05.11.2012 Aufrufe

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

� Die höheren Geschwindigkeiten von E-Bikes im<br />

Vergleich zu Fahrrädern erhöhen die Anhaltwege<br />

und führen im Fall von Kollisionen oder<br />

Schleuder-/Selbstunfällen zu gravierenderen Unfallfolgen.<br />

Das Power-Model von Nilsson [271]<br />

zeigt den Zusammenhang. So ist beispielsweise<br />

bei einer Zunahme der Fahrgeschwindigkeiten<br />

von 15 auf 20 km/h mit rund einer 2,5-fachen<br />

Zunahme der Schwerverletzten und einer 3,5fachen<br />

Zunahme der Getöteten zu rechnen.<br />

� Der Führerschein wird (falls überhaupt nötig)<br />

lediglich aufgrund einer Theorieprüfung erteilt.<br />

Der Zugang zu E-Bikes ist folglich sehr einfach.<br />

Es ist daher mit Lenkenden zu rechnen, die<br />

trotz fehlender oder geringer Erfahrung (motorisch,<br />

kognitiv) auf zweirädrigen Fahrzeugen<br />

Geschwindigkeiten erreichen, die sie im heutigen<br />

Strassenverkehr nicht ohne Weiteres handhaben<br />

können.<br />

� Es ist zu erwarten, dass die Gefahr der schlechten<br />

Wahrnehmung von E-Bikes seitens potenzieller<br />

Kollisionsgegner erhöht ist, weil diese<br />

schnell fahren, jedoch meistens kaum von Fahrrädern<br />

zu unterscheiden sind und somit die Assoziation<br />

«langsames Fahrzeug» auslösen.<br />

� E-Bikes sind nahezu geräuschlos. Für Fussgänger<br />

und andere Radfahrende entfällt dadurch<br />

die Möglichkeit der akustischen Wahrnehmung,<br />

was sich zusammen mit der erhöhten Geschwindigkeit<br />

negativ auswirken kann.<br />

1.4 Präventionsmöglichkeiten<br />

Grundsätzlich eignen sich <strong>für</strong> E-Bikes dieselben<br />

Massnahmen wie <strong>für</strong> Fahrräder. Zusätzlich drängen<br />

sich folgende Massnahmen auf:<br />

� Die bis Ende April 2012 geltenden rechtlichen<br />

Bestimmungen erwiesen sich als teilweise unübersichtlich.<br />

Hersteller, Kunden, manchmal gar<br />

Händler waren nicht über die geltenden Vorschriften<br />

im Bild. Zudem sind die am Markt beobachteten<br />

technischen Entwicklungen gigantisch.<br />

So sind bereits E-Bikes im Angebot, mit<br />

denen Geschwindigkeiten von über 60 km/h erzielt<br />

werden können, zudem wurden E-Bikes<br />

entwickelt, mit denen problemlos Geschwindigkeiten<br />

von 75 km/h [272], oder gar 100 km/h<br />

[273] möglich sein sollen. Um der technischen<br />

Entwicklung Rechnung zu tragen und die Sicherheit<br />

zu erhöhen, wurden per 1. Mai 2012<br />

verschiedene Vorschriften der VTS angepasst<br />

(u. a. die Limitierung der maximal zulässigen<br />

Tretunterstützung bei 45 km/h). Wie sich diese<br />

Verordnungsrevision auf die <strong>Verkehrssicherheit</strong><br />

auswirkt, bleibt abzuwarten. Insbesondere die<br />

per 1. Juli 2012 erfolgte Neuregelung der Helmtragpflicht<br />

(Fahrradhelm <strong>für</strong> Lenkende von E-<br />

Bikes bei einer Tretunterstützung von über<br />

25 bis maximal 45 km/h) ist zu begrüssen85 �<br />

. Da<br />

Fahrradhelme <strong>für</strong> eine Kollisionsgeschwindigkeit<br />

von 19 km/h konzipiert sind, ist jedoch noch<br />

vertieft zu prüfen, ob sie bei den mit E-Bikes<br />

möglichen Geschwindigkeiten effektiv auch genügend<br />

Schutz bieten. Falls dem nicht so wäre,<br />

wäre die Entwicklung von «E-Bike-Helmen»<br />

und der entsprechenden technischen Norm ein<br />

nächster Schritt.<br />

Die derzeit gültigen VSS-Normen beruhen auf<br />

einem Geschwindigkeitsniveau herkömmlicher<br />

Fahrräder. Eine Überprüfung der bestehenden<br />

fahrradrelevanten VSS-Normen hinsichtlich<br />

Kompatibilität der Verkehrsinfrastruktur mit<br />

dem Geschwindigkeitsniveau von E-Bikes ist<br />

empfehlenswert.<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

85 http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attach<br />

ments/26175.pdf, Zugriff am 20. April 2012<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Anhang 277

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!