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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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den entsprechenden Abläufen gelten dieselben<br />

Bemerkungen wie <strong>für</strong> Road Safety Audits.<br />

VSS-Normen mehr Gewicht verleihen<br />

Die VSS-Normen stellen den aktuellen Wissensstand<br />

dar und entsprechen somit den Regeln der<br />

Baukunde. Sie sind nicht unmittelbar bindend,<br />

werden jedoch insbesondere in Schadensfällen,<br />

also im Nachhinein, von den Gerichten als Grundlage<br />

beigezogen. Einige wenige dieser Normen<br />

gelten als Weisung des UVEK im Sinn von Art. 115<br />

Abs. 1 SSV. und erhalten dadurch ein grösseres<br />

Gewicht83 . In der Praxis zeigt sich, dass diese im<br />

Planungs- und Projektierungsprozess einfacher<br />

durchzusetzen sind.<br />

Idealerweise müssten somit die VSS-Normen in den<br />

Stand einer Weisung erhoben werden. Die Machbarkeit<br />

dieser Zielsetzung ist deshalb vertiefter<br />

abzuklären.<br />

Zurzeit ist der VSS daran, die Sicherheitsrelevanz<br />

jeder einzelnen VSS-Norm festzulegen und sie danach<br />

zu bewerten. Es ist deshalb sicherzustellen,<br />

dass Normen, welche die Sicherheit des leichten<br />

Zweiradverkehrs betreffen, gebührend berücksichtigt<br />

werden.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob es<br />

möglich ist, wenigstens die mit hoher Sicherheitsrelevanz<br />

bewerteten Normen als Weisung zu deklarieren,<br />

falls der Ansatz, alle Normen als Weisung zu<br />

erklären, sich als nicht realisierbar herausstellen sollte.<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

83 Verordnung des UVEK über die auf die Signalisation von<br />

Strassen, Fuss- und Wanderwegen anwendbaren Normen<br />

vom 12. Juni 2007, SR 741.211.5<br />

Geplante VSS-Normen – insbesondere Normpaket<br />

«Querungen»<br />

Umfassend wird der leichte Zweiradverkehr erst<br />

seit den 90er-Jahren in den VSS-Normen berücksichtigt.<br />

Die erste entsprechende Norm wurde 1994 publiziert.<br />

Es versteht sich von selbst, dass 2011 die Normen,<br />

die den leichten Zweiradverkehr betreffen,<br />

noch nicht vollständig sein können.<br />

Die geplante Vervollständigung des Normenpakets<br />

<strong>für</strong> den leichten Zweiradverkehr ist sicherzustellen.<br />

Basierend auf den Risikofaktoren muss das Normenpaket<br />

«Querungen <strong>für</strong> den Fussgänger- und leichten<br />

Zweiradverkehr» mit Priorität behandelt werden.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, Behörden und<br />

Bevölkerung <strong>für</strong> die Aspekte der Sicherheit des<br />

leichten Zweiradverkehrs zu sensibilisieren. Dies ist<br />

deshalb wichtig, weil der Planungs- und Realisierungsprozess<br />

von Strasseninfrastruktur immer auch<br />

einen (finanz-)politischen Aspekt hat. Es besteht<br />

somit die Gefahr, dass als unwichtig erachtete<br />

Infrastrukturelemente den Sparbemühungen zum<br />

Opfer fallen, insbesondere wenn sie nicht <strong>für</strong> obligatorisch<br />

erklärt werden können.<br />

Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />

� Geschwindigkeitsregime innerorts «50/30»<br />

� Trixi-Spiegel an Kreuzungen mit Lichtsignalanlage<br />

� Alle Infrastrukturelemente, die eine grosse Sicherheitsrelevanz<br />

aufweisen, jedoch als unwichtig<br />

erachtet werden, weil sie «lediglich» in VSS-<br />

Normen vorkommen<br />

� Verbesserter Unterhalt<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 271

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