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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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und durch die gelbe Aufschrift ‚BUS’ gekennzeichnet<br />

sind, zwar nur von Bussen im öffentlichen<br />

Linienverkehr und gegebenenfalls von Strassenbahnen<br />

benützt werden dürfen, wobei jedoch<br />

markierte oder signalisierte Ausnahmen vorbehalten<br />

bleiben».<br />

Abbildung 94<br />

Busspur mit zugelassenem leichtem Zweiradverkehr<br />

Führung in Einbahnstrassen im Gegenverkehr<br />

Diese Lösung ist <strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr<br />

unter dem Gesichtspunkt der Attraktivitätssteigerung<br />

einzuordnen. Da diese Führungsart zweifellos<br />

gewisse Risiken bergen kann, sind bei deren Anwendung<br />

gewisse sicherheitstechnische Voraussetzungen<br />

zu befolgen. Insbesondere ist eine genügende<br />

Breite der Fahrbahn, die Markierung eines<br />

Radstreifens <strong>für</strong> die in Gegenrichtung fahrenden<br />

Fahrräder sowie korrekt ausgestaltete Anfangsund<br />

Endpunkte dieser speziellen Abschnitte erforderlich<br />

(Abbildung 95).<br />

Korrekte Breiten bei Mischverkehr<br />

Bei Rahmenbedingungen, die weder die Markierung<br />

eines Radstreifens noch Kernfahrbahnen zulassen<br />

(Abbildung 96), ist zumindest das Einhalten<br />

von sicherheitstechnisch korrekten Fahrbahnbreiten<br />

angezeigt. Der Grundgedanke dieser Lösung besteht<br />

darin, Breiten zu vermeiden, die den motorisierten<br />

Individualverkehr dazu verleiten, leichten<br />

Zweiradverkehr bei Gegenverkehr mit zu wenig<br />

seitlichem Abstand zu überholen. Die Problematik<br />

inkl. der Empfehlungen sind in [265] abgehandelt.<br />

Abbildung 95<br />

Zweiradpforten <strong>für</strong> den ein- bzw. ausfahrenden leichten<br />

Zweiradverkehr<br />

Quelle: VSS-Norm SN 640 252<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 265

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