Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />
(z. B. Vertikal- und Horizontalversätze) gemäss<br />
[262] sollen nur dann angewendet werden, wenn<br />
aufgrund des Erscheinungsbildes ein schlechter<br />
Einhaltegrad der Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
zu erwarten ist oder besteht.<br />
In der Praxis wird der Fokus oft auf eine Umsetzung<br />
von Tempo-30-Zonen in siedlungsorientierten<br />
Strassen gerichtet, was angesichts der hervorragend<br />
belegten Evidenz einer Reduktion der<br />
Unfallfolgen (-27 % Unfälle mit Personenschaden)<br />
aus präventiver Sicht sinnvoll ist. Hinsichtlich Unfallrelevanz<br />
ist dieses Vorgehen jedoch nicht ausreichend.<br />
Eine Abschätzung aufgrund der Strassenverkehrsunfallstatistik<br />
zeigt, dass mindestens 70 %<br />
aller schwer verletzten und getöteten PW-Insassen<br />
auf verkehrsorientierten Strassen zu verzeichnen<br />
sind und somit primär auf diesen Strassen<br />
Handlungsbedarf besteht. Dazu ist anzumerken,<br />
dass die Strassenverkehrsunfallstatistik keine Aufschlüsselung<br />
nach Funktion der Strasse zulässt (verkehrsorientiert,<br />
siedlungsorientiert). Deshalb beruht<br />
diese Schätzung auf der Tatsache, dass zumindest alle<br />
Haupt- und Kantonsstrassen verkehrsorientiert sind<br />
(Tabelle 95).<br />
Tabelle 95<br />
Schwere Personenschäden bei PW-Insassen innerorts nach<br />
Strassenart und -kategorie, ∑ 2004–2008<br />
StrassenkategorieNationalstrasseKantonsstrasseGemeindestrassePrivatstrasse <br />
Autobahn <br />
Autostrasse<br />
Haupt-<br />
strasse<br />
Nebenstrasse<br />
Andere Total<br />
0 0 1 0 0 1<br />
0 2 1 561 284 2 1 849<br />
0 0 132 611 8 751<br />
0 0 0 15 11 26<br />
Andere 0 0 356 282 58 696<br />
Total 0 2 2 050 1 192 79 3 323<br />
Quelle: BFS, Auswertungen bfu<br />
Radstreifen<br />
Radstreifen weisen den beiden Fahrzeugkategorien<br />
«leichter Zweiradverkehr» und «motorisierter Individualverkehr»<br />
separate Spuren zu (Abbildung 91).<br />
Gemäss Art. 74 Abs. 5 SSV werden Radstreifen<br />
durch eine unterbrochene oder ununterbrochene<br />
gelbe Linie abgegrenzt. Die ununterbrochene Linie<br />
darf weder überfahren noch überquert werden.<br />
Gemäss Art. 40 Abs. 3 VRV dürfen Lenkende anderer<br />
Fahrzeuge auf dem mit einer unterbrochenen<br />
Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie<br />
den <strong>Fahrradverkehr</strong> dadurch nicht behindern.<br />
Sicherheitstechnisch ist es demnach entscheidend,<br />
dass die Fahrspurbreiten <strong>für</strong> beide Fahrzeugkategorien<br />
ein gewisses Minimalmass aufweisen. Bei zu<br />
geringen Strassenbreiten ist der erwünschte Sicherheitsgewinn<br />
durch Radstreifen fraglich. In der<br />
Tat wurde in einem Experiment nachgewiesen,<br />
dass bei markiertem Radstreifen die Motorfahrzeuge<br />
die Radfahrer in signifikant näherem Abstand<br />
überholten als wenn keine Radstreifen markiert<br />
waren [263]. Dieses Resultat untermauert die verkehrssicherheitstechnische<br />
Empfehlung, Radstreifen<br />
nur bei genügend vorhandenen Fahrbahnbreiten<br />
zu markieren.<br />
Abbildung 91<br />
Radstreifen innerorts mit korrekten Breiten<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 263