Fahrradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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Von edukativen Massnahmen bei Jugendlichen ist<br />
kein grosser Erfolg zu erwarten. Gerade in dieser<br />
Altersgruppe wären Massnahmen aber wichtig,<br />
weil Jugendliche oft Rad fahren. Um nicht auf Ablehnung<br />
zu stossen, darf Sichtbarkeit nicht als Sicherheitsthema<br />
verkauft werden, sondern sollte<br />
über den Lebensstil der Jugendlichen kommuniziert<br />
werden, z. B. indem reflektierende Materialien im<br />
jugendlichen Kleidungslook integriert werden.<br />
Das Gefahrenbewusstsein von Erwachsenen und<br />
Senioren mittels Kampagnen (ohne persönlichen<br />
Kontakt) zu schärfen, ist schwierig. Sie sind eher<br />
kombiniert mit anderen Massnahmen, wie etwa<br />
polizeilichen Kontrollen, sinnvoll. Besser ist es aber,<br />
bei polizeilichen Kontrollen Information in direktem<br />
Kontakt abzugeben. Polizeieinsätze sind jedoch<br />
personal- und somit kostenintensiv. Kontrollen bei<br />
MFZ-Lenkenden, etwa bezüglich Alkohol oder Geschwindigkeit,<br />
haben <strong>für</strong> Radfahrende einen grösseren<br />
Nutzen.<br />
2.8.4 Massnahmenbeurteilung<br />
Tabelle 74<br />
Förderungsmassnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit<br />
(auch am Tag)<br />
Massnahme Beurteilung<br />
Erkennbarkeit (vor allem auch tagsüber) in Empfehlenswert<br />
der Verkehrserziehung, im Physikunterricht,<br />
im Sporttraining, im Pfadilager durch<br />
Veranschaulichung thematisieren<br />
Zielgruppengerechte Alltagskleider <strong>für</strong>s<br />
Radfahren, die eine gute Erkennbarkeit<br />
fördern, auf den Markt bringen<br />
Kommunikationskampagne/Aktionen zur<br />
Schärfung des Gefahrenbewusstseins bzgl.<br />
Sichtbarkeit (vor allem auch tagsüber), wenn<br />
möglich kombiniert mit anderen Themen (z.<br />
B. Vortrittsmissachtungen) zur Steigerung des<br />
Nutzens und mit Polizeipräsenz<br />
Empfehlenswert (wenn<br />
aktiv durch zielgruppengerechtes<br />
Marketing<br />
unterstützt)<br />
Empfehlenswert<br />
2.9 Fazit<br />
Entwicklungsbedingte Defizite bei unter 10jährigen<br />
Kindern im Bereich der Wahrnehmung<br />
und Informationsverarbeitung lassen sich kaum<br />
reduzieren. Da Radfahren ein umweltschonendes<br />
und gesundheitsförderliches Fortbewegungsmittel<br />
ist, sollen Kinder dennoch so weit als vertretbar mit<br />
dem Fahrrad ihre Wege zurücklegen. Aus der Optik<br />
der <strong>Verkehrssicherheit</strong> sollten sie bis mindestens<br />
zum 8. Geburtstag (Vollendung des 7. Lebensjahres)<br />
durch eine verantwortungsbewusste Person<br />
begleitet werden. In der Schweiz wird zurzeit ein<br />
Mindestalter <strong>für</strong> unbegleitetes Fahren ab dem 7.<br />
oder gar 6. Geburtstag diskutiert (eventuell mit<br />
Ausnahmeregelungen <strong>für</strong> noch jüngere Kinder z. B.<br />
auf Radwegen). Während gegen das unbeaufsichtigte<br />
Verweilen/Spielen mit Kinderfahrrädern auf<br />
der Fahrbahn von verkehrsarmen Strassen, z. B. in<br />
Tempo-30-Zonen nichts einzuwenden ist (und in<br />
der Schweiz heute wie in Zukunft erlaubt), sollten<br />
Kinder beim Radfahren von A nach B bis mindestens<br />
zum 8. Geburtstag immer begleitet werden.<br />
Tempo-30-Zonen, Radwege, Begegnungszonen<br />
sind in der Regel nicht als geschlossene Wegnetze<br />
konzipiert. Daher kann bei deren Benützung die<br />
Querung und Nutzung von Strassen, auf denen<br />
Fahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten verkehren,<br />
nicht ausgeschlossen werden. Das bringt erhebliche<br />
Risiken <strong>für</strong> Kinder mit sich. Mit oder ohne<br />
gesetzliche Regelung über ein Mindestalter <strong>für</strong> unbegleitetes<br />
Radfahren müssen Eltern und andere<br />
Bezugspersonen <strong>für</strong> die Gefahren sensibilisiert werden.<br />
Ziel soll das Begleiten und nicht das Fernhalten<br />
vom Radfahren sein. Kinder, die unbegleitet mit<br />
dem Fahrrad unterwegs sind, sollen durch zusätzliche<br />
Massnahmen (möglichst verkehrsfreie Wegwahl,<br />
gute Erkennbarkeit, Fahrradhelm usw.) so wenigen<br />
Risiken wie möglich ausgesetzt werden.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 08 Prävention 179