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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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6.4.3 Umsetzung<br />

Tote-Winkel-Spiegel: In Art. 112 VTS wird vorge-<br />

schrieben, dass alle Motorwagen links und rechts<br />

aussen je einen Rückspiegel tragen müssen. Nutzfahrzeuge<br />

über 7,5 t Gesamtgewicht müssen in<br />

Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/97/EG 78<br />

oder dem ECE-Reglement Nr. 46 zur Gewährleistung<br />

eines erweiterten Sichtfelds zusätzlich mit einem<br />

grosswinkligen Aussenspiegel (Weitwinkelspiegel),<br />

einem Rampenspiegel und einem Frontspiegel<br />

ausgerüstet sein. Damit sind die Möglichkeiten der<br />

Spiegel bereits weitestgehend ausgeschöpft.<br />

Unterfahrschutz: Art. 104 VTS schreibt vor, dass<br />

Lastwagen (der Klassen N2 und N3) mit einer seitlichen<br />

Schutzvorrichtung ausgerüstet sein müssen,<br />

die der Richtlinie Nr. 89/297EWG79 bzw. dem ECE-<br />

Reglement Nr. 73 entspricht. Diese Reglemente<br />

erlauben einen offenen seitlichen Unterfahrschutz<br />

zwischen Vorder- und Hinterrädern. Wünschenswert<br />

wäre eine Verschärfung dahingehend, dass nur<br />

noch geschlossene seitliche Schutzvorrichtungen<br />

verwendet werden dürfen. Der geschlossene Unterfahrschutz<br />

kann kurzfristig auch via ASTAG<br />

gefördert werden, indem der positive Nebeneffekt<br />

der Treibstoffersparnis in den Vordergrund gestellt<br />

wird. Die Investitionen amortisieren sich je nach<br />

Fahrleistung in 3–5 Jahren [231].<br />

Warnhinweis: Der von ASTAG und VCS entwor-<br />

fene Warnkleber wird gratis an Nutzfahrzeuglenkende<br />

abgegeben. Da die Verbreitung und der<br />

Bekanntheitsgrad des Klebers noch zu gering sind,<br />

ist die Aktion weiterzuführen.<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

78<br />

Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 10. November 2003<br />

79 Richtlinie des Rates 89/297/EWG vom 13. April 1989<br />

Fahrassistenzsysteme: Technische Systeme, die<br />

(auch) Tote-Winkel-Unfälle verhindern können,<br />

werden gegenwärtig noch relativ selten angeboten.<br />

Die Verbreitung derartiger Systeme lässt sich<br />

insbesondere auf edukativem Weg mittels Informierung<br />

potenzieller Kunden fördern.<br />

6.4.4 Massnahmenbeurteilung<br />

Zur Vermeidung von Tote-Winkel-Unfällen schreibt<br />

der Gesetzgeber bereits verschiedene technische<br />

Schutzeinrichtungen wie spezielle Spiegel und<br />

Unterfahrschutz vor. Ergänzend dazu sind auf<br />

edukativem Weg mittels Sensibilisierung und<br />

Informationsvermittlung insbesondere geschlossene<br />

Flankenschutzsysteme und Fahrerassistenzsysteme<br />

(Notbremssysteme und Abbiegeassistenten)<br />

zu propagieren (Tabelle 91).<br />

Tabelle 91<br />

Massnahmen zur Reduktion von Tote-Winkel-Unfällen<br />

Massnahme Beurteilung<br />

Geschlossener Flankenschutz<br />

gesetzlich vorschreiben<br />

Warnkleber an LW-Lenkende<br />

abgeben<br />

Promotion der freiwilligen<br />

Umrüstung auf geschlossene<br />

Flankenschutz-Systeme<br />

Verbreitung von Konsumenteninformationen<br />

zu Fahrassistenzsystemen<br />

Empfehlenswert (Nutzen jedoch<br />

gering)<br />

Empfehlenswert (Nutzen jedoch<br />

gering)<br />

Bedingt empfehlenswert (nur bei<br />

geringem Mitteleinsatz)<br />

Empfehlenswert<br />

240 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08

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