Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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5.3 Ablenkung und Unaufmerksamkeit<br />
5.3.1 Ausgangslage<br />
Unaufmerksamkeit wird in der vorliegenden Arbeit<br />
im Sinn einer bewussten oder unbewussten Ablenkung<br />
durch eine nicht der Fahraufgabe dienenden<br />
Tätigkeit verstanden. Die Ablenkung kann dabei<br />
mentaler Natur (z. B. beim Telefonieren) und/oder<br />
visueller Natur sein (z. B. den Blick vom fahrrelevanten<br />
Verkehrsraum abwenden). Ablenkung dürfte<br />
einer der wichtigeren Gründe <strong>für</strong> Kollisionen mit<br />
Radfahrenden sein. Gemäss der Strassenverkehrsunfallstatistik<br />
ist bei rund 14 % der Fahrrad-<br />
Motorfahrzeug-Kollisionen Unaufmerksamkeit der<br />
MFZ-Lenkenden eine (Mit-)Ursache. Bezogen auf<br />
alle schweren Fahrradunfälle wird in 9,2 % der<br />
Fälle von mangelnder Unaufmerksamkeit der MFZ-<br />
Lenkenden ausgegangen.<br />
Es ist zu vermuten, dass ein beträchtlicher Anteil<br />
der gegenüber Radfahrenden sehr häufig vorkommenden<br />
Vortrittsmissachtungen auf Ablenkung<br />
oder Unaufmerksamkeit zurückzuführen ist.<br />
5.3.2 Zielsetzung<br />
MFZ-Lenkende müssen ihre kognitiv-visuelle Aufmerksamkeit<br />
ausschliesslich dem Strassenverkehr<br />
widmen.<br />
5.3.3 Umsetzung<br />
Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit der<br />
MFZ-Lenkenden sind im heute geltenden Strassenverkehrsrecht<br />
im Grossen und Ganzen ausreichend<br />
umschrieben. Eine Konkretisierung dieser<br />
Anforderungen im Sinn eines expliziten gesetzlichen<br />
Verbots weiterer Nebentätigkeiten am Steuer<br />
ist grundsätzlich weder möglich noch sinnvoll,<br />
denn eine solche Aufzählung wäre kaum abschliessend<br />
möglich. Einen nennenswerten Beitrag zur<br />
Steigerung der <strong>Verkehrssicherheit</strong> würde z. B. ein<br />
globales Handyverbot (inkl. Freisprechanlage)<br />
während der Fahrt leisten. Ein solches ist aber bezüglich<br />
politischer Durchsetzbarkeit und Vollzug<br />
unrealistisch.<br />
Edukative Massnahmen sind insbesondere notwendig,<br />
weil Repression bei vielen Ablenkungen<br />
kaum möglich ist. Ablenkende Aktivitäten werden<br />
von den Lenkenden gemeinhin als nicht sehr gefährlich<br />
eingestuft. Sinnvoll wäre, wenn dem Thema<br />
<strong>Fahrradverkehr</strong> in der Fahrausbildung (1. und<br />
2. Phase) gebührend Achtung geschenkt würde.<br />
Über die Fahrausbildung sind aber nur die Neulenkenden<br />
zu erreichen. Alle anderen MFZ-Lenkenden<br />
müssen über andere edukative Strategien sensibilisiert<br />
werden. Zwar ist eine gut konzipierte Kampagne<br />
zum Thema Ablenkung zur Erhöhung der<br />
<strong>Verkehrssicherheit</strong> generell sinnvoll – aber nicht als<br />
gezielte Massnahme, um die Sicherheit der Radfahrenden<br />
zu erhöhen. Sinnvoller ist eine gut konzipierte<br />
Kommunikationskampagne/Aktion, die die<br />
Erhöhung des fahrradspezifischen Gefahrenbewusstseins<br />
der MFZ-Lenkenden generell zum Ziel<br />
hat (inkl. Thema Ablenkung, Geschwindigkeitswahl,<br />
Überholabstand, Türöffnen).<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 221