Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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den entsprechenden Abläufen gelten dieselben<br />
Bemerkungen wie <strong>für</strong> Road Safety Audits.<br />
VSS-Normen mehr Gewicht verleihen<br />
Die VSS-Normen stellen den aktuellen Wissensstand<br />
dar und entsprechen somit den Regeln der<br />
Baukunde. Sie sind nicht unmittelbar bindend,<br />
werden jedoch insbesondere in Schadensfällen,<br />
also im Nachhinein, von den Gerichten als Grundlage<br />
beigezogen. Einige wenige dieser Normen<br />
gelten als Weisung des UVEK im Sinn von Art. 115<br />
Abs. 1 SSV. und erhalten dadurch ein grösseres<br />
Gewicht83 . In der Praxis zeigt sich, dass diese im<br />
Planungs- und Projektierungsprozess einfacher<br />
durchzusetzen sind.<br />
Idealerweise müssten somit die VSS-Normen in den<br />
Stand einer Weisung erhoben werden. Die Machbarkeit<br />
dieser Zielsetzung ist deshalb vertiefter<br />
abzuklären.<br />
Zurzeit ist der VSS daran, die Sicherheitsrelevanz<br />
jeder einzelnen VSS-Norm festzulegen und sie danach<br />
zu bewerten. Es ist deshalb sicherzustellen,<br />
dass Normen, welche die Sicherheit des leichten<br />
Zweiradverkehrs betreffen, gebührend berücksichtigt<br />
werden.<br />
In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob es<br />
möglich ist, wenigstens die mit hoher Sicherheitsrelevanz<br />
bewerteten Normen als Weisung zu deklarieren,<br />
falls der Ansatz, alle Normen als Weisung zu<br />
erklären, sich als nicht realisierbar herausstellen sollte.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
83 Verordnung des UVEK über die auf die Signalisation von<br />
Strassen, Fuss- und Wanderwegen anwendbaren Normen<br />
vom 12. Juni 2007, SR 741.211.5<br />
Geplante VSS-Normen – insbesondere Normpaket<br />
«Querungen»<br />
Umfassend wird der leichte Zweiradverkehr erst<br />
seit den 90er-Jahren in den VSS-Normen berücksichtigt.<br />
Die erste entsprechende Norm wurde 1994 publiziert.<br />
Es versteht sich von selbst, dass 2011 die Normen,<br />
die den leichten Zweiradverkehr betreffen,<br />
noch nicht vollständig sein können.<br />
Die geplante Vervollständigung des Normenpakets<br />
<strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr ist sicherzustellen.<br />
Basierend auf den Risikofaktoren muss das Normenpaket<br />
«Querungen <strong>für</strong> den Fussgänger- und leichten<br />
Zweiradverkehr» mit Priorität behandelt werden.<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, Behörden und<br />
Bevölkerung <strong>für</strong> die Aspekte der Sicherheit des<br />
leichten Zweiradverkehrs zu sensibilisieren. Dies ist<br />
deshalb wichtig, weil der Planungs- und Realisierungsprozess<br />
von Strasseninfrastruktur immer auch<br />
einen (finanz-)politischen Aspekt hat. Es besteht<br />
somit die Gefahr, dass als unwichtig erachtete<br />
Infrastrukturelemente den Sparbemühungen zum<br />
Opfer fallen, insbesondere wenn sie nicht <strong>für</strong> obligatorisch<br />
erklärt werden können.<br />
Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />
� Geschwindigkeitsregime innerorts «50/30»<br />
� Trixi-Spiegel an Kreuzungen mit Lichtsignalanlage<br />
� Alle Infrastrukturelemente, die eine grosse Sicherheitsrelevanz<br />
aufweisen, jedoch als unwichtig<br />
erachtet werden, weil sie «lediglich» in VSS-<br />
Normen vorkommen<br />
� Verbesserter Unterhalt<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 271