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Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Von edukativen Massnahmen bei Jugendlichen ist<br />

kein grosser Erfolg zu erwarten. Gerade in dieser<br />

Altersgruppe wären Massnahmen aber wichtig,<br />

weil Jugendliche oft Rad fahren. Um nicht auf Ablehnung<br />

zu stossen, darf Sichtbarkeit nicht als Sicherheitsthema<br />

verkauft werden, sondern sollte<br />

über den Lebensstil der Jugendlichen kommuniziert<br />

werden, z. B. indem reflektierende Materialien im<br />

jugendlichen Kleidungslook integriert werden.<br />

Das Gefahrenbewusstsein von Erwachsenen und<br />

Senioren mittels Kampagnen (ohne persönlichen<br />

Kontakt) zu schärfen, ist schwierig. Sie sind eher<br />

kombiniert mit anderen Massnahmen, wie etwa<br />

polizeilichen Kontrollen, sinnvoll. Besser ist es aber,<br />

bei polizeilichen Kontrollen Information in direktem<br />

Kontakt abzugeben. Polizeieinsätze sind jedoch<br />

personal- und somit kostenintensiv. Kontrollen bei<br />

MFZ-Lenkenden, etwa bezüglich Alkohol oder Geschwindigkeit,<br />

haben <strong>für</strong> Radfahrende einen grösseren<br />

Nutzen.<br />

2.8.4 Massnahmenbeurteilung<br />

Tabelle 74<br />

Förderungsmassnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit<br />

(auch am Tag)<br />

Massnahme Beurteilung<br />

Erkennbarkeit (vor allem auch tagsüber) in Empfehlenswert<br />

der Verkehrserziehung, im Physikunterricht,<br />

im Sporttraining, im Pfadilager durch<br />

Veranschaulichung thematisieren<br />

Zielgruppengerechte Alltagskleider <strong>für</strong>s<br />

Radfahren, die eine gute Erkennbarkeit<br />

fördern, auf den Markt bringen<br />

Kommunikationskampagne/Aktionen zur<br />

Schärfung des Gefahrenbewusstseins bzgl.<br />

Sichtbarkeit (vor allem auch tagsüber), wenn<br />

möglich kombiniert mit anderen Themen (z.<br />

B. Vortrittsmissachtungen) zur Steigerung des<br />

Nutzens und mit Polizeipräsenz<br />

Empfehlenswert (wenn<br />

aktiv durch zielgruppengerechtes<br />

Marketing<br />

unterstützt)<br />

Empfehlenswert<br />

2.9 Fazit<br />

Entwicklungsbedingte Defizite bei unter 10jährigen<br />

Kindern im Bereich der Wahrnehmung<br />

und Informationsverarbeitung lassen sich kaum<br />

reduzieren. Da Radfahren ein umweltschonendes<br />

und gesundheitsförderliches Fortbewegungsmittel<br />

ist, sollen Kinder dennoch so weit als vertretbar mit<br />

dem Fahrrad ihre Wege zurücklegen. Aus der Optik<br />

der <strong>Verkehrssicherheit</strong> sollten sie bis mindestens<br />

zum 8. Geburtstag (Vollendung des 7. Lebensjahres)<br />

durch eine verantwortungsbewusste Person<br />

begleitet werden. In der Schweiz wird zurzeit ein<br />

Mindestalter <strong>für</strong> unbegleitetes Fahren ab dem 7.<br />

oder gar 6. Geburtstag diskutiert (eventuell mit<br />

Ausnahmeregelungen <strong>für</strong> noch jüngere Kinder z. B.<br />

auf Radwegen). Während gegen das unbeaufsichtigte<br />

Verweilen/Spielen mit Kinderfahrrädern auf<br />

der Fahrbahn von verkehrsarmen Strassen, z. B. in<br />

Tempo-30-Zonen nichts einzuwenden ist (und in<br />

der Schweiz heute wie in Zukunft erlaubt), sollten<br />

Kinder beim Radfahren von A nach B bis mindestens<br />

zum 8. Geburtstag immer begleitet werden.<br />

Tempo-30-Zonen, Radwege, Begegnungszonen<br />

sind in der Regel nicht als geschlossene Wegnetze<br />

konzipiert. Daher kann bei deren Benützung die<br />

Querung und Nutzung von Strassen, auf denen<br />

Fahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten verkehren,<br />

nicht ausgeschlossen werden. Das bringt erhebliche<br />

Risiken <strong>für</strong> Kinder mit sich. Mit oder ohne<br />

gesetzliche Regelung über ein Mindestalter <strong>für</strong> unbegleitetes<br />

Radfahren müssen Eltern und andere<br />

Bezugspersonen <strong>für</strong> die Gefahren sensibilisiert werden.<br />

Ziel soll das Begleiten und nicht das Fernhalten<br />

vom Radfahren sein. Kinder, die unbegleitet mit<br />

dem Fahrrad unterwegs sind, sollen durch zusätzliche<br />

Massnahmen (möglichst verkehrsfreie Wegwahl,<br />

gute Erkennbarkeit, Fahrradhelm usw.) so wenigen<br />

Risiken wie möglich ausgesetzt werden.<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 179

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