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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />

(z. B. Vertikal- und Horizontalversätze) gemäss<br />

[262] sollen nur dann angewendet werden, wenn<br />

aufgrund des Erscheinungsbildes ein schlechter<br />

Einhaltegrad der Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

zu erwarten ist oder besteht.<br />

In der Praxis wird der Fokus oft auf eine Umsetzung<br />

von Tempo-30-Zonen in siedlungsorientierten<br />

Strassen gerichtet, was angesichts der hervorragend<br />

belegten Evidenz einer Reduktion der<br />

Unfallfolgen (-27 % Unfälle mit Personenschaden)<br />

aus präventiver Sicht sinnvoll ist. Hinsichtlich Unfallrelevanz<br />

ist dieses Vorgehen jedoch nicht ausreichend.<br />

Eine Abschätzung aufgrund der Strassenverkehrsunfallstatistik<br />

zeigt, dass mindestens 70 %<br />

aller schwer verletzten und getöteten PW-Insassen<br />

auf verkehrsorientierten Strassen zu verzeichnen<br />

sind und somit primär auf diesen Strassen<br />

Handlungsbedarf besteht. Dazu ist anzumerken,<br />

dass die Strassenverkehrsunfallstatistik keine Aufschlüsselung<br />

nach Funktion der Strasse zulässt (verkehrsorientiert,<br />

siedlungsorientiert). Deshalb beruht<br />

diese Schätzung auf der Tatsache, dass zumindest alle<br />

Haupt- und Kantonsstrassen verkehrsorientiert sind<br />

(Tabelle 95).<br />

Tabelle 95<br />

Schwere Personenschäden bei PW-Insassen innerorts nach<br />

Strassenart und -kategorie, ∑ 2004–2008<br />

StrassenkategorieNationalstrasseKantonsstrasseGemeindestrassePrivatstrasse <br />

Autobahn <br />

Autostrasse<br />

Haupt-<br />

strasse<br />

Nebenstrasse<br />

Andere Total<br />

0 0 1 0 0 1<br />

0 2 1 561 284 2 1 849<br />

0 0 132 611 8 751<br />

0 0 0 15 11 26<br />

Andere 0 0 356 282 58 696<br />

Total 0 2 2 050 1 192 79 3 323<br />

Quelle: BFS, Auswertungen bfu<br />

Radstreifen<br />

Radstreifen weisen den beiden Fahrzeugkategorien<br />

«leichter Zweiradverkehr» und «motorisierter Individualverkehr»<br />

separate Spuren zu (Abbildung 91).<br />

Gemäss Art. 74 Abs. 5 SSV werden Radstreifen<br />

durch eine unterbrochene oder ununterbrochene<br />

gelbe Linie abgegrenzt. Die ununterbrochene Linie<br />

darf weder überfahren noch überquert werden.<br />

Gemäss Art. 40 Abs. 3 VRV dürfen Lenkende anderer<br />

Fahrzeuge auf dem mit einer unterbrochenen<br />

Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie<br />

den <strong>Fahrradverkehr</strong> dadurch nicht behindern.<br />

Sicherheitstechnisch ist es demnach entscheidend,<br />

dass die Fahrspurbreiten <strong>für</strong> beide Fahrzeugkategorien<br />

ein gewisses Minimalmass aufweisen. Bei zu<br />

geringen Strassenbreiten ist der erwünschte Sicherheitsgewinn<br />

durch Radstreifen fraglich. In der<br />

Tat wurde in einem Experiment nachgewiesen,<br />

dass bei markiertem Radstreifen die Motorfahrzeuge<br />

die Radfahrer in signifikant näherem Abstand<br />

überholten als wenn keine Radstreifen markiert<br />

waren [263]. Dieses Resultat untermauert die verkehrssicherheitstechnische<br />

Empfehlung, Radstreifen<br />

nur bei genügend vorhandenen Fahrbahnbreiten<br />

zu markieren.<br />

Abbildung 91<br />

Radstreifen innerorts mit korrekten Breiten<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 263

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