfen Kinder im<br />

vorschulpflichtigen Alter auf öffentlichen Strassen<br />

nicht Rad fahren (Art. 19 Abs. 1 SVG).<br />

Massgebend <strong>für</strong> die Berechtigung zum Radfahren<br />

auf öffentlichen Strassen ist nicht das Schulalter<br />

nach kantonalem Schulgesetz, sondern der<br />

tatsächliche Schulbesuch.<br />

Ein schulpflichtiges Kind darf ein Fahrrad aber nur<br />

dann benutzen, wenn es die Pedale seines Fahrrads<br />

sitzend treten kann (Art. 42 Abs. 1 VRV36 ).<br />

Mit der Umsetzung von HarmoS 37 – der interkantonalen<br />

Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die<br />

Harmonisierung der obligatorischen Schule – dürfen<br />

heute Kinder in gewissen Schweizer Kantonen<br />

bereits mit vier Jahren auf allen öffentlichen Strassen<br />

Rad fahren38 .<br />

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft 39 vom<br />

20. Oktober 2010 zu Via sicura (Handlungsprogramm<br />

des Bundes <strong>für</strong> mehr Sicherheit im Strassenverkehr)<br />

dem Parlament vor, die Berechtigung <strong>für</strong> das Radfahren<br />

von der Schulpflicht zu trennen. Zur Debatte steht<br />

gemäss dieser Botschaft ein Mindestalter von sie-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

36 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962,<br />

SR 741.11<br />

37 http://www.edk.ch/dyn/11659.php, Zugriff am 15. Dezem-<br />

ber 2011<br />

38 Gemäss Art. 5 Abs. 1 des HarmoS-Konkordates werden die<br />

Schülerinnen und Schüler mit dem vollendeten 4. Altersjahr<br />

eingeschult (Stichtag 31. Juli). Dieses Konkordat gilt zurzeit<br />

(Mai 2011) in folgenden Kantonen: SH, GL, VD, JU, NE, VS,<br />

SG, ZH, GE, TI, BE, FR, BS, SO, BL.<br />

39 http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/8447.pdf, S. 8472,<br />

Zugriff am 15. Dezember 2011<br />

ben Jahren (Art. 19 Abs. 1 E-SVG 40 ). Der Bundesrat<br />

soll überdies die Kompetenz erhalten, <strong>für</strong> jüngere<br />

Kinder Ausnahmen auf Verordnungsstufe vorzusehen<br />

(z. B. in Begleitung von Erwachsenen; in Begegnungszonen;<br />

auf Radwegen; auf Strassen, die<br />

<strong>für</strong> den Motorfahrzeugverkehr gesperrt sind).<br />

Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass es sich bei<br />

einem Mindestalter von 7 Jahren um eine aus Sicht<br />

der <strong>Verkehrssicherheit</strong> zu tiefe Altersgrenze handelt.<br />

Sozialpolitisch ist eine höhere Altersgrenze in<br />

der Schweiz jedoch wenig sinnvoll und unrealistisch.<br />

Der bereits heute im Rahmen der parlamentarischen<br />

Beratungen zu Via sicura diskutierte Vorschlag41<br />

, sogar Kinder unter 6 Jahren ohne Begleitung<br />

auf einem Teil der Strassen (z. B. Tempo-<br />

30-Zonen) allein Rad fahren zu lassen, ist aus Sicherheitsgründen<br />

abzulehnen. Kinder unter sechs<br />

Jahren sind entwicklungsbedingt keine zuverlässigen<br />

Verkehrspartner. Die Wirkung einer Heraufsetzung<br />

des Mindestalters <strong>für</strong> Radfahrende darf durch<br />

die Zulassung von jüngeren Radfahrenden zum<br />

öffentlichen Strassenverkehr in Tempo-30-Zonen,<br />

Begegnungszonen oder auf Radwegen nicht aufgehoben<br />

werden. Da diese in der Regel nicht als<br />

geschlossene Wegnetze konzipiert sind, kann bei<br />

deren Benützung die Querung und Nutzung von<br />

Strassen, auf denen Fahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten<br />

verkehren, nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Zweifellos ist Radfahren aus Sicht der nachhaltigen<br />

Entwicklung und der Bewegungsförderung auch<br />

bei Kindern sinnvoll (Fahrerfahrung macht sie zu<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

40 http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/8531.pdf, Zugriff am<br />

15. Dezember 2011<br />

41 http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/mm-kvf-s-<br />

2011-04-08.aspx, Zugriff am 15. Dezember 2011;<br />

http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4819/359197/d_s<br />

_4819_359197_359199.htm, Zugriff am 15. Dezember<br />

2011<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 163

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