Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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suchung) macht nur in Populationen Sinn, in denen<br />
die Prävalenz des Indikators hoch ist68 .<br />
Ein zentraler Teil der medizinischen und psychologischen<br />
Fahreignungsabklärung ist das Gespräch<br />
über die Krankheitseinsicht oder die Einstellung zu<br />
vollzogenen Regelverstössen. Krankheitsdiagnosen<br />
oder psychologische/kognitive Testergebnisse allein<br />
geben kaum Auskunft über die Fahreignung. Entscheidend<br />
ist, wie jemand seine Krankheitsdiagnose<br />
reflektiert und damit umgeht (z. B. zuverlässige<br />
Einnahme von Medikamenten). Solche Faktoren<br />
lassen sich nur in einem persönlichen Gespräch<br />
eruieren [214].<br />
In diesem Zusammenhang ist weiter zu berücksichtigen,<br />
dass medizinische und psychologische Testinstrumente<br />
<strong>für</strong> die Fahreignung unter realen Bedingungen<br />
nur beschränkt aussagekräftig sind. Bei<br />
der Überprüfung der Fahreignung sollte nicht die<br />
Diagnose einer Krankheit (physischer oder psychischer<br />
Natur), sondern das Ausmass der funktionalen<br />
Einschränkung durch die Krankheit im Vordergrund<br />
stehen [116]. Dies kann z. B. durch eine<br />
Kontrollfahrt geklärt werden, die gemäss geltendem<br />
Recht angeordnet werden kann (Art. 29 VZV),<br />
aber z. B. gerade bei Senioren selten angeordnet wird<br />
[215]. Bevor jemandem aufgrund einer Krankheit<br />
(Diabetes, körperliche Behinderung, Hörprobleme<br />
usw.) die Fahreignung abgesprochen wird, sollten<br />
Möglichkeiten der Therapie, Rehabilitation und/oder<br />
technischer Hilfsmittel ausgenutzt werden.<br />
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68 In der Schweiz wird davon ausgegangen, dass diese Vorbedingung<br />
generell <strong>für</strong> Personen ab 70 Jahren erfüllt ist (genügend<br />
hohe Prävalenz). MFZ-Lenkende ab 70 Jahren müssen<br />
sich alle zwei Jahre einer Fahreignungsabklärung (<strong>für</strong><br />
Personenwagen) unterziehen. Über ein Screening wurde<br />
auch im Zusammenhang mit der Befristung des Führerscheins<br />
diskutiert (im Rahmen der dritten EU-<br />
Führerscheinrichtlinie und des <strong>Verkehrssicherheit</strong>sprogramms<br />
Via sicura in der Schweiz). Als mögliches Kriterium<br />
zur Wiedererlangung des Führerscheins wurde ein aktueller<br />
Sehtest zur Diskussion gestellt.<br />
Als dritter grundsätzlicher Punkt bezüglich der<br />
Fahreignungsabklärung ist die ungenügende Qualitätssicherung<br />
zu nennen. Zurzeit gibt es keine<br />
gesamtschweizerischen Regelungen darüber, wann<br />
eine Fahreignungsabklärung angeordnet wird,<br />
welchen Anforderungen die zu untersuchenden<br />
Personen genügen müssen und welche Instrumente<br />
bei der konkreten Überprüfung zur Anwendung<br />
kommen. Auch die Zusammenarbeit zwischen<br />
Medizinern und Psychologen muss optimiert und in<br />
der Schweiz vereinheitlicht werden (wer macht<br />
welche Fahreignungsabklärungen).<br />
Auch im Rahmen des <strong>Verkehrssicherheit</strong>spakets<br />
Via sicura [216] werden bezüglich Fahreignungsabklärungen<br />
diverse Änderungen diskutiert. Diesbezüglich<br />
besteht <strong>für</strong> die Schweiz somit kein weiterer<br />
Handlungsbedarf. Es ist nicht zu erwarten, dass<br />
durch die Optimierung der legislativen Rahmenbedingungen<br />
bezüglich Fahreignungsabklärungen<br />
das Unfallrisiko von Radfahrenden deutlich reduziert<br />
werden kann.<br />
Edukative Strategie<br />
MFZ-Lenkende müssen bezüglich sicherheitsrelevanter<br />
Leistungseinschränkungen sensibilisiert und<br />
informiert werden. Dabei genügt es keinesfalls,<br />
mögliche Defizite zu benennen und aufzulisten.<br />
Die Symptome der Defizite müssen im Sinn von<br />
Warnsignalen, wie sie sich im alltäglichen Verkehr<br />
äussern, aufgezeigt werden, sodass eine Art<br />
Selbstdiagnose möglich wird (wie z. B. vermehrtes<br />
Auftreten kritischer Situationen, spätes Reagieren<br />
mit abruptem Bremsen, das Gefühl, dass die andern<br />
immer schlechter fahren und einen zu Notmanövern<br />
zwingen usw.). Das ist deshalb wichtig,<br />
weil die betroffenen Personen infolge der normalerweise<br />
schleichenden Leistungsverschlechterung<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 219