Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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schreibt. Sie sagt nichts über die Häufigkeit von<br />
Kopfverletzungen aus. Angaben dazu fehlen <strong>für</strong><br />
die Schweiz. Einzig aus der UVG-Statistik lässt sich<br />
<strong>für</strong> die erwerbstätige Bevölkerung eine Angabe<br />
machen (Kap. V, S. 68), <strong>für</strong> Kinder und Senioren<br />
sind keine Daten vorhanden. Von den jährlich<br />
17 000 verletzten Radfahrenden aus dem Segment<br />
der UVG-Versicherten erleiden 1190 (7 %) Schädel-/Hirnverletzungen.<br />
Bei den aktuellen Tragquoten<br />
liesse sich davon rund ein Drittel, also rund 400<br />
Verletzungen verhindern, wenn alle Radfahrenden<br />
konsequent den Helm getragen hätten.<br />
Diese Ausführungen zeigen, dass in der Schweiz<br />
ein beachtliches Präventionspotenzial durch die<br />
weitere Steigerung der Helmtragquote besteht –<br />
welches jedoch je nach Altersgruppe variiert.<br />
Das Präventionspotenzial ist auch im Zusammenhang<br />
mit der Wirtschaftlichkeit einer Massnahme<br />
relevant. Jede Präventionsmassnahme kostet<br />
Geld. Eine Massnahme ist dann wirtschaftlich,<br />
wenn die Kosten (z. B. <strong>für</strong> Schulungsprogramme,<br />
Kampagnen, die Anschaffung eines Fahrradhelms<br />
<strong>für</strong> alle Radfahrenden) geringer sind als der Nutzen<br />
(z. B. durch materielle und/oder immaterielle Kosten<br />
infolge von Kopfverletzungen). Eine umfassende<br />
Kosten-Nutzen-Diskussion würde den Rahmen<br />
dieser Arbeit sprengen. Die Ergebnisse variieren<br />
zwangsläufig stark in Abhängigkeit der Berechnung<br />
der Kosten beziehungsweise des Nutzens. Es<br />
sei beispielhaft auf Berechnungen aus der Schweiz<br />
zur Wirtschaftlichkeit eines Fahrradhelmobligatoriums<br />
<strong>für</strong> Kinder bis 14 Jahre hingewiesen [178]. Der<br />
Nutzen übersteigt die Kosten in einer konservativen<br />
Berechnung (ohne Berücksichtigung des immateriellen<br />
Leids) um den Faktor 1,5 bzw. um den Faktor<br />
4,7, wenn die Reduktion von immateriellem<br />
Leid dem Nutzen angerechnet wird. Die Berech-<br />
nungen basieren auf der Annahme, dass zur<br />
Durchsetzung keine zusätzlichen polizeilichen Kontrollen<br />
erforderlich sind.<br />
Es bestehen zwei mögliche Präventionsziele rund<br />
um den Fahrradhelm: erstens die Verbesserung<br />
der Schutzwirkung des Helms (Kap. VII.4.5,<br />
S. 205) und zweitens die Erhöhung der Helmtragquote<br />
(und vorgelagert des Helmbesitzes)<br />
(Kap. VII.4.6, S. 207).<br />
Präventionsziele können durch Schulungsprogramme,<br />
Kampagnen, Anreizsysteme, Gesetze/Normen<br />
oder Anstrengungen im Bereich Vollzug/Kontrolle<br />
erreicht werden. Als übergeordnete<br />
Strategien werden im Folgenden edukative Interventionen<br />
(Schulung, Kampagnen), legislative Interventionen<br />
(Gesetze/Normen/Vollzug/Kontrolle)<br />
und ökonomische Interventionen (Anreizsysteme)<br />
diskutiert.<br />
Im Vordergrund der in den beiden nächsten Kapiteln<br />
geführten Diskussion steht die Überprüfung<br />
der Wirksamkeit dieser Strategien anhand wissenschaftlicher<br />
Studien. Den Rahmen sprengen<br />
würden Ausführungen über die genaue Ausgestaltung<br />
einzelner Massnahmen im Rahmen dieser<br />
Strategien (z. B. wie genau ein Schulungsprogramm<br />
<strong>für</strong> Jugendliche oder eine Kommunikationskampagne<br />
zur Erhöhung der Helmtragquote<br />
gestaltet werden müsste). Geprüft und bewertet<br />
werden im Anschluss mögliche Präventionsszenarien<br />
<strong>für</strong> die Schweiz.<br />
204 Prävention bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08