Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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6.4.3 Umsetzung<br />
Tote-Winkel-Spiegel: In Art. 112 VTS wird vorge-<br />
schrieben, dass alle Motorwagen links und rechts<br />
aussen je einen Rückspiegel tragen müssen. Nutzfahrzeuge<br />
über 7,5 t Gesamtgewicht müssen in<br />
Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/97/EG 78<br />
oder dem ECE-Reglement Nr. 46 zur Gewährleistung<br />
eines erweiterten Sichtfelds zusätzlich mit einem<br />
grosswinkligen Aussenspiegel (Weitwinkelspiegel),<br />
einem Rampenspiegel und einem Frontspiegel<br />
ausgerüstet sein. Damit sind die Möglichkeiten der<br />
Spiegel bereits weitestgehend ausgeschöpft.<br />
Unterfahrschutz: Art. 104 VTS schreibt vor, dass<br />
Lastwagen (der Klassen N2 und N3) mit einer seitlichen<br />
Schutzvorrichtung ausgerüstet sein müssen,<br />
die der Richtlinie Nr. 89/297EWG79 bzw. dem ECE-<br />
Reglement Nr. 73 entspricht. Diese Reglemente<br />
erlauben einen offenen seitlichen Unterfahrschutz<br />
zwischen Vorder- und Hinterrädern. Wünschenswert<br />
wäre eine Verschärfung dahingehend, dass nur<br />
noch geschlossene seitliche Schutzvorrichtungen<br />
verwendet werden dürfen. Der geschlossene Unterfahrschutz<br />
kann kurzfristig auch via ASTAG<br />
gefördert werden, indem der positive Nebeneffekt<br />
der Treibstoffersparnis in den Vordergrund gestellt<br />
wird. Die Investitionen amortisieren sich je nach<br />
Fahrleistung in 3–5 Jahren [231].<br />
Warnhinweis: Der von ASTAG und VCS entwor-<br />
fene Warnkleber wird gratis an Nutzfahrzeuglenkende<br />
abgegeben. Da die Verbreitung und der<br />
Bekanntheitsgrad des Klebers noch zu gering sind,<br />
ist die Aktion weiterzuführen.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
78<br />
Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 10. November 2003<br />
79 Richtlinie des Rates 89/297/EWG vom 13. April 1989<br />
Fahrassistenzsysteme: Technische Systeme, die<br />
(auch) Tote-Winkel-Unfälle verhindern können,<br />
werden gegenwärtig noch relativ selten angeboten.<br />
Die Verbreitung derartiger Systeme lässt sich<br />
insbesondere auf edukativem Weg mittels Informierung<br />
potenzieller Kunden fördern.<br />
6.4.4 Massnahmenbeurteilung<br />
Zur Vermeidung von Tote-Winkel-Unfällen schreibt<br />
der Gesetzgeber bereits verschiedene technische<br />
Schutzeinrichtungen wie spezielle Spiegel und<br />
Unterfahrschutz vor. Ergänzend dazu sind auf<br />
edukativem Weg mittels Sensibilisierung und<br />
Informationsvermittlung insbesondere geschlossene<br />
Flankenschutzsysteme und Fahrerassistenzsysteme<br />
(Notbremssysteme und Abbiegeassistenten)<br />
zu propagieren (Tabelle 91).<br />
Tabelle 91<br />
Massnahmen zur Reduktion von Tote-Winkel-Unfällen<br />
Massnahme Beurteilung<br />
Geschlossener Flankenschutz<br />
gesetzlich vorschreiben<br />
Warnkleber an LW-Lenkende<br />
abgeben<br />
Promotion der freiwilligen<br />
Umrüstung auf geschlossene<br />
Flankenschutz-Systeme<br />
Verbreitung von Konsumenteninformationen<br />
zu Fahrassistenzsystemen<br />
Empfehlenswert (Nutzen jedoch<br />
gering)<br />
Empfehlenswert (Nutzen jedoch<br />
gering)<br />
Bedingt empfehlenswert (nur bei<br />
geringem Mitteleinsatz)<br />
Empfehlenswert<br />
240 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08