05.11.2012 Aufrufe

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7. Infrastruktur<br />

7.1 Einleitung<br />

Hauptaufgabe einer adäquaten Verkehrs-Infrastruktur<br />

ist es, allen Verkehrsteilnehmenden (also auch den<br />

Radfahrenden) ein gefahrloses Fortbewegen sicherzustellen.<br />

Zu diesem Zweck muss die Infrastruktur auf<br />

folgenden zwei Grundsätzen beruhen:<br />

� Der Grundsatz der selbsterklärenden Strasse<br />

zielt darauf ab, dass die Strasseninfrastruktur so<br />

zu projektieren und auszuführen ist, dass die<br />

Lenkenden ihre Fahrweise intuitiv der jeweiligen<br />

Situation anpassen und somit nicht zu Fahrfehlern<br />

verleitet werden. Damit wird die Strategie<br />

der primären Prävention (Verhindern von Unfällen)<br />

angestrebt.<br />

� Der Grundsatz der fehlerverzeihenden Strasse<br />

geht davon aus, dass Verhaltensfehler nie<br />

ganz ausgeschlossen werden können. Deshalb<br />

muss die Infrastruktur auch in der Lage sein, die<br />

Auswirkungen von Fahrfehlern zu minimieren.<br />

Fahrfehler sollen möglichst keine schweren Unfälle<br />

zur Folge haben. Dieser Ansatz greift auf<br />

der Ebene der sekundären Prävention ein (Mildern<br />

von Unfallfolgen).<br />

Grundsätzlich können diese Ziele mit zwei Typen<br />

von Elementen erreicht werden:<br />

� Bauliche Elemente sind Strasseninfrastruktur-<br />

Elemente, die Erdarbeiten und/oder das Verwenden<br />

von Baumaterialien erfordern. In der<br />

Regel liegt da<strong>für</strong> ein Bauprojekt vor. Beispiele<br />

da<strong>für</strong> sind baulich separierte Radwege oder Unter-/Überführungen.<br />

Bauliche Infrastrukturelemente<br />

sind in den Normen der VSS geregelt.<br />

Die VSS-Normen entsprechen den Regeln der<br />

Baukunde. Falls sie nicht zu einer Weisung erklärt<br />

werden, sind sie nicht unmittelbar verbind-<br />

lich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie<br />

im Schadensfall als Grundlage herangezogen<br />

werden. Da die Aspekte des leichten Zweiradverkehrs<br />

erst seit 1994 in ihrer Gesamtheit in<br />

die VSS-Normen einfliessen, sind noch nicht alle<br />

Fragestellungen darin abgehandelt. Nicht selten<br />

finden sich deshalb auch nationale oder kantonale<br />

Richtlinien [242]. Betreffend Verbindlichkeit<br />

sind sie niedriger einzustufen. Im Schadensfall<br />

ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch<br />

Richtlinien als Grundlage herangezogen werden,<br />

insbesondere dann, wenn zum entsprechenden<br />

Thema (noch) keine Norm vorliegt.<br />

� Unter Signalisation fallen sowohl die Infrastrukturelemente<br />

«Signal» als auch «Markierung».<br />

Beispiele da<strong>für</strong> sind die roten Wegweiser «Empfohlene<br />

Route <strong>für</strong> Radfahrer» oder die gelben<br />

«Radstreifen». Die Signalisation hat eine verkehrsrechtliche<br />

Bedeutung. Die Einsatz-Kriterien<br />

sind im SVG und in der SSV geregelt und somit<br />

verbindlich. Zuständig <strong>für</strong> die Bewilligung von<br />

Signalen oder Markierungen ist eine kantonale<br />

Signalisationsbehörde, wobei grössere Gemeinden<br />

(Städte) oft über eine eigene Signalisationsbehörde<br />

verfügen. Die Ausführungsdetails<br />

(Geometrie, Farbe) hingegen sind in den VSS-<br />

Normen festgelegt [243].<br />

Sowohl bei der baulichen Ausgestaltung der Strasseninfrastruktur<br />

als auch bei deren Signalisation<br />

ergeben sich Präventionsmöglichkeiten. Diese basieren<br />

im Wesentlichen auf folgenden Prinzipien:<br />

� Minimierung der Geschwindigkeitsdifferenz<br />

zwischen leichtem Zweiradverkehr und motorisiertem<br />

Individualverkehr<br />

� Führung des leichten Zweiradverkehrs im Blickfeld<br />

des motorisierten Individualverkehrs und<br />

Erhaltung des Sichtfelds<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 247

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!