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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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5.3 Ablenkung und Unaufmerksamkeit<br />

5.3.1 Ausgangslage<br />

Unaufmerksamkeit wird in der vorliegenden Arbeit<br />

im Sinn einer bewussten oder unbewussten Ablenkung<br />

durch eine nicht der Fahraufgabe dienenden<br />

Tätigkeit verstanden. Die Ablenkung kann dabei<br />

mentaler Natur (z. B. beim Telefonieren) und/oder<br />

visueller Natur sein (z. B. den Blick vom fahrrelevanten<br />

Verkehrsraum abwenden). Ablenkung dürfte<br />

einer der wichtigeren Gründe <strong>für</strong> Kollisionen mit<br />

Radfahrenden sein. Gemäss der Strassenverkehrsunfallstatistik<br />

ist bei rund 14 % der Fahrrad-<br />

Motorfahrzeug-Kollisionen Unaufmerksamkeit der<br />

MFZ-Lenkenden eine (Mit-)Ursache. Bezogen auf<br />

alle schweren Fahrradunfälle wird in 9,2 % der<br />

Fälle von mangelnder Unaufmerksamkeit der MFZ-<br />

Lenkenden ausgegangen.<br />

Es ist zu vermuten, dass ein beträchtlicher Anteil<br />

der gegenüber Radfahrenden sehr häufig vorkommenden<br />

Vortrittsmissachtungen auf Ablenkung<br />

oder Unaufmerksamkeit zurückzuführen ist.<br />

5.3.2 Zielsetzung<br />

MFZ-Lenkende müssen ihre kognitiv-visuelle Aufmerksamkeit<br />

ausschliesslich dem Strassenverkehr<br />

widmen.<br />

5.3.3 Umsetzung<br />

Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit der<br />

MFZ-Lenkenden sind im heute geltenden Strassenverkehrsrecht<br />

im Grossen und Ganzen ausreichend<br />

umschrieben. Eine Konkretisierung dieser<br />

Anforderungen im Sinn eines expliziten gesetzlichen<br />

Verbots weiterer Nebentätigkeiten am Steuer<br />

ist grundsätzlich weder möglich noch sinnvoll,<br />

denn eine solche Aufzählung wäre kaum abschliessend<br />

möglich. Einen nennenswerten Beitrag zur<br />

Steigerung der <strong>Verkehrssicherheit</strong> würde z. B. ein<br />

globales Handyverbot (inkl. Freisprechanlage)<br />

während der Fahrt leisten. Ein solches ist aber bezüglich<br />

politischer Durchsetzbarkeit und Vollzug<br />

unrealistisch.<br />

Edukative Massnahmen sind insbesondere notwendig,<br />

weil Repression bei vielen Ablenkungen<br />

kaum möglich ist. Ablenkende Aktivitäten werden<br />

von den Lenkenden gemeinhin als nicht sehr gefährlich<br />

eingestuft. Sinnvoll wäre, wenn dem Thema<br />

<strong>Fahrradverkehr</strong> in der Fahrausbildung (1. und<br />

2. Phase) gebührend Achtung geschenkt würde.<br />

Über die Fahrausbildung sind aber nur die Neulenkenden<br />

zu erreichen. Alle anderen MFZ-Lenkenden<br />

müssen über andere edukative Strategien sensibilisiert<br />

werden. Zwar ist eine gut konzipierte Kampagne<br />

zum Thema Ablenkung zur Erhöhung der<br />

<strong>Verkehrssicherheit</strong> generell sinnvoll – aber nicht als<br />

gezielte Massnahme, um die Sicherheit der Radfahrenden<br />

zu erhöhen. Sinnvoller ist eine gut konzipierte<br />

Kommunikationskampagne/Aktion, die die<br />

Erhöhung des fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />

der MFZ-Lenkenden generell zum Ziel<br />

hat (inkl. Thema Ablenkung, Geschwindigkeitswahl,<br />

Überholabstand, Türöffnen).<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 221

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